Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

Nutzung des Welterbe-Logos sowie des UNESCO-Logos

Der Name und das Signet der UNESCO (Tempel) sowie das Signet der UNESCO-Welterbekonvention (Kreis mit Raute) sind international geschützte Zeichen. In Deutschland nimmt die Deutsche UNESCO-Kommission den Schutz der sich daraus ergebenden Rechte wahr.

UNESCO-Logo und Welterbe-Logo

Grundlage hierfür sind die Richtlinien zur Vergabe der Rechte am Namen und am Signet der UNESCO in Deutschland vom 15. Februar 1994 sowie die  Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 2. Februar 2005 (siehe Kapitel VIII., Nr. 258-279).

Die UNESCO-Welterbestätten sind Mitglieder eines internationalen, zwischenstaatlichen Kooperationsprogramms der UNESCO. Durch die Zugehörigkeit zum UNESCO-Welterbe haben sie das Recht, das Signet der Welterbekonvention zu nutzen. Dieses Recht erstreckt sich auf öffentliche Einrichtungen und staatlich anerkannte Träger von Welterbestätten, bzw. von solchen zur Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragte Stellen.

Im Wesentlichen gelten folgende Prinzipien:

  • Nach Anerkennung einer Stätte als UNESCO-Welterbestätte erteilt die Deutsche UNESCO-Kommission dieser die Autorisierung zur nicht-kommerziellen Nutzung des Signets der UNESCO sowie des Signets der Welterbekonvention. Es ist im Sinne der Deutschen UNESCO-Kommission, wenn eine Welterbestätte die Logos in ihrer Außendarstellung nutzt.
  • Das Welterbe-Logo sollte nach Möglichkeit zusammen mit dem UNESCO-Logo verwendet werden.
  • Eine Weitergabe der Logos an Dritte, zum Beispiel bei Kooperationsvereinbarungen mit privaten Partnern, durch die Welterbestätte ist nicht möglich. Eine solche Autorisierung kann nur durch die Deutsche UNESCO-Kommission erfolgen.
  • Eine kommerzielle Verwendung der Logos (etwa für Merchandising oder für Publikationen, die u.a. über den Buchhandel vertrieben werden) ist nicht zulässig. In Zweifelsfällen muss die Deutsche UNESCO-Kommission kontaktiert werden.
  • Eine Veränderung der Logos, zum Beispiel durch Integration der Logos in ein eigenes Signet, ist nur nach vorheriger Zustimmung der Deutschen UNESCO-Kommission möglich.

Die Nutzung des Namens und Signets der UNESCO sowie des Signets der Welterbekonvention durch Institutionen oder Personen, die nicht Organe oder Einrichtungen der UNESCO oder der Deutschen UNESCO-Kommission sind, ist grundsätzlich nur mit besonderer Genehmigung der Deutschen UNESCO-Kommission möglich.