Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

Welterbekonvention

Am 16. November 1972 hat die UNESCO das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 187 Staaten das Übereinkommen ratifiziert.

Abu Simbel
© UNESCO

Leitidee der Welterbekonvention ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen" (aus der Präambel der Welterbekonvention). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.

Ein eigens von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden. Das Welterbekomitee überprüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen "Erhaltungszustand" muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.

911 Kultur- und Naturerbestätten aus 151 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste bislang erfüllt. Gegenüber 704 Kulturdenkmälern ist das Naturerbe mit 180 Eintragungen unterrepräsentiert. 27 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.

Neben der Welterbeliste führt die UNESCO eine zweite Liste: die Liste des gefährdeten Erbes der Welt. Nach Artikel 11 der Welterbekonvention werden in diese Liste Stätten des Welterbes aufgenommen, die durch ernste Gefahren bedroht sind und für deren Erhaltung umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind. Derzeit stehen 34 Welterbestätten auf der "Roten Liste", darunter die Kulturlandschaft des Bamiyan-Tals in Afghanistan, die Altstadt von Jerusalem und der Nationalpark Everglades.

 
Dokumente

UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
(offizielle deutsche Übersetzung aus dem Bundesgesetzblatt)