Pressemitteilung, 15. Februar 2006
Kabinett stimmt dem UNESCO-Übereinkommen gegen illegalen Kulturhandel zu
Das Bundeskabinett hat heute, am 15. Februar 2006, dem Entwurf eines Gesetzes zu dem „UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ zugestimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch ein Ausführungsgesetz, dem das Bundeskabinett heute ebenfalls zustimmte. Als nächstes werden sich der Bundesrat und der Deutsche Bundestag mit dem Entwurf befassen.
Mit dem heutigen Beschluss schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens, das Grundprinzipien des internationalen Kulturgüterschutzes festschreibt. Hierzu zählen Mindestvorschriften für die von den Vertragsstaaten zu ergreifenden Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern, unter anderem Vorkehrungen zum Schutz eigenen Kulturgutes, zur Verhinderung seiner rechtswidrigen Ausfuhr, zum Schutz rechtswidrig eingeführten Kulturgutes anderer Vertragsstaaten sowie zur Herausgabe auf Ersuchen des Herkunftslandes.
Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission: „Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts. Mit ihr ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der internationalen UNESCO-Standards gegen illegalen Handel mit Kulturgütern auch in Deutschland getan. Wir hoffen, dass der weitere Ratifizierungsprozess nunmehr zügig verlaufen wird.“
Das Übereinkommen war 1970 von der UNESCO verabschiedet worden. 109 Vertragsstaaten, zu denen neben 17 EU-Mitgliedstaaten auch die Schweiz, USA, Kanada, Australien, China, Russland und Japan gehören, sind dem Übereinkommen bereits beigetreten.
UNESCO aktuell (UA), Pressemitteilungen der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.
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