Pressemitteilung,

Deutsche UNESCO-Kommission fordert mehr Einsatz für die Wissenschaftsfreiheit weltweit

Wissenschaftsfreiheit in vielen Ländern bedroht

Die Freiheit von Forschung und Lehre ist in vielen Ländern bedroht. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden in bei ihrer Arbeit stark behindert, sie können nicht mehr reisen, frei forschen und publizieren. Ergebnisse und Daten dürfen nicht veröffentlicht werden, Methoden und Erkenntnisse werden politisch verfälscht und Leitungspositionen von Forschungsinstitutionen politisch besetzt. Mit einer im Rahmen der 77. Hauptversammlung verabschiedeten Resolution verurteilt die Deutsche UNESCO-Kommission diese Verletzungen der Wissenschaftsfreiheit und fordert die Bundesregierung zu mehr Einsatz für dieses Grundrecht auf.

„Wissenschaftsfreiheit ist ein Gut von höchster gesellschaftlicher Relevanz. Angesichts globaler Herausforderungen wie einer ökologisch tragfähigen Wirtschaft brauchen wir neue Lösungen und belastbares Wissen. Dieses Wissen kann nur entstehen, wenn Forscherinnen und Forscher bestehende Konzepte hinterfragen, völlig neue Ideen entwickeln und faktenbasierte Erkenntnisse gewinnen. Dafür muss die Wissenschaft frei, politisch unabhängig und auch von Verantwortung geprägt sein“, erklärt Ulla Burchardt, Mitglied des Vorstands der Deutschen UNESCO-Kommission. „Wir müssen uns noch viel stärker für gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einsetzen und Förderangebote weiterentwickeln. Gerade die UNESCO spielt hierbei eine wichtige Rolle“, so Burchardt weiter.

Die Bedrohung der Freiheit von Forschung und Lehre in einzelnen Staaten hat Konsequenzen für die Wissenschaft weltweit. Freie wissenschaftliche Zusammenarbeit über nationalstaatliche Grenzen hinweg und Mobilität von Personen und Ideen sind wichtige Grundlagen für Partnerschaft und Frieden zwischen den Nationen. Doch Ausreise- oder Einreiseverbote für Forscherinnen und Forscher sowie für Studierende nehmen zu. Der internationale Forschungsaustausch wird dadurch immer schwieriger.

Hintergrund

Die Wissenschaftsfreiheit ist nicht nur in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes, sondern auch im Völkerrecht verankert. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bestimmt in Artikel 15: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten“. Der Pakt wurde von 167 Staaten ratifiziert. Auch in Artikel 13 der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist die Wissenschaftsfreiheit verankert.

Weitere Informationen

DUK-Resolution „Wissenschaftsfreiheit weltweit“

DUK-Webseite Wissenschaft

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228 60497-42
Email roemer(at)unesco.de