Pressemitteilung,
Terminhinweis, 29. Mai: Auszeichnung von 36 Formen des Immateriellen Kulturerbes
Staatsministerin Prof. Monika Grütters und Kultusministerin Dr. Martina Münch überreichen Urkunden in Berlin
Am 29. Mai überreichen Staatsministerin Prof. Monika Grütters, Kultusministerin Dr. Martina Münch für die Kultusministerkonferenz und Prof. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin Vertretern von 34 Formen des Immateriellen Kulturerbes Urkunden zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis. Zwei Initiativen werden für ihre gute Praxis beim Erhalt des Immateriellen Kulturerbes geehrt. Die Aufnahme der Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis erfolgte bereits am 9. Dezember 2016.
Die 34 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:
Poetry-Slam im deutschsprachigen Raum
Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren
Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland
Georgiritt und historischer Schwerttanz Traunstein
Historisches Festspiel „Der Meistertrunk“ zu Rothenburg ob der Tauber
Sennfelder und Gochsheimer Friedensfeste
Historisches Festspiel „Die Kinderzeche“ zu Dinkelsbühl
Bergparaden und Bergaufzüge in Sachsen
Heiligenstädter Palmsonntagsprozession
Feldgeschworenenwesen in Bayern
Innerstädtischer Erwerbsgartenbau in Bamberg
Die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein
Mal-, Fass- und Vergoldetechniken der Kirchenmalerei
Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald
Zubereitung und Anwendung von traditionellem Kalkmörtel
Die zwei Neuaufnahmen in das Register „Guter Praxis-Beispiele“
Hochalpine Allgäuer Alpwirtschaftskultur in Bad Hindelang
Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnamen in Bayern
Anmeldung
Die Veranstaltung ist medienöffentlich. Um Anmeldung unter presse(at)unesco.de oder +49 228 60497-44 wird gebeten.
Ort und Zeit
29. Mai 2017, 19.30-21.00 Uhr (Einlass ab 19 Uhr)
Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund, In den Ministergärten 3, 10117 Berlin
Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 400 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter die Genossenschaftsidee- und praxis aus Deutschland, die arabische Kaffeekultur und der Tanz zur königlichen Trommel in Burundi. Bis heute sind 171 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland sind darin 68 Kulturformen sowie vier „Gute Praxis-Beispiele“ verzeichnet.
Weitere Informationen
Programm der Auszeichnungsveranstaltung
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Sabine Luft
Telefon: +49 228 60497-43
E-Mail: luft(at)unesco.de