Pressemitteilung,

Vielfalt von Kultur, Medien, Wissenschaft und Bildung in internationaler Handelsordnung respektieren

Hauptversammlung fordert ein zukunftsfestes "Recht auf Regulierung"

Ein zukunftsfestes "Recht auf Regulierung" muss für die Bereiche Kultur, Medien, Wissenschaft und Bildung in der internationalen Handelsordnung verankert werden. Insbesondere das in der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdruckformen verankerte Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kultur- und Medienpolitik muss in bilateralen und multilateralen Investitions- und Handelsverträgen künftig deutlich stärker berücksichtigt werden. Das fordert die Deutsche UNESCO-Kommission mit einer Resolution, die ihre Hauptversammlung heute in Potsdam verabschiedet hat. Sie unterstreicht, dass kulturelle und audiovisuelle Güter und Dienstleistungen wesentlich für die gesellschaftliche Weiterentwicklung sind. Unabhängig von der technologischen Übertragungsform sind sie Träger von Werten und Lebensentwürfen und dürfen deshalb nicht ausschließlich wie Waren behandelt werden.

"Die zunehmende Liberalisierung des Welthandels birgt Gefahren einer noch stärkeren marktbeherrschenden Stellung weniger Anbieter von kulturellen Gütern und Dienstleistungen und der Einschränkung des politischen Rechts zur öffentlichen Förderung kultureller Ausdrucksformen", warnt Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission.

"Die aktuellen Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP und der Vertragstext des Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada CETA machen deutlich, dass der Doppelcharakter von kulturellen Gütern und Dienstleistungen nicht ausreichend respektiert wird. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Verbreitung kultureller Dienstleistungen über das Internet und der damit einhergehenden Gestaltungskraft der Internetwirtschaft greift das Handelsrecht immer tiefer in die gesellschaftspolitischen Bereiche von Kultur, Medien und Bildung ein. Die Versuche, digitalen Gütern grundsätzlich die kulturelle Dimension abzusprechen und sie damit dem Geltungsbereich des UNESCO-Übereinkommens zu entziehen, sehen wir besonders kritisch. Auf der Basis der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sowohl durch alle EU-Mitgliedstaaten als auch durch die Europäische Union müssen und können wir dem entgegenwirken und kulturpolitische Gestaltungsrechte durchsetzen", betont Metze-Mangold. "Aus dem Nebeneinander von Völkerrecht und Handelsrecht muss ein Miteinander werden."

Hintergrund

Die UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde 2005 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Sie schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Dieses ist insbesondere beim Abschluss weiterer Verträge ausdrücklich zu berücksichtigen. Mittlerweile haben 143 UNESCO-Mitgliedstaaten und die Europäische Union die Konvention ratifiziert. Die Ratifikation erfolgte in Deutschland im Jahr 2007.

Weitere Informationen

Resolution "Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert: Die internationale Handelsordnung muss die Vielfalt von Kultur, Medien, Wissenschaft und Bildung in vollem Umfang respektieren und sichern"

UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen  

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin 
Katja Römer 
E-Mail: roemer(at)unesco.de
Telefon: 0177-4799530