
UNESCO und Menschenrechte
Die UNESCO-Verfassung fordert, "[...] in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken [...]". Die UNESCO hat eine Zuständigkeit für bestimmte Menschenrechte und wirbt durch Bildung, Medien und Publikationen dafür, dass der Staat und jeder einzelne Mensch sein Handeln an den Menschenrechten ausrichtet. Sie orientiert sich dabei an ihrer 2003 verabschiedeten Strategie zu Menschenrechten (32 C/Res. 27).
Die Staatengemeinschaft hat in den UNESCO-Generalkonferenzen seit 1946 über siebzig Völkerrechtsinstrumente verabschiedet. Viele differenzieren die Rechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte weiter aus und passen sie neuen Herausforderungen an. Diese Instrumente überwacht der CR-Ausschuss der UNESCO, an den sich jeder im Fall der Verletzung seiner Menschenrechte wenden kann, bei Vorliegen bestimmter Bedingungen. Die UNESCO tritt nachdrücklich ein für kulturelle Menschenrechte, das Menschenrecht auf Bildung und Menschenrechtsbildung, seit 2005 im Rahmen des entsprechenden Weltprogramms. Besonders deutlich engagiert sich die UNESCO gegen Rassismus.
Die DUK unterstützt die Umsetzung dieser UNESCO-Schwerpunkte in Deutschland. Wesentliche Beiträge sind die Begleitung des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung, die Mitausrichtung des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises und die Mitwirkung im Forum Menschenrechte, dem Zusammenschluss der deutschen Menschenrechts-NGOs. Die DUK publiziert regelmäßig Leitfäden, wie man sich im Fall von Menschenrechtsverletzungen an die UN richten kann.
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