Nutzung des UNESCO-MAB-Logos
Sowohl der Name, das Akronym und das Logo der UNESCO als auch das Logo des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ sind international geschützte Zeichen. In Deutschland nimmt die DUK den Schutz der sich daraus ergebenden Rechte wahr, u.a. mithilfe des Patent- und Markenrechts.

Maßgeblich dafür ist der Leitfaden zur Nutzung des Namens und Akronyms der UNESCO und der Biosphärenreservatlogos durch die UNESCO-Biosphärenreservate in Deutschland.
Diesen hat die DUK verabschiedet auf Basis der Logo-Richtlinien der UNESCO.
Folgende wichtige Prinzipien gelten dabei:
- Durch Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat erlangen die Verwaltungsstelle(n) des Biosphärenreservats das Recht auf Nutzung eines Biosphärenreservatlogos für nichtkommerzielle Zwecke.
- Die Verwaltungsstelle soll das jeweilige Logo in seiner Außendarstellung durchgängig in allen nichtkommerziellen Zusammenhängen nutzen.
- Die Verwaltungsstelle darf Dritte nicht autorisieren, das Biosphärenreservatlogo zu nutzen.
- Einrichtungen wie Fördervereine oder Freundeskreise können grundsätzlich nicht pauschal autorisiert werden, das Biosphärenreservatlogo zu nutzen.
- Eine kommerzielle Verwendung des Biosphärenreservatlogos ist nicht zulässig.
- Ausnahmen vom Verbot der kommerziellen Nutzung des Biosphärenreservatlogos bedürfen des Abschlusses eines eigenständigen Vertrags mit der DUK und/oder der UNESCO.






