Verwendung des UNESCO-Logos
Der Name, das Akronym und das Logo der UNESCO sind international geschützte Zeichen. Die derzeit gültigen Logo-Richtlinien wurden 2007 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Im Auftrag der Bundesregierung nimmt in Deutschland die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) den Schutz der Rechte wahr.
Die Nutzung des Logos, des Namens und des Akronyms der UNESCO ist nur nach ausdrücklicher Autorisierung durch die DUK möglich. Ist eine Autorisierung durch die UNESCO erforderlich, holt die DUK diese ein.
Die Autorisierung betrifft alle Varianten: das Logo der UNESCO, das Logo der DUK, das Logo der Welterbekonvention oder das anderer UNESCO-Programme. Für die Welterbestätten und Biosphärenreservate in Deutschland hat die DUK Leitfäden erarbeitet und informiert, unter welchen Bedingungen die jeweiligen Logos verwendet werden dürfen.
Für Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an: sekretariat(at)unesco.de. Für Anfragen zu Schirmherrschaften oder zur Nutzung von Logos von internationalen Tagen oder Jahren nutzen Sie bitte folgendes Formular: -- Formular derzeit in Überarbeitung --










