Deutsche UNESCO Kommission e.V.

Das Kulturprogramm der UNESCO

© UNESCO/Saya Msadek

Die UNESCO hat ein vielfältiges Aufgabenspektrum im Kulturbereich. Sie setzt sich für den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt, des materiellen und immateriellen Kulturerbes sowie für bewegliche Kulturobjekte und Kulturerbe unter Wasser ein. Im Rahmen der UNESCO werden internationale Standards für die Kulturarbeit, z.B. im Museums-bereich, entworfen. Kultur- und Kreativwirtschaften, vor allem in Entwicklungsländern, sollen durch das internationale Netzwerk der creative cities gestärkt werden. Der Dialog zwischen den Kulturen zieht sich als roter Faden durch alle Aufgabenbereiche des Kultursektors. Postkonfliktländer- und Regionen werden durch besondere Maßnahmen und Projekte für den Aufbau ihrer kulturellen Infrastruktur unterstützt. Zur Umsetzung des Kulturprogramms wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Arbeitsprogramme, Erklärungen, Empfehlungen und völkerrechtliche Abkommen erarbeitet.

Schwerpunkte

Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
2005 hat die UNESCO das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen beschlossen. Diese Magna Charta der internationalen Kulturpolitik verankert das Menschenrecht auf kulturelle Selbstbestimmung im Völkerrecht. Kernstück ist die Anerkennung des Rechts aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik. Das Übereinkommen steht in Zusammenhang mit dem 1994 vereinbarten Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen GATS (General Agreement on Trade in Services) im Rahmen der WTO, auf dessen Grundlage Verhandlungen für weitergehende Liberalisierungen auch bei kulturellen, audiovisuellen und Bildungsdienstleistungen geführt werden. Zur Ausformulierung der deutschen Position zu diesem Übereinkommen hat die Deutsche UNESCO-Kommission eine bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt gegründet.

Schutz des Kulturerbes
Während die UNESCO in vielen Bereichen eher im Stillen wirkt, stehen ihre Aktivitäten zum Schutz bedeutender Kultur- und Naturstätten weltweit im Licht der Öffentlichkeit. 1972 hat die UNESCO die Welterbekonvention verabschiedet. Die Liste des Welterbes umfasst heute mehr als 900 Kultur- und Naturstätten, darunter 37 Welterbestätten in Deutschland.

Zum Schutz des immateriellen Erbes widmet sich die UNESCO der Inventarisierung, Sammlung und Erhaltung kultureller Traditionen, handwerklicher und künstlerischer Fertigkeiten, mündlicher Überlieferungen und vom Aussterben bedrohter Sprachen.

Mit dem Programm "Memory of the World" (Gedächtnis der Menschheit) will die UNESCO das dokumentarische Erbe der Menschheit in Archiven und Bibliotheken sichern.