Meldung,

Welterbe über Grenzen hinweg

Gemeinschaftliche Herausforderungen, gemeinsame Erfahrungen

Gemeinsam schützen – dies ist die Grundidee der Welterbekonvention von 1972. Nirgendwo sonst wird diese internationale Kooperation tagtäglich so direkt gelebt wie in den inzwischen 37 grenzüberschreitenden und transnationalen Welterbestätten weltweit. Als Vorreiter der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bieten diese Stätten besondere Herausforderungen und Chancen zugleich und sollten gerade deshalb stärker in den Blickpunkt genommen werden.

Mit diesem Ziel widmet sich die Deutsche UNESCO-Kommission seit 2016 verstärkt der Thematik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Welterbe. Gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern, dem Auswärtigen Amt, dem Land Hessen sowie dem Common Wadden Sea Secretariat, richtete die DUK im Dezember 2016 die Konferenz „Perspektiven der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Welterbe – Ein Erfahrungsaustausch in und mit Deutschland“ aus. Die Ergebnisse der Konferenz sind nun in einem Konferenzbericht nachzulesen.

Grenzüberschreitend zusammenarbeiten – nur wie?

Die Berichte aus den sechs grenzüberschreitenden und transnationalen Welterbestätten mit deutscher Beteiligung zeigen bereits eines: Ein einheitliches Modell zur Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Staaten und den jeweils zuständigen Stellen für die Welterbestätte gibt es nicht. Jede Stätte unterscheidet sich durch ihren außergewöhnlichen universellen Wert, ihre Charakteristika und ihre geografische Lage, und jede erfordert somit individuell angepasste Managementstrukturen. Sicher ist jedoch, dass der regelmäßige Austausch auf Augenhöhe sowie gemeinsame, grenzüberschreitende Managementpläne helfen können, sich auf gemeinsame Prinzipien zu verständigen und so den langfristigen Erhalt der Welterbestätten zu gewährleisten. Während jede Stätte die eigenen Managementphilosophie und -mechanismen wählen muss, sind der Austausch zwischen den grenzüberschreitenden Stätten und das Lernen voneinander unerlässlich.

Geteilte Herausforderungen und offene Fragen gibt es zu Genüge. Wie kann die Finanzierung des Erhalts der Stätten grenzüberschreitend sichergestellt werden und welche Rolle können internationale Fördermittel dabei spielen? Wie können Peer-to-peer-Lernprozesse dabei helfen, dass alle Beteiligten über den gleichen Wissensstand zu ihren gemeinsam betreuten Welterbestätten verfügen? Wie sollte mit Gefährdungen umgegangen werden, die einzelne Teilgebiete in einem der beteiligten Staaten besonders betreffen, aber den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte als Ganzes bedrohen? Noch gibt es keine eindeutigen Antworten auf diese Fragen, weshalb der kontinuierliche Austausch zu diesem Thema besonders wichtig erscheint: „Die Diskussionen und Ergebnisse der Konferenz zeigen, dass grenzüberschreitende und transnationale Welterbestätten wahre Laboratorien sind“ (Konferenzbericht „Perspektiven der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Welterbe – Ein Erfahrungsaustausch in und mit Deutschland“).

Grenzüberschreitend zusammenarbeiten – jetzt erst recht!

Die internationale Kooperation zum Schutz und Erhalt des Welterbes – sei es in grenzüberschreitenden oder transnationalen Welterbestätten, sei es durch internationale Kooperationen zwischen Welterbestätten – hat trotz oder gerade angesichts der damit verbundenen Herausforderungen einen besonderen Stellenwert. Sie ist gelebte Solidarität, wie sie verankert in der Welterbekonvention von 1972 ist. Und sie wird angesichts des vielerorts zu bemerkenden Rückzugs ins Nationale immer wichtiger. Dies spiegelt sich auch in den jüngsten Entscheidungen des Welterbekomitees wider, welches auf seiner 41. Sitzung in Krakau mit den Daurischen Landschaften eine weitere grenzüberschreitende Welterbestätte anerkannt und mit der Erweiterung zweier Stätten – Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas und Nationalparkkomplex W - Arly - Pendjari – die Bedeutung der internationalen Kooperation im Welterbe betont hat.

Die Diskussionen während des Side Events „Perspectives of Transboundary Cooperation in World Heritage – Sharing Experiences“, veranstaltet von der Deutschen UNESCO-Kommission und dem National Heritage Board of Poland mit Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt anlässlich der 41. Sitzung des Welterbekomitees, verdeutlichten das breite Interesse an dem Themenkomplex. Anhand der drei Fallbeispiele aus den Welterbestätten Muskauer Park/Park Muzakowski (Polen, Deutschland), Monte San Giorgio (Italien, Schweiz) und Maloti-Drakensberg-Park (Lesotho, Südafrika) wurden Wege erläutert, mit den bereits genannten Herausforderungen umzugehen.

Die in Berlin begonnenen und in Krakau weitergeführten Diskussionen sollen den Auftakt zu einem längerfristigen Austausch zum Thema grenzüberschreitende Kooperation im Welterbe darstellen. Der Konferenzbericht ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Weitere Informationen

Konferenzbericht Perspectives of Transboundary Cooperation in World Heritage
Konferenz zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Berlin