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Verfahren wegen Zerstörung von Kulturgütern

Mitglied der Terrormiliz Ansar Dine vor Internationalem Strafgerichtshof

In Den Haag hat ein Verfahren wegen der Zerstörung historischer Kulturgüter in Timbuktu begonnen. Der Beschuldigte soll 2012 als Mitglied einer Rebellengruppe zehn Heiligengräber und eine Moschee zerstört haben. Die Heiligtümer gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Es ist das erste Mal, dass die Zerstörung von Kulturgütern vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt wird. "Es ist wichtig, dass die Verbrecher vor Gericht gestellt werden", sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova. "Das ist Gerechtigkeit für Mali, für die Identität und Geschichte der Menschen."

Zerstörung ist Kriegsverbrechen

Aufgrund eines Haftbefehls lieferte der Staat Niger den Beschuldigten an den Internationalen Strafgerichtshof aus. Er soll zwischen Juni und Juli 2012 an der Zerstörung von zehn Mausoleen und einer Moschee in Timbuktu beteiligt gewesen sein. Dabei soll er eng mit einem islamistischen Gericht zusammengearbeitet haben, das die Zerstörung der Kulturstätten angeordnet hatte.

Die Taten, die dem mutmaßlichen Islamisten aus Mali vorgeworfen werden, sind nach Völkerrecht Kriegsverbrechen. Dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zufolge handelt es sich um vorsätzliche Angriffe auf Gebäude, die sich dem Gottesdienst, der Erziehung, der Kunst, der Wissenschaft, der Wohltätigkeit und geschichtlichen Denkmälern widmen (Artikel 8, e, iv). Die Regierung von Mali hatte das Internationale Gericht mit den Ermittlungen beauftragt.

Wiederaufbau von Welterbe Timbuktu

Die UNESCO begann 2014 mit der Rekonstruktion der Stätten. "Die UNESCO hielt ihr Versprechen, die Mausoleen von Timbuktu wieder aufzubauen", sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova. Die UN-Organisation arbeitete hierfür eng mit der nationalen Regierung und der lokalen Gemeinschaft in Timbuktu zusammen. Auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland und die Gerda Henkel Stiftung beteiligen sich aktiv am Wiederaufbau der Welterbestätte, indem sie die Sicherung bedeutender aus Timbuktu geborgener Manuskript-Bestände fördern.

Die Zerstörung von Kulturgütern durch Extremisten nimmt seit Jahren zu. Auch im Irak und in Syrien plünderte und zerstörte die Terrororganisation "Islamischer Staat" zahlreiche historische Güter – etwa in Palmyra, Aleppo oder Nimrud. Die UNESCO hat deshalb zum Schutz gefährdeter Welterbestätten einen Nothilfefonds eingerichtet. Damit sollen laufende Maßnahmen unterstützt werden. Dazu zählen unter anderem das Auslagern von gefährdetem mobilen Kulturerbe, die Schulung von lokalen Experten für Notfälle und die Dokumentation von Zerstörungen an Welterbestätten. Um den illegalen Handel mit Antiken im Nahen Osten zu unterbinden, arbeitet die UNESCO eng mit Interpol, Zollämtern, benachbarten Ländern und Kunsthändlern zusammen.

Weitere Informationen

Bonner Erklärung zum Schutz von Welterbestätten

UNESCO-Kampagne "Unite4Heritage"

FAQ zum Welterbe