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Nominierungen für UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes 2017

Insgesamt 48 Nominierungen für eine Aufnahme in die drei Listen des Immateriellen Kulturerbes sind bis zum 31. März 2016 bei der UNESCO in Paris eingegangen.

Der Evaluierungsprozess und die endgültige Entscheidung durch den Zwischenstaatlichen Ausschuss der Konvention erstrecken sich bis Ende 2017. Mit dem Dossier "Orgelbau und Orgelmusik" bringt Deutschland zum zweiten Mal einen eigenen Vorschlag für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit ein.

Die 168 Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens reichten in diesem Jahr 48 Vorschläge für die Aufnahme in die drei Listen des Immateriellen Kulturerbes ein. Darunter befinden sich auch gemeinsame Nominierungen mehrerer Vertragsstaaten. Aserbaidschan und Iran haben etwa die Herstellung und das Spielen der Kamantsche, ein Streichinstrument mit rundem Resonanzkörper, gemeinsam nominiert. Multinationale Nominierungen werden als Instrument zur Stärkung internationaler Kooperationen vom Ausschuss mit bevorzugter Priorität behandelt.

Die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes beziehen verschiedene Praktiken, Fähigkeiten, Ausdrucksformen, Wissen und Traditionen aus der ganzen Welt ein. Sie werden jedes Jahr um neue Beiträge erweitert. Vertragsstaaten der Konvention können Nominierungen für die Repräsentative Liste, die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes sowie für das Register guter Praxisbeispiele bei der UNESCO einreichen.

Mit 38 Vorschlägen verzeichnet die "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit" die meisten Nominierungen. Nigeria reichte ein Dossier zu Ijala, eine mündlich überlieferte Poesieform des Yoraba-Volkes, ein. Die Schweiz hat die Aufnahme der Basler Fastnacht vorgeschlagen. Das Dossier zu den Wasserrichtern von Corongo in Peru ist ein Beispiel für Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum. Portugal hat die Herstellung traditioneller Tonfiguren der Region Estremoz nominiert.

Für die "Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes" liegen sechs Nominierungen vor, darunter die Ilano-Arbeiterlieder aus Kolumbien und Venezuela. Unter den vier Neuvorschlägen für das "Register guter Praxisbeispiele zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes" sind die Kulturgemeindezentren "Chitalishte" in Bulgarien, die sich in ihrer Arbeit gezielt der Erhaltung der Vitalität Immateriellen Kulturerbes verschreiben. Außerdem wurden vier Anträge auf Projektunterstützung aus dem Fonds zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes eingereicht. Über die Nominierungen wird der Zwischenstaatliche Ausschuss auf seiner 12. Sitzung Ende 2017 entscheiden.

Die diesjährige 11. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses findet vom 28. November bis 2. Dezember 2016 in Addis Abeba, Äthiopien, statt. Mit der "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften" wird in diesem Jahr erstmals ein von Deutschland eingereichtes Dossier zur Aufnahme in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes diskutiert. Außerdem ist Deutschland in Kooperation mit 17 weiteren Staaten an dem Antrag auf Erweiterung des immateriellen Kulturerbes der Falknerei beteiligt.

Weitere Informationen

Die drei Listen des Immateriellen Kulturerbes 

Aufnahmeverfahren