Meldung,

Bericht über die 37. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees in Phnom Penh (Kambodscha), 16.-27. Juni 2013

Dr. Birgitta Ringbeck ist Beauftragte der Kultusministerkonferenz für das UNESCO-Welterbe. Sie gehörte der deutschen Delegation bei der 37. Tagung des Welterbekomitees an und berichtet über die Beschlüsse der Tagung.

Das UNESCO-Welterbekomitee tagte vom 16. bis 27. Juni 2013 in Kambodscha. 19 Stätten wurden neu in die Liste des Welterbes eingeschrieben, darunter aus Deutschland der Kasseler Bergpark Wilhelmshöhe. In diesem Jahr lagen dem Komitee 36 Nominierungen für die Welterbeliste vor. Keine Stätte, die nicht zur Einschreibung empfohlen worden war, bekam den Welterbetitel. Damit wurde den Empfehlungen der Beratungsgremien ICOMOS und IUCN wieder ein größeres Gewicht gegeben.

Die 37. Tagung des Welterbekomitees wurde am 16. Juni in Phnom Penh in Anwesenheit des kambodschanischen Premierministers Samdech Techo Hun Sen und der Generaldirektorin der UNESCO Irina Bokova eröffnet. Grußworte hielten der diesjährige Komiteevorsitzende Sok An, Vizepremierminister Kambodschas, die Vorsitzende des UNESCO-Exekutivrats Alissandra Cummins und die Präsidentin der UNESCO-Generalkonferenz Katalin Bogyay. Höhepunkt der live im Fernsehen übertragenen Eröffnungszeremonie war die wirkungsvoll in Szene gesetzte offizielle Rückgabe von zwei in den 1970er Jahren aus der Tempelanlage Koh Ker gestohlenen Skulpturen an den kambodschanischen Premierminister. Die "Kniende Begleiter" genannten Statuen aus dem 10. Jahrhundert, die seit 1994 den Eingang zur Ausstellung über südostasiatische Kunst im Metropolitan Museum of Art in New York flankiert hatten, wurden von der stellvertretenden Museumsleiterin Emily K. Rafferty übergeben.

Neben den Nominierungen für die Welterbeliste beriet das Komitee über den Erhaltungszustand von insgesamt 140 Welterbestätten und verhandelte über Änderungen der Verfahrensregeln und Durchführungsrichtlinien der Welterbekonvention sowie über Haushaltsfragen des Welterbefonds.

Alle 21 Mitglieder des Komitees waren anwesend. 79 der 190 Vertragsstaaten der Welterbekonvention waren mit Beobachtern vertreten. Berater von ICCROM, ICOMOS und IUCN sowie Beobachter von internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen haben an der Komiteesitzung teilgenommen. Insgesamt hatten sich 1.421 Teilnehmer offiziell angemeldet.

Erhaltungszustand der Welterbestätten

140 Berichte zum Erhaltungszustand von Welterbestätten wurden beraten, darunter auch 38 Berichte zu den auf der "Liste des Welterbes in Gefahr" verzeichneten Stätten, deren außergewöhnlich universeller Wert gefährdet ist – durch Kriege, Naturkatastrophen, Bergbau, Mineraliengewinnung, Erdölförderung, Dammbauten und andere mit der Energieversorgung zusammenhängende Megaprojekte, durch Umweltverschmutzung, urbanen Entwicklungsdruck, Infrastrukturprojekte und Massentourismus.

Nach langer Diskussion entschied das Komitee, alle sechs syrischen Stätten in die Liste des gefährdeten Welterbes einzuschreiben. Einwände dazu kamen von Indien und Russland, die dadurch eine größere Aufmerksamkeit der Kriegsparteien auf die bislang nicht vom Krieg betroffenen Stätten – und damit ihre Gefährdung – befürchteten. Der syrische Kulturminister erklärte, dass die Gefährdung nicht in allen Stätten gleich und daher eine Pauschalierung nicht gerechtfertigt sei. In den Beschluss wurde die Empfehlung an die UNESCO-Generaldirektorin aufgenommen, einen Fonds für die Kulturstätten in Syrien einzurichten.

East Rennell auf den Salomonen wurde ebenfalls auf die Liste des bedrohten Welterbes gesetzt, da die Naturerbestätte durch illegalen Holzabbau stark gefährdet ist.

Hochpolitisch und kontrovers war die Abstimmung über den Beschluss zu den Jerusalemer Stätten. Nachdem der Vorsitzende den Anträgen Estlands und der Schweiz auf Vertagung bzw. geheime Abstimmung nicht stattgegeben hatte, wurde der Beschluss zu Jerusalem auf Antrag Südafrikas in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit angenommen. Israel wird damit dringend aufgefordert, eine Mission zu den Welterbestätten in Jerusalem zuzulassen.

Der Virunga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo ist durch ein Projekt zur Erdölförderung bedroht. In der Diskussion verurteilten Mali und Senegal den Eingriff westlicher Unternehmen in afrikanischen Ländern als Mitverursacher von Problemen beim Schutz von Welterbestätten. Für den Schutz des Nationalparks hatten sich im Vorfeld der Deutsche Bundestag und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, eingesetzt.

Bam im Iran wurde unter großem Beifall von der Liste des Welterbes in Gefahr gestrichen. Auf der Liste des gefährdeten Welterbes stehen jetzt insgesamt 44 Stätten in 28 Ländern (18 Naturstätten und 26 Kulturstätten). Darunter sind 16 afrikanische Stätten, zwölf Stätten aus den arabischen Staaten, fünf aus dem asiatisch-pazifischen Raum, fünf aus Europa/Nordamerika und sechs Stätten aus Lateinamerika und der Karibik.

Beschluss zum Oberen Mittelrheintal

Abgesehen von den Stätten auf der Liste des Welterbes in Gefahr wurden 76 Berichte zum Zustand der Welterbestätten im Plenum behandelt, darunter die Beschlussvorlage zur Kulturlandschaft "Oberes Mittelrheintal". Der Beschlussvorschlag enthielt – ohne Fristsetzung – die Empfehlung, die für die Bundesgartenschau 2012 errichtete Seilbahn zwischen der Stadt Koblenz und der Festung Ehrenbreitstein wieder abzubauen, was ursprünglich vom Land Rheinland-Pfalz für 2014 zugesagt worden war.

Nach Auffassung des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) beeinträchtigt die Seilbahn die Authentizität und Integrität des Mittelrheintals. Diese Haltung wurde mit Hinweis auf die Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert in Frage gestellt. ICOMOS hatte in seinem Bericht als Maßstab für den Nachweis der Integrität "ästhetische Qualität" genannt. Gemäß § 88 der Richtlinien zur Durchführung der Welterbekonvention sind Schlüsselindikatoren für den Nachweis der Integrität jedoch Vollständigkeit und Unversehrtheit. Es wurde nicht begründet, warum und inwieweit die Merkmale, mit denen in der Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert das Kriterium Integrität belegt wird, gefährdet sind.

Auch bestätigte der ICOMOS-Bericht, dass Material und Substanz als zwei der Schlüsselindikatoren für die Authentizität des Mittelrheintales nicht gefährdet seien. Beeinträchtigungen wurden aber in Hinblick auf "Geist und Gefühl" gesehen. Diese Indikatoren sind jedoch in der Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert nicht zum Nachweis der Authentizität des Mittelrheintals angeführt worden. Zudem wurde auf den wirtschaftlich erfolgreichen und Ressourcen schonenden Betrieb der Seilbahn verwiesen, der barrierefreien Zugang zur Festung Ehrenbreitstein ermöglicht. Mit Unterstützung von Kolumbien, Mali, Senegal, Serbien und der Schweiz nahm das Komitee einen von Frankreich ergänzten Beschlussvorschlag an, der die Empfehlung enthält, die Seilbahn spätestens zum Ende der technischen Betriebslaufzeit der Seilbahn (2026) abzubauen. Dieser lange Betriebszeitraum sollte für Optimierungen im Detail, insbesondere in Hinblick auf die Talstation, genutzt werden.

Südafrika und Indien mahnten ähnliche Flexibilität bei der Behandlung von Maßnahmen und Entwicklungen in weiteren Stätten an. In der anschließenden Debatte jedoch wurde unterstrichen, dass eine reversibel installierte Seilbahn nicht zu vergleichen ist mit groß dimensionierten Infrastrukturprojekten und Hochhausclustern. Auch wurde auf die Konsequenzen verwiesen, die in Hinblick auf das Dresdner Elbtal und den Kölner Dom von Deutschland hinzunehmen waren. Zudem wurde festgestellt, dass bei anderen Stätten, beispielsweise der Altstadt von Kiew, bislang keine ähnlich harten Entscheidungen getroffen worden seien.

Publikation

Katastrophenschutz an Welterbestätten.
Deutsche UNESCO-Kommission, 2017

Die Diskussion um die Altstadt von Panama nutzte der indische Botschafter, um eine Grundsatzdebatte zur visuellen Integrität zu eröffnen. Er verlangte vom Welterbezentrum und der Rechtsberaterin der UNESCO eine Erklärung, inwieweit Neubauten außerhalb einer Welterbestätte oder deren Pufferzone den außerordentlichen universellen Wert einer Stätte beeinflussen können. Da es dazu keine Standards gibt, sei es unverständlich, auf welcher Basis die Empfehlungen von ICOMOS beruhten. Der stellvertretende UNESCO-Generaldirektor für Kultur, Francesco Bandarin, verwies auf die zahlreichen Ergebnisdokumente von Expertentreffen und die Weisheit der anwesenden Experten.

Der Beschlussvorschlag, der eine Einschreibung des Historischen Viertels von Panamá in die Liste des Welterbes in Gefahr vorsah, wurde in einer Arbeitsgruppe unter kambodschanischem Vorsitz überarbeitet. Panama wird aufgefordert, bis 2015 eine signifikante Grenzänderung der Welterbestätte zu beantragen. Das bedeutet faktisch eine Neu-Nominierung dieser aus drei nicht zusammenhängenden Komponenten bestehenden Stätte unter Ausschluss des von der seeseitigen Umgehungsstraße beeinträchtigten Teils. Ob der außergewöhnliche universelle Wert der reduzierten Stätte bestätigt werden kann, ist fraglich.

Mit Nachdruck bedauerte das Komitee, dass Tansania nicht einmal einen Bericht zu den Entwicklungen im Wildreservat von Selous nach der 2012 anerkannten Grenzänderung der Naturerbestätte und den in diesem Zusammenhang zugesagten Verpflichtungen vorgelegt hat. Der Verkleinerung dieses Naturschutzgebiets, dessen Gesamtfläche der Größe der Schweiz entspricht, um 0,87 Prozent war in der vergangenen Komiteesitzung nach langwieriger Debatte zugestimmt worden. Am Rand des Schutzgebietes wird Uran abgebaut. Das Komitee forderte, die Verpflichtungen zum Naturschutz unverzüglich umzusetzen und die Planungen für einen Staudamm in der Schlucht von Stieglers Gorge einzustellen. Falls Tansania auf die Forderungen nicht reagiert, soll die Stätte im nächsten Jahr in die Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen werden.

Ebenfalls schwierig war die Diskussion zum australischen Great Barrier Reef, das durch massive Kohleförderung und den damit einhergehenden Ausbau von Häfen sowie durch Schadstoffeinträge aus der Landwirtschaft bedroht ist. Auch die russischen Urwälder von Komi waren von den Beratergremien zur Eintragung in die "Rote Liste" vorgeschlagen worden, weil eine Goldmine im geschützten Gebiet betrieben wird. Wie in ähnlich gelagerten Fällen wurde die Diskussion von Indien, Südafrika und – soweit nicht selbst betroffen – der Russischen Föderation dominiert. Alle drei Staaten haben sich massiv dafür eingesetzt, möglichst keine Stätten in die Liste des gefährdeten Welterbes aufzunehmen; Gefährdungen wurden dabei systematisch ignoriert und negiert. In harten Verhandlungen gelang es zumindest, die fachlichen Empfehlungen beizubehalten. Die strikte Positionierung vor allem Südafrikas und Russlands kann auf massive Probleme eigener Stätten zurückgeführt werden.

19 neue Welterbestätten

36 Nominierungen für die Welterbeliste lagen dem Komitee zur Entscheidung vor. Sechs davon wurden vor Aufruf des Tagesordnungspunktes zurückgezogen, weil die Beschlussvorlagen empfahlen, die Stätten nicht in die Liste einzuschreiben. Bei den beiden verbliebenen Anträgen, die nicht zur Einschreibung empfohlen waren, handelte es sich um die luxemburgische Nominierung der Altstadt und des Schlosses von Vianden und die russische Nominierung der archäologischen Stätten von Bolgar. Im ersten Fall folgte das Komitee der Beschlussvorlage, bei dem archäologischen Komplex von Bolgar wurde die Beschlussvorlage auf "to refer" geändert – damit ist eine Wiedervorlage ohne weitere Evaluierung vor Ort innerhalb von drei Jahren möglich.

Die 16 nominierten Stätten, die uneingeschränkt zur Einschreibung empfohlen worden waren, darunter der Bergpark Wilhelmshöhe, wurden im Konsens in die Welterbeliste eingetragen. Drei weitere Nominierungen, die mit dem Beschlussvorschlag "to refer" vorgelegt worden waren, wurden in die Liste eingeschrieben. Von den sechs Anträgen, die mit dem Votum "to defer" – Zurückweisung bis zur substanziellen Überarbeitung sowie erneuten Evaluierung vor Ort – belegt waren, wurden vier auf "to refer" heraufgestuft. Im Gegensatz zum letzten Jahr bekam damit keine Stätte, die nicht zur Einschreibung empfohlen worden war, den Welterbetitel. Damit wurde den Empfehlungen von ICOMOS und IUCN als Beratungsgremien wieder ein größeres Gewicht gegeben, was der Glaubwürdigkeit des Welterbeprogramms gut tut.

Damit stehen nun weltweit 981 Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste: 759 Kulturerbestätten und 193 Naturerbestätten, 29 Stätten zählen sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe. Erstmals sind Fidschi mit der historischen Hafenstadt Levuka, Katar mit den archäologischen Stätten von Al Zubarah und Lesotho mit dem Nationalpark Sehlabathebe als Erweiterung der grenzüberschreitenden Welterbestätte Maloti-Drakensberg in der Welterbeliste vertreten.

Pufferzonen und Grenzänderungen von Welterbestätten

Der Vorschlag Deutschlands zur Einrichtung einer Pufferzone für die Welterbestätte Aachener Dom wurde angenommen, ebenso wurden die Flächenangaben zur Klärung der Grenzen der Welterbestätte Altstadt von Lübeck bestätigt.

Akzeptiert wurde auch die Grenzänderung des Nationalparks von West-Tasmanien in Australien. Die Grenzänderung war von IUCN empfohlen, von ICOMOS wiederum abgelehnt worden. Hier schloss sich das Komitee der Argumentation Deutschlands an, dass die Vergrößerung der Stätte einen maßgeblichen Beitrag zum Schutz und zur Integrität des Naturerbes leistet, weil dadurch im Erweiterungsgebiet Holzeinschlag verhindert werden kann. Auch die kulturellen Werte des Nationalparks erhalten zusätzlichen Schutz. Australien und die mitgereisten NGO-Vertreter feierten diese Grenzänderung als großen Erfolg, sie hatten mehr als 20 Jahre dafür gearbeitet.

Deutsches Engagement für das Welterbe

Das deutsche Engagement für das Welterbe wurde mehrfach und nachdrücklich im Plenum gewürdigt. Hervorgehoben wurde insbesondere die Unterstützung der erfolgreichen Nominierung der Namib-Wüste. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat den Nominierungsantrag Namibias fachlich begleitet, die Deutsche Stiftung Welterbe bewilligte Fördergelder für die Ausarbeitung des Nominierungsdossiers. Anerkennung fanden auch die Organisation des europäischen Workshops zur periodischen Berichterstattung der Welterbestätten im Auswärtigen Amt in Berlin, die Förderung der Lückenanalyse im Bereich Welterbe zum Thema Biodiversität sowie die deutsche Unterstützung eines Workshops zur Stärkung des Beratungsorgans IUCN. Die deutsche Delegation erhielt auf der Komiteesitzung viel Lob für ihre expertenbasierten Beiträge. Die Einladung Deutschlands zur 39. Sitzung des Welterbekomitees nach Berlin im Jahr 2015 wurde protokolliert.

Revision der Arbeitsrichtlinien

Während der 37. Komiteesitzung setzte die offene Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinien für die Durchführung der Welterbekonvention ("operational guidelines") ihre Arbeit fort. Diskutiert wurden unter anderem Präzisierungen im Zeitplan für Nominierungen. Der Vorschlag, in den Richtlinien die Bestimmung dergestalt zu ändern, dass ab Februar 2015 Staaten, die in der Welterbeliste bereits gut repräsentiert sind, nur noch eine Stätte pro Jahr nominieren dürfen, wurde durch Interventionen Deutschlands und Frankreichs abgelehnt. Erst 2015 wird diese Regelung erneut geprüft. Dies bedeutet, dass Planungssicherheit für die seit 1998 in der deutschen Vorschlagsliste verzeichneten Nominierungen besteht; sie sind bis dahin alle eingereicht.

Deutsche Nominierungen für 2014

Die deutsche Nominierung des Karolingischen Westwerks und der Civitas Corvey in Höxter sowie der Antrag auf Erweiterung der grenzüberschreitenden Weltnaturerbestätte Wattenmeer unter dänischer Federführung sind als vollständig akzeptiert worden.

38. Sitzung des Welterbekomitees in Katar

Die 38. Sitzung des Welterbekomitees wird vom 15. bis 25. Juni 2014 in Doha, Katar, stattfinden. Zur neuen Präsidentin des Welterbekomitees wurde Prinzessin Sheika Al Mayassa bin Khalifa Al-Thani gewählt. Zu Vizepräsidenten wurden Algerien, Japan, Kolumbien, Senegal und Deutschland (auf Vorschlag der Schweiz) gewählt.

Sitzungen des Welterbekomitees
Pressekonferenz zur Eröffnung der 41. Sitzung des Welterbekomitees

Welterbe international

Sitzungen des Welterbekomitees

Das UNESCO-Welterbekomitee ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. In seinen jährlichen Sitzungen entscheidet es unter anderem über Neueinschreibungen, Einschätzungen zum Erhaltungszustand und die Liste des Welterbes in Gefahr.
weiterlesen
Welterbe in Gefahr
Komponente der Welterbestätte Tal von Kathmandu nach dem Erdbeben 2015

Welterbe sein

Welterbe in Gefahr

Die Kernidee der UNESCO-Welterbekonvention von 1972 ist der Schutz und die Bewahrung von Kultur- und Naturerbe für aktuelle und zukünftige Generationen.
weiterlesen

Deutsche Stiftung Welterbe

 

Geleitet wurde die deutsche Delegation von Botschafter Dr. Michael Worbs, Ständiger Vertreter Deutschlands bei der UNESCO. Der Delegation gehörten außerdem an: Marianne Weinbach (Auswärtiges Amt/Ständige Vertretung Deutschlands bei der UNESCO), Dr. Birgitta Ringbeck, Beauftragte der Kultusministerkonferenz für das UNESCO-Welterbe, Barbara Engels (BfN), Staatssekretär Walter Schumacher (Rheinland-Pfalz), Landrat Bertram Fleck (Rheinland-Pfalz), Dr. Stefanie Hahn (Rheinland-Pfalz), Prof. Dr. Gerd Weiß (Hessen) und Dr. Jennifer Verhoeven (Hessen).