Pressemitteilung,

Vorstellung von UNESCO-Internetstudie im Bundestag

Schutz der Meinungsfreiheit und der Privatsphäre im Internet stärken

Das Internet muss menschenrechtsbasiert, offen und zugänglich sein sowie unter Beteiligung aller betroffenen Akteure geregelt werden. Das fordern die Autoren der UNESCO-Studie "Keystones to foster inclusive Knowledge Societies", die Dr. Indrajit Banerjee, Direktor der UNESCO-Abteilung Wissensgesellschaften, und Professor Dr. Wolfgang Schulz, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission, heute im Bundestagsausschuss "Digitale Agenda" vorstellen. Die UNESCO-Internetstudie bündelt den weltweiten Diskussionsstand zu den Fragen: Welche Prinzipien und Normen gelten für das Internet im Spannungsfeld Zugang zu Informationen und Wissen, Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Informationsethik? Wie werden diese von unterschiedlichen Akteuren angewandt? Wie können moderne  Wissensgesellschaften effektiv befördert werden?

"Mehr als drei Milliarden Menschen nutzen das Internet heute. 57 Prozent der Menschheit sind noch immer offline. Doch Herausforderungen bestehen nicht nur beim Zugang zum Internet. Auch der Schutz der Meinungsfreiheit, der Datenschutz und die Einhaltung ethischer Normen im Internet müssen gestärkt werden. Schätzungsweise 84 Prozent aller Länder weltweit haben beispielsweise keine angemessenen Gesetze zum Schutz der Privatsphäre bei der Onlinekommunikation. Auf der anderen Seite können Maßnahmen zum Persönlichkeitsschutz wiederum die freie Meinungsäußerung einschränken. Wir müssen Wege finden, Menschenrechte, die offline gelten, auch online durchzusetzen", fordert Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission.

Wissensgesellschaften bauen nach der Analyse der UNESCO auf einem freien, offenen und vertrauenswürdigen Internet auf. Dieses erlaubt Menschen sowohl den Zugriff auf weltweit verfügbare Informationsressourcen und ermöglicht ihnen zugleich, aktiv am Informations- und Wissensaustausch mitzuwirken. Für die Umsetzung dieser Zielsetzung haben die  UNESCO-Mitgliedstaaten das Konzept der "Internet-Universalität" angenommen. Es beschreibt das Internet mit den sogenannten R-O-A-M-Prinzipien als menschenrechtsbasiert, offen, zugänglich und durch zahlreiche Akteure gestaltet (Rights-based, Open, Accessible, Multistakeholder Participative). Netzneutralität ist dafür eine Voraussetzung.

Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Dr. Verena Metze-Mangold sagt: "Die Debatte über die künftige Gestaltung des Netzes wird derzeit aktiv geführt. Ich empfehle die Weiterentwicklung nationaler und europäischer Gesetzgebung an den auf den Menschenrechten basierenden Leitlinien der UNESCO-Internetstudie auszurichten."

Weitere Informationen

UNESCO-Studie "Keystones to foster inclusive Knowledge Societies"  

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Telefon: 0228-60497-44
E-Mail: roemer(at)unesco.de