Recht
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) wurde damit beauftragt, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". Sie soll die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen. Aufgaben sind unter anderem Politikberatung, anwendungsorientierte Forschung, Durchführung von Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von Informationen.
Urteile
- Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur "Zuweisung an eine wohnortnähere Regelgrundschule" (16.09.2010)
- Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur "Zuweisung an eine Förderschule nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (12.11.2009)
Entscheidungen europäischer Organe
- Entscheidung des European Committee of Social Rights (2003) ECSR No 13/2002 (18 December 2009): International Association Autism-Europe (IAAE) v France
- European Court of Human Rights (Grand Chamber) Application No. 57325/00, 13 November 2007: DH and Others v The Czech Republic
Gutachten und Stellungnahmen
- Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring Stelle. Stellungnahme "Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems. (Primarstufe und Sekundarstufen I und II). Empfehlungen an die Länder, die Kultusministerkonferenz (KMK) und den Bund". (31. März 2011)
- Dr. Julia Platter. Parlamentarischer Beratungsdienst des Landtags Brandenburg. Gutachten zu "Rechtsfragen zur Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in das brandenburgische Landesrecht" (16. September 2010)
- Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring Stelle. Stellungnahme "Stellung der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb der deutschen Rechtsordnung und ihre Bedeutung für behördliche Verfahren und deren gerichtliche Überprüfung, insbesondere ihre Anforderungen im Bereich des Rechts auf inklusive Bildung (11. August 2010)
- Prof. Dr. Eibe Riedel. Gutachten erstattet der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW in Partnerschaft mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen und dem Sozialverband Deutschland: "Zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem" (Kurzfassung, 15.01.2010)
- Dr. Ralf Poscher / Dr. Thomas Langer / Dr. Johannes Rux im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung. "Gutachten zu den völkerrechtlichen und innerstaatlichen Verpflichtungen aus dem Recht auf Bildung nach Art. 24 des UN-Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zur Vereinbarkeit des deutschen Schulrechts mit den Vorgaben des Übereinkommens" (August 2008)
Inklusionsrelevante Schulgesetze
Gemeinsam leben – gemeinsam lernen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft bietet auf Ihrer Webseite eine Übersicht zu Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung in Deutschland
InKö: Das Portal des Projektes Integration/Inklusion Köln bietet Informationen zu rechtlichen Aspekten zur integrativen / inklusiven Beschulung.






