Über die UNESCO

Organe

Die UNESCO hat seit der Rückkehr der USA im Juli 2023 194 Mitgliedstaaten. Ihr Hauptentscheidungsgremium ist die Generalkonferenz. Sie tritt alle zwei Jahre zusammen und beschließt den Haushalt und das Arbeitsprogramm. Aufsichtsorgan zwischen den Generalkonferenzen ist der Exekutivrat, der sich aus 58 Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Sekretariat, an dessen Spitze die Generaldirektorin Audrey Azoulay seit dem 15. November 2017 steht, setzt das UNESCO-Programm um.

UNESCO-Generalkonferenz

Die UNESCO-Generalkonferenz ist das Hauptentscheidungsgremium. Alle zwei Jahre entscheidet sie in Paris über Programm und Haushalt der Organisation. Sie verabschiedet Übereinkommen, Empfehlungen und Erklärungen. Sie wählt den Exekutivrat, der sich aus 58 Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. In der Generalkonferenz gilt das Prinzip: ein Staat – eine Stimme.

Exekutivrat

Der Exekutivrat ist das Bindeglied zwischen Generalkonferenz und Sekretariat. Als Aufsichtsorgan bereitet er die Generalkonferenz vor, prüft die Arbeitsprogramme und den Haushaltsplan. Er tagt insgesamt fünf Mal im Biennium für einen Zeitraum von rund drei Wochen. Der Exekutivrat schlägt auch den Generaldirektor oder die Generaldirektorin vor, der oder die von der Generalkonferenz für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird. Deutschland wurde 2019 in den Exekutivrat für den Zeitraum 2019 bis 2023 gewählt.

Sekretariat

Das Sekretariat in Paris, an dessen Spitze die Generaldirektorin Audrey Azoulay steht, setzt das UNESCO-Programm mit rund 2.000 Mitarbeitenden operativ um. Die Generaldirektorin nimmt an den Sitzungen der Generalkonferenz, des Exekutivrates und der Ausschüsse ohne Stimmrecht teil und erstellt Berichte über die Tätigkeit der Organisation.

Generaldirektion

Generaldirektorin der UNESCO ist seit November 2017 die Französin Audrey Azoulay.

Audrey Azoulay ist eine französische Beamtin und Politikerin. Von Februar 2016 bis Mai 2017 war sie Ministerin für Kultur und Kommunikation. Zuvor beriet sie den ehemaligen Präsidenten François Hollande in Fragen der Kultur. Der Schutz des gefährdeten Kulturerbes weltweit und die Förderung der kulturellen Vielfalt standen bei beiden Positionen im Zentrum ihrer Arbeit. Zwischen 2006 und 2014 arbeitete sie für das Französische Zentrum für Kinematographie und Bewegtbild, unter anderem als stellvertretende Generaldirektorin. Zudem war sie Rechtsexpertin für Kultur und Kommunikation bei der Europäischen Kommission und Leiterin des Büros für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im französischen Kultusministerium. Azoulay absolvierte die Ecole nationale d’administration (ENA), machte einen Abschluss am Institute of Political Studies (Sciences Po) in Paris, Frankreich, und einen Abschluss in Business Administration an der Universität in Lancaster, Großbritannien.

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Am 16. November 1945 unterzeichneten 37 Staaten in London die Verfassung der UNESCO, in deren Präambel die Vertragsstaaten erklärten: „Die weite Verbreitung von Kultur und die Erziehung zu Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden sind für die Würde des Menschen unerlässlich und für alle Völker eine höchste Verpflichtung.“
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