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Online-Beteiligung an Nominierung der Theater- und Orchesterlandschaft für UNESCO-Liste

Bis 15. Oktober konnten Interessierte den Entwurf kommentieren

Seit 2014 ist die „Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft“ ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Im Dezember 2016 bestätigten die Kultusministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien die Auswahl für eine UNESCO-Nominierung im März 2018.

Im ersten Halbjahr 2017 hat daraufhin eine Task Force gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission einen Entwurf des Nominierungsdossiers erstellt. Der Task Force gehören jeweils ein/e Repräsentant/in des Deutschen Bühnenvereins, des Deutschen Musikrats, der freien Orchester- sowie der freien Theaterszene an.

Bis zum 15. Oktober waren alle Akteure der Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft eingeladen, den Entwurf der Nominierung zu lesen und bei Bedarf zu kommentieren. Die Beteiligung der Trägergruppen am Bewerbungsprozess und ihre Zustimmung sind im Rahmen des UNESCO-Nominierungsverfahrens sehr wichtig.

Das Dokument stand als Google Doc zur unmittelbaren Kommentierung bereit. Alle Akteure der Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft konnten - aus Gründen der Transparenz unter Nennung ihres Namens, ihrer Institution und ihrer Funktion/Tätigkeit - Anregungen, Hinweise und Fragen zum Text übermitteln.

Zur Kommentierung hat die DUK ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) mit entsprechenden Antworten zum Thema und wichtige Begriffserläuterungen erstellt. Neben kritischem Feedback waren die Mitglieder der Task Force auch über Hinweise dankbar, was am Entwurf gelungen ist und die Zustimmung der Trägerschaft findet.

(Artikel erstellt am 18. September 2017, geändert am 16. Oktober 2017)