Pressemitteilung,

Terminhinweis: Neue Eintragungen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Am 9. Dezember geben die Deutsche UNESCO-Kommission, die Kultusministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters bekannt, welche kulturellen Ausdrucksformen aus Deutschland 2016 neu in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und in das Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen werden.

Für eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist entscheidend, dass kulturelle Ausdrucksformen nachweisbar lebendig und für die Trägergemeinschaft identitätsstiftend sind. Die Weitergabe von Wissen und Können, eine kreative Weiterentwicklung, freier Zugang zu der Tradition sowie eine Einbindung der gesamten Gemeinschaft sind weitere wichtige Kriterien. Die bisher aufgenommenen 34 Formen des Immateriellen Kulturerbes geben einen Eindruck der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland. Das Register Guter Praxisbeispiele macht deutlich, wie das Immaterielle Kulturerbe in Deutschland erhalten werden kann.

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Weitere Informationen

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

FAQ Immaterielles Kulturerbe

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228 60497-42
Email roemer(at)unesco.de