Meldung,

Fotowettbewerb „Wiki Loves Monuments“ bis 30. September 2017

UNESCO-Welterbestätten fotografieren und auf Wikipedia teilen

Fotografinnen und Fotografen sind eingeladen, bis zum 30. September mit ihren Bildern von UNESCO-Welterbestätten und weiteren Kulturdenkmälern in ganz Deutschland am „Wiki Loves Monuments“ Wettbewerb teilzunehmen. Alle, die ihre Fotos unter einer freien Lizenz teilen möchten, können mitmachen. Eingereichte Bilder müssen von den Teilnehmenden selbst erstellt worden sein, einen dokumentarischen Charakter haben und zur freien Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, erklärt in ihrem Grußwort zum Wettbewerb: „Zum UNESCO-Welterbe zählen ganz besondere Kulturerbestätten. Sie geben uns Aufschluss über die Geschichte der Menschheit und unseres Planeten, über einzelne Gesellschaften und nicht zuletzt über uns selbst. Sie sind Lern- und Begegnungsorte für ein zivilisiertes Miteinander und fordern von uns eine nachhaltige, das heißt generationenübergreifende Verantwortung für die Bewahrung, die Förderung und den gegenseitigen Respekt unserer kulturellen Vielfalt. Die Stärkung dieses Miteinanders ist angesichts der aktuellen Entwicklungen von Spaltung, Ausgrenzung und Infragestellung kultureller Vielfalt – auch in Europa – von besonderer Bedeutung für unsere Gesellschaften. Durch hochwertige Fotografie begeistern Sie Menschen im ganzen Land für unser Erbe und tragen dazu bei, viele weitere Mitstreiter für seinen Erhalt zu gewinnen und verantwortungsbewusst zu handeln. Ich freue mich auf viele bildgewaltige Beiträge!“

Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Hintergrund

1.073 UNESCO-Welterbestätten in 167 Ländern weltweit sind Leuchttürme der Geschichte der Menschheit und unseres Planeten. 42 von ihnen befinden sich in Deutschland, 39 davon sind Kulturerbestätten. Der Schutz und Erhalt dieser Stätten liegt in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Er wird durch die Anwendung des für die Kulturpolitik und den Naturschutz zentralen Instruments – der Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 – ermöglicht.