Aufgaben
Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) setzt als nationale Stelle alle Programmbereiche der UNESCO um.
Nach ihrer Satzung übernimmt sie folgende Aufgaben:
- die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen zu beraten, die sich aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNESCO ergeben,
- an der Ausgestaltung der Mitgliedschaft Deutschlands in der UNESCO mitzuwirken und Beiträge zur Völkerverständigung und internationalen Zusammenarbeit zu entwickeln und umzusetzen,
- im Sinne der friedenssichernden Arbeit der UNESCO zu einer weltoffenen und nachhaltigen Wissensgesellschaft in Deutschland beizutragen,
- die internationale Verständigung, die Weltoffenheit und das kulturelle Engagement von Jugendlichen durch internationale Begegnungen und Austausch zu fördern,
- die Öffentlichkeit über die Zwecke und die Arbeit der Kommission zu unterrichten
- sowie Mittel zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der UNESCO insgesamt zu beschaffen.
Die Charta der UNESCO-Nationalkommissionen (1978) betont ausdrücklich, dass jede Kommission ihre Arbeit frei nach ihren Vorstellungen und entsprechend den Interessen ihrer Mitglieder gestalten soll.
Die Richtlinien regeln die Zusammenarbeit mit Partnern und Institutionen.





