Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention
Bisher haben 190 Staaten das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt unterzeichnet (Stand: September 2012). Es ist Sache jedes Vertragsstaats, die in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Natur- und Kulturdenkmäler zu erfassen und zu bestimmen, die nach seinem Ermessen den Kriterien der Welterbekonvention gerecht werden, und sie für die Aufnahme in die Welterbeliste vorzuschlagen. Mit der Einschreibung in die UNESCO-Liste sind eine Reihe von Verpflichtungen verbunden. Insbesondere erkennt jeder Vertragsstaat an, dass es in erster Linie seine eigene Aufgabe ist, für Schutz und Erhaltung der innerhalb seiner Grenzen liegenden Welterbestätten zu sorgen und die Weitergabe dieses Erbes an künftige Generationen sicherzustellen.
Die Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention wird alle zwei Jahre im Rahmen der UNESCO-Generalkonferenz in Paris einberufen. Sie wählt die 21 Mitglieder des Welterbekomitees. Die Generalversammlung setzt den einheitlichen, für alle Vertragsstaaten geltenden Schlüssel für die Beiträge zum Welterbefonds fest.





