November 2011
Über 80 Nominierungen zum immateriellen Kulturerbe
UNESCO-Komitee tagt auf indonesischer Insel Bali
Mehr als 80 Kulturpraktiken, Traditionen und Volksbräuche sind in diesem Jahr für die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes nominiert, darunter die Fado-Musik aus Portugal, der Saman-Tanz aus Indonesien, und die Mariachi-Musik aus Mexiko. Über die Neuaufnahmen entscheidet das UNESCO-Komitee zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes auf seiner 6. Tagung vom 22. bis 29. November 2011 auf der indonesischen Insel Bali.
UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova hat bei der Eröffnung der Tagung, die Staaten zu Zurückhaltung bei Vorschlägen für das immaterielles Welterbe aufgerufen. "Die Konvention droht Opfer ihres Erfolgs zu werden. Es sind zu viele Vorschläge für Neueinschreibungen gemacht worden", sagte Bokova. Dem Komitee liegen rund 80 Vorschläge vor. Um glaubwürdig arbeiten zu können, wären 60 das absolute Maxium, sagte Bokova. Andernfalls drohten Ernüchterung und Enttäuschung, wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden könnten.
Für die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes" sind in diesem Jahr 49 Kulturpraktiken nominiert, unter anderem die französische Reittradition, der mongolische Schamanismus und die traditionelle Papierfertigung aus der Mino-Region in Japan. Die westafrikanischen Länder Mali, Burkina Faso und Côte d'Ivoire haben eine gemeinsame Kandidatur zum Holzinstrument Balafon eingereicht.
Für die "Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden Schutzes bedarf" sind 23 Kulturpraktiken vorgeschlagen, 12 sind für das Register guter Praxisbeispiele nominiert. Die Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes werden erstmals schriftlich berichten, was sie in den letzten Jahren unternommen haben, um die Konvention in ihren Ländern umzusetzen.
Jahrhundertealte Traditionen schützen
Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ergänzt die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972. Es wurde 2003 verabschiedet und ist seit 2006 in Kraft. Kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen werden ebenso geschützt wie Sprachen, Bräuche, Feste und Handwerk. Die Vorschläge werden von den derzeit 139 Vertragsstaaten erarbeitet und bei der UNESCO eingereicht. Damit eine kulturelle Ausdrucksform anerkannt wird, muss sie praktiziert werden, Identität stiften und eine Kulturregion repräsentieren.
Die Repräsentative Liste umfasst bislang 213 Einträge aus allen Weltregionen. Nach einer Aufnahme sind die Staaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit das immaterielle Kulturerbe ihres Landes erhalten bleibt. Schutzmaßnahmen für die eingetragenen Ausdrucksformen variieren von Fall zu Fall stark und hängen von den regionalen wie lokalen Gegebenheiten ab.
Übereinkommen von Deutschland noch nicht unterzeichnet
Deutschland kann keine Nominierungen einreichen, da es dem Übereinkommen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes bisher nicht beigetreten ist. Bei der deutschen Debatte geht es nicht nur um eine Zustimmung oder Ablehnung, sondern auch um Pflichten, die ein Beitritt mit sich bringt. Wer ist inhaltlich und organisatorisch zuständig? Welche Vereine, Verbände, Gemeinschaften und Experten sollten einbezogen werden? Wie wird ein nationales Inventar erstellt und finanziert? Und wie lassen sich Missbrauch und administrative Mehrarbeit vermeiden?
Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben in einer Debatte am 30. Juni 2011 für eine zügige Ratifizierung plädiert. Am 30. November 2011 wird der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien dazu abschließend beraten. Deutschland strebt eine Ratifizierung für 2012 an. Danach muss zunächst ein bundesweites Inventar erstellt werden. Als zweiter Schritt können dann deutsche Vorschläge für die Listen des immateriellen Kulturerbes bei der UNESCO vorbereitet werden.
Weitere Informationen:
Nominierungen zum immateriellen Kulturerbe 2011
UNESCO heute "Immaterielles Kulturerbe"
Redaktion: unesco heute online Deutsche UNESCO-Kommission e.V. • Colmanstraße 1553115 Bonn • Telefon 0228 / 60497-0 • www.unesco.de





