Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen können sich mit kulturellen Ausdrucksformen für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben:
Aufnahmeverfahren und Bewerbungsunterlagen
Deutsche Debatte zum Übereinkommen
Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2012 den Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen beschlossen. Die Beitrittsurkunde ist am 10. April 2013 bei der UNESCO in Paris hinterlegt worden. Drei Monate nach Hinterlegung wird der Beitritt am 9. Juli 2013 rechtswirksam.
Im Dezember 2011 hatte sich der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend für eine Einleitung des Ratifizierungsverfahrens zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ausgesprochen. Bund und Länder haben im Laufe des Jahres 2012 die Bedingungen für einen Beitritt und die innerstaatliche Umsetzung geprüft und sich auf ein innerstaatliches Verfahren geeinigt. Zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland ist ein bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedeltes unabhängiges Expertenkomitee berufen worden. Dessen Arbeit wird durch die Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission unterstützt.
Seit Inkrafttreten des Übereinkommens im April 2006 gab es verschiedene Akteure aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die sich mit der Thematik in Deutschland befasst haben.
- Memorandum "Immaterielles Kulturerbe in der Arbeit der UNESCO: neue Aufgaben, neue Herausforderungen. Ergebnisse einer Fachkonsultation der Deutschen UNESCO-Kommission. Bonn, Februar 2007
- "Immaterielles Kulturerbe", Themenheft UNESCO heute 1/2007
- Empfehlung der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, S. 429
- Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, Mai 2009
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, Juni 2009
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, 13.12.2011
- Beschluss des Deutschen Bundestags "Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe vorantreiben", 15.12.2011
- Pressemitteilung zum Beschluss des Bundeskabinetts "Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutschland tritt UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei", 12.12.2012
- Pressemitteilung zur Hinterlegung der Beitrittsurkunde "Deutschland tritt UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe bei", 11.04.2013
Geschäftsstelle
Seit Mai 2012 ist bei der Deutschen UNESCO-Kommission eine Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe eingerichtet. Ihre Aufgaben sind Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Koordinierung des innerstaatlichen Auswahlverfahrens sowie die Einrichtung und Koordinierung eines Expertengremiums.
Anfragen zum Thema Immaterielles Kulturerbe können Sie an die E-Mail-Adresse ike(at)unesco.de richten.






