Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

Dezember 2010

Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Zwischenstaatlicher UNESCO-Ausschuss tagte in Paris

Fünf Jahre nach der Verabschiedung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen haben bereits 116 Staaten und die Europäische Union das Übereinkommen ratifiziert. Der Zwischenstaatliche Ausschuss beriet auf seiner vierten Tagung über die weitere Umsetzung der Konvention, weitere operative Richtlinien und den Internationalen Fonds für Kulturelle Vielfalt.

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Vor fünf Jahren hat die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Bisher sind 116 Staaten und die Europäische Union der Konvention beigetreten. Die Ziele der Konvention sind deutlich etabliert und weltweit anerkannt. Vom 29. November bis 3. Dezember 2010 fand in Paris die vierte Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses statt, der über das weitere Vorgehen zur Implementierung der Konvention beraten hat. Der Ausschuss war damit betraut, Fundraising-Strategien zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu erarbeiten sowie weitere operative Richtlinien zu Informationsaustausch, Datenanalyse sowie Bildung und Bewusstseinsbildung.

Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Konvention ist der "Internationale Fonds für Kulturelle Vielfalt". Der Fonds kommt insbesondere Entwicklungsländern zugute und dient der Stärkung der Kulturwirtschaft zu Gunsten der nachhaltigen Entwicklung. Aus Mitteln des Fonds erhalten künftig 31 Projekte aus Entwicklungsländern, die die Konvention ratifziert haben, finanzielle Unterstützung.

Deutsche UNESCO-Kommission stellte Praxisbeispiele vor

Die Deutsche UNESCO-Kommission präsentierte während der Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses die gemeinsam mit der Asien-Europa-Stiftung herausgegebene Publikation "Mapping Cultural Diversity – Good Practices from Around the Globe". Teilnehmer des von der DUK initiierten U40-Programms "Kulturelle Vielfalt 2030" stellen in der Publikation Gute-Praxis-Beispiele aus jüngster Zeit vor, die zeigen, wie die UNESCO-Konvention praktisch umgesetzt werden kann.

Eines der bedeutendsten Kulturübereinkommen

Das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist das bedeutendste Kulturübereinkommen, das die UNESCO seit der Welterbekonvention von 1972 verabschiedet hat. Es gilt als "Magna Charta der internationalen Kulturpolitik". Die am 18. März 2007 in Kraft getretene Konvention schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.

Kulturelle Güter und Dienstleistungen dürfen nicht allein den Kräften des Marktes überlassen werden. Filme, Musik oder Theater sind keine gewöhnlichen Waren. Kultur wird als ein öffentliches Gut verstanden. Ihre Vielfalt dient einer nachhaltigen Entwicklung aller Kulturen.

Weitere Informationen:

Website Kulturelle Vielfalt 

Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Mapping Cultural Diversity – Good Practices from around the Globe
(Download in PDF)

UNESCO-Portal
Hintergrundinformationen und Materialien zur Konvention
Zwischenstaatliche Ausschusssitzung

unesco heute online • Redaktion: Farid Gardizi / Kurt Schlünkes
Verantwortlich: Dieter Offenhäußer • Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
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