November 2010
Flamenco und Peking-Oper sind immaterielles Kulturerbe
Die französische Esskultur, der spanische Flamenco und das mongolische Naadamm-Festival zählen künftig zum Erbe der Menschheit. Das hat das UNESCO-Komitee zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes auf seiner Konferenz am 16. und 17. November 2010 in der kenianischen Hauptstadt Nairobi beschlossen. Insgesamt 51 Traditionen und Volksbräuche aus 29 Ländern Europas, Asiens und Lateinamerikas wurden neu in die Listen des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

- © UNESCO/Peuky Barone-Wagner
Allein 47 Traditionen und Handwerkstechniken wurden in die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes" aufgenommen, darunter die iranische Teppich-Knüpfkunst und die kolumbianische Marimba-Musik. Belgien hat mit dem 600 Jahre alten Karneval in Alost, dem Houtem Jaarmarkt und dem Winterfestival Krakelingen drei Neueintragungen. Die chinesische Akupunktur und die Peking-Oper wurden ebenfalls aufgenommen. Die Repräsentative Liste umfasst jetzt 213 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen.
Auf die "Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden Schutzes bedarf", setzte das Komitee zu den bereits zwölf eingetragenen vier weitere kulturelle Ausdrucksformen. Dazu zählt die jahrhundertealte chinesische Segelbautechnik von Dschunken, die nur noch drei Handwerker beherrschen. Als bedroht gilt auch die chinesische Festival-Tradition "Meschrep" der Uiguren, die der Weitergabe von traditionellem Wissen dient. Die chinesische Holzdruckerei ist ebenfalls gefährdert, denn nur noch elf Menschen, alle bereits älter als 50 Jahre, sind mit der gesamten Technik vertraut. Ein weiterer Brauch, der aufgrund von Landflucht ausstirbt, ist der Ojikanje-Gesang aus Kroatien.

- © UNESCO/Vidoslav Bagur
Jahrhundertealte Traditionen sind bedroht
Damit eine Kulturtechnik als immaterielles Erbe der Menschheit anerkannt wird, muss sie in der Gegenwart lebendig sein, identitätsstiftende Wirkung haben und repräsentativ für eine Kulturregion sein. Zu den schützenswerten Ausdrucksformen gehören Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Sprachen, Bräuche, Feste und Handwerk. Die Vertragsstaaten sind nach dem Übereinkommen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit das immaterielle Kulturerbe ihre Landes erhalten bleibt.
Mit der "Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden Schutzes bedarf", macht die UNESCO darauf aufmerksam, dass weltweit Kulturtechniken bedroht sind. Zu den Ursachen gehören Industrialisierung, Homogenisierung und Modernisierung ebenso wie Migration, Landflucht und Diskriminierung. Oft fehlt es auch an Geld. Länder, deren kulturelle Ausdrucksformen einen besonderen Schutz brauchen, unterstützt die UNESCO finanziell aus dem internationalen Fonds für das immaterielle Kulturerbe. Der Fonds wird aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen und aus Spenden finanziert.
Das UNESCO-Komitee zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes tagt einmal im Jahr. Die Konvention wurde 2003 verabschiedet und trat 2006 in Kraft. 132 Staaten haben das Übereinkommen bislang ratifiziert. Deutschland hat das Abkommen nicht unterzeichnet.
Weitere Informationen:
UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes
Konvention zur Bewahrung des immatriellen Kulturerbes
Themenheft "Immaterielles Kulturerbe"
(Zeitschrift UNESCO heute, Ausgabe 1/2007)
unesco heute online • Redaktion: Farid Gardizi / Kurt Schlünkes
Verantwortlich: Dieter Offenhäußer • Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
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