unesco aktuell

Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission

Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

Pressemitteilung, 11. Juli 2006

UNESCO setzt Dresdner Elbtal auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes

Dresden soll Bauvorhaben "Waldschlösschenbrücke" stoppen

Das Welterbekomitee der UNESCO hat soeben in Vilnius entschieden, die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Liste des gefährdeten Welterbes, die so genannte "Rote Liste", zu setzen. Nach dem Kölner Dom, der gestern nach zwei Jahren wieder von der "Roten Liste" gestrichen wurde, wird damit bereits ein zweites Kulturdenkmal aus Deutschland auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt.

Das Welterbekomitee fordert den Vertragsstaat Deutschland dringend auf, das Bauvorhaben "Waldschlösschenbrücke" in Dresden zu stoppen und nach alternativen Lösungen zu suchen, um den Schutz der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal sicherzustellen. Das Komitee besteht aus 21 gewählten Vertretern der 182 Vertragsstaaten der UNESCO-Welterbekonvention. Das Dresdner Elbtal wurde im Juli 2004 in die Welterbeliste aufgenommen.

Der Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, Walter Hirche: "Die Entscheidung des Welterbekomitees ist eindeutig. Wir sind gut beraten, sie sehr ernst zu nehmen. Ich rufe alle in Deutschland zuständigen Stellen auf Ebene des Bundes, des Freistaats Sachsen und der Stadt Dresden auf, die weiteren Schritte intensiv und gemeinsam zu beraten. Ein Baubeginn mit unveränderten Plänen hätte nunmehr mit großer Wahrscheinlichkeit den Verlust des Welterbetitels für Dresden zur Folge. Dies wäre ein in der über 30-jährigen Geschichte der Welterbekonvention beispielloser Vorgang, der dem internationalen Ansehen Deutschlands als Kulturnation erheblich schaden würde. Welterbe bedeutet, dass vor Ort nicht ohne Einbeziehung der weltweit geltenden Regeln entschieden werden kann."

Das Welterbekomitee würdigt in seiner Entscheidung, dass die zuständigen Stellen ein Sichtgutachten zu der geplanten Brücke in Auftrag gegeben und die Umsetzung des Projekts vorerst zurückgestellt haben. Das unabhängige Sichtgutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass der geplante Brückenbau gravierende und irreversible visuelle Auswirkungen auf die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal haben würde. Das Komitee wird auf seiner nächsten Tagung im Sommer 2007 erneut über den Welterbestatus des Dresdner Elbtals beraten. Die Stadt Dresden wird aufgefordert, dem Welterbezentrum bis Februar 2007 einen Bericht über die ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.

Die UNESCO-Welterbekonvention

Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel der UNESCO-Welterbekonvention. Insgesamt haben 182 Staaten dieses "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" seit seiner Verabschiedung 1972 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die auf ihrem Territorium befindlichen Welterbestätten durch gesetzliche, technische und andere Schutzmaßnahmen langfristig zu erhalten.

Über die von den Unterzeichnerstaaten jährlich vorgelegten Neuanträge entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 jeweils für sechs Jahre gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es prüft, ob die vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" eines Naturdenkmals. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) beraten das Komitee in seiner Arbeit.

Die "Rote Liste" des gefährdeten Welterbes

Neben der Welterbeliste führt die UNESCO eine Liste des Welterbes in Gefahr. In diese so genannte "Rote Liste" werden Stätten des Welterbes eingetragen, die das Welterbekomitee als "besonders gefährdet" eingestuft hat. Nach Artikel 11 (4) der Welterbekonvention werden Güter in diese Liste aufgenommen, für deren "Erhaltung umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind" und die "durch ernste und spezifische Gefahren bedroht" sind, wie zum Beispiel durch die Einwirkung von Krieg oder Naturkatastrophen, durch Verfall, infolge fehlender Schutzmaßnahmen oder durch Bauvorhaben, die mit der Welterbekonvention unvereinbar sind.

Mit der Eintragung in die "Rote Liste" will die UNESCO das öffentliche Interesse und die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen wecken, um den betroffenen Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen. Die Liste wird jährlich auf der Tagung des Welterbekomitees überprüft. Die Eintragung in die Liste des gefährdeten Welterbes bedarf der Zweidrittelmehrheit der Komiteemitglieder und kann auch ohne die Zustimmung des Unterzeichnerstaates erfolgen.


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