Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

Erklärung über Hochschulbildung für das 21. Jahrhundert

 

verabschiedet von der Welthochschulkonferenz "Hochschulbildung im 21. Jahrhundert: Ausblick und Handlungsperspektiven", 9. Oktober 1998

PRÄAMBEL

An der Schwelle zu einem neuen Jahrhundert bestehen eine ungeahnte Nachfrage nach einer zunehmend differenzierten Hochschulbildung und ein gesteigertes Bewußtsein ihrer lebenswichtigen Bedeutung für die sozio-kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung. Die Gestaltung der Zukunft verlangt der jungen Generation neue Fähigkeiten, neues Wissen und neue Ideale ab. Die Hochschulbildung umfaßt "alle Arten von Studien- und Ausbildungsgängen sowie die Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Tätigkeit im postsekundaren Bereich, die von Hochschulen und anderen, von den zuständigen innerstaatlichen Behörden als Hochschuleinrichtungen anerkannten Bildungseinrichtungen vermittelt werden". Überall stehen die Hochschulen großen Herausforderungen und Problemen gegenüber. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung, die Schaffung gleicher Zugangsbedingungen zum Studium und zu einzelnen Studiengängen, bessere Personalentwicklungsmöglichkeiten, eine weiterqualifizierende Fortbildung, die Förderung und Erhaltung qualitativ hochwertiger Lehre, Forschung und Dienstleistungen, die Relevanz der Studiengänge, die Beschäftigungsaussichten der Hochschulabgänger, den Abschluß geeigneter Kooperationsabkommen und den gleichberechtigten Zugang zu den Möglichkeiten internationaler Zusammenarbeit. Gegenwärtig müssen sich die Hochschulen darüber hinaus mit den modernen Technologien befassen, die neue Wege eröffnen, wie Wissen gesammelt, genutzt, verbreitet, zugänglich gemacht und evaluiert werden kann. Auf allen Bildungsebenen soll ein gleichberechtigter Zugang zu diesen Technologien sichergestellt werden. Die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts wird in die Geschichte der Hochschulbildung als die Zeitspanne eingehen, in der sich ihre tiefgreifendste Expansion vollzogen hat: eine mehr als sechsfache Zunahme an Studentenzahlen weltweit, von 13 Mio. im Jahr 1960 auf bis zu 82 Mio. im Jahr 1995. Im gleichen Zeitraum hat sich jedoch auch die ohnehin schon sehr tiefe Kluft zwischen den Industrienationen und den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Staaten im Hinblick auf den Hochschulzugang und die Ressourcen für Hochschulbildung und Forschung noch mehr vertieft. Im gleichen Zeitraum vollzog sich auch eine verstärkte soziale und wirtschaftliche Umstrukturierung. Dabei waren große Unterschiede in den Bildungsmöglichkeiten innerhalb der Länder festzustellen; dies gilt auch für einige der am höchsten entwickelten und reichsten Nationen. Ohne ausreichende Hochschul- und Forschungseinrichtungen, aus denen die benötigte Anzahl gut ausgebildeter und beruflich qualifizierter Menschen hervorgeht, kann kein Land eine an den eigenen Bedingungen orientierte nachhaltige Entwicklung gewährleisten. Insbesondere die Entwicklungsländer und die armen Länder können die Kluft, die sie von den Industrienationen trennt, kaum noch überbrücken. Die gemeinsame Nutzung von Wissen, die internationale Zusammenarbeit und die neuen Technologien können erheblich dazu beitragen, diese Kluft zu verringern.

Im Laufe der Jahrhunderte hat sich die Hochschulbildung eindeutig als überlebens- und veränderungsfähig erwiesen und gezeigt, daß sie ihrerseits auch Veränderungen und Fortschritte in der Gesellschaft auslöst. Infolge der umfassenden und raschen Veränderungen wurde die Gesellschaft zunehmend wissensorientiert, so daß Hochschulbildung und Forschung zu wichtigen Elementen der kulturellen, sozio-ökonomischen und umweltgerechten Entwicklung von Gemeinschaften und Nationen wurden. Die Hochschulen sind nunmehr selbst herausgefordert, sich radikaler als je zuvor zu verändern und zu erneuern, damit unsere Gesellschaft, die gegenwärtig eine tiefgreifende Krise bezüglich ihrer Wertorientierungen durchläuft, rein wirtschaftliche Ausrichtungen überwinden und ethische und geistige Werte an ihre Stelle setzen kann.

In der Zielsetzung, diese schwierige Situation zu überwinden und weltweit einen tiefgreifenden Reformprozeß im Hochschulbereich einzuleiten, hat die UNESCO eine Weltkonferenz über Hochschulbildung für das 21. Jahrhundert: Ausblick und Handlungsperspektiven einberufen. Zur Vorbereitung dieser Konferenz hat die UNESCO 1995 ihre Thesen für Veränderungen und Entwicklungen im Hochschulbereich veröffentlicht. Darüber hinaus fanden fünf regionale Konsultationen (Havanna 1996; Dakar, April 1997; Tokio, Juli 1997; Palermo, September 1997 und Beirut, März 1998) statt. Die bei diesen Zusammenkünften verabschiedeten Erklärungen und Leitlinien sind soweit als möglich in die vorliegende Erklärung einbezogen worden. Dies gilt auch für die gesamten Überlegungen zur Vorbereitung der Weltkonferenz, die bei dieser Erklärung berücksichtigt wurden und im Anhang wiedergegeben sind.

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Wir, die Teilnehmer an der Welthochschulkonferenz, die vom 5. - 9. Oktober 1998 am Sitz der UNESCO in Paris stattfand,

Erinnern an die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Internationale Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Internationale Konvention über staatsbürgerliche und politische Rechte;

Erinnern ebenfalls an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die in Art. 26, Ziff. 1, feststellt: "Jedermann hat das Recht auf Bildung" und "der Hochschulunterricht muß nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten allen in gleicher Weise offenstehen",

Bekräftigen die Grundsätze der Konvention gegen Diskriminierung im Bildungswesen (1960), die die Vertragsparteien in Art. 4 verpflichtet, "den Hochschulunterricht auf der Grundlage der Gleichberechtigung allen nach Maßgabe ihrer individuellen Fähigkeiten zugänglich zu machen";

Berücksichtigen die von bedeutenden Kommissionen und Konferenzen verabschiedeten Empfehlungen über Hochschulbildung, u.a. die Internationale Kommission über Bildung für das 21. Jahrhundert, die Weltkommission über Kultur und Entwicklung, die 44. und 45. Sitzung der Internationalen Bildungskonferenz (Genf, 1994 und 1996), die Beschlüsse der 27. und 29. Sitzung der Generalkonferenz der UNESCO, insbesondere die Empfehlung über den Status von Hochschullehrern, die Weltkonferenz über Bildung für alle (Jomtien/Thailand, 1990), die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (Rio de Janeiro 1992), die Konferenz über akademische Freiheit und die Autonomie von Hochschulen (Sinaia 1992), die Weltkonferenz über Menschenrechte, (Wien 1993), der Weltgipfel über soziale Entwicklung (Kopenhagen 1995), die 4. Weltfrauenkonferenz (Peking 1995), der Internationale Kongreß über Bildung und Informatik (Moskau 1996), der Weltkongreß über Hochschulbildung und die Entwicklung der menschlichen Ressourcen für das 21. Jahrhundert (Manila 1997), die Fünfte Internationale Konferenz über Erwachsenenbildung (Hamburg 1997) und hier insbesondere in der Agenda für die Zukunft Thema 2 (Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Qualität des Lernens im Erwachsenenalter), in der ausgesagt wird: "Wir verpflichten uns dazu...... Schulen und Hochschulen für erwachsene Lernende zu öffnen....., und rufen die Weltkonferenz über Hochschulbildung (Paris 1998) dazu auf, die Umwandlung von Institutionen der postsekundaren Bildung in Institutionen des lebenslangen Lernens zu fördern und die Rolle der Hochschulen dementsprechend neu zu bestimmen";

Sind der Überzeugung, daß Bildung ein Grundpfeiler der Menschenrechte, der Demokratie, der nachhaltigen Entwicklung und des Friedens ist und deshalb allen Menschen während ihres ganzen Lebens zugänglich sein sollte. Es müssen dazu Regelungen getroffen werden, die die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen, insbesondere zwischen der allgemeinen und beruflichen Sekundarbildung und der postsekundaren Bildung sowie den Hochschulen und Fachhochschulen und auch darüber hinaus sicherstellen;

Sind der Überzeugung, daß bei der Lösung der Probleme, die sich an der Schwelle zum 21. Jahrhundert stellen, von der Vision der künftigen Gesellschaft und der Rolle der Bildung im Allgemeinen und der Hochschulbildung im Besonderen ausgegangen werden muß;

Sind uns bewußt, daß die Hochschulbildung an der Schwelle dieses neuen Jahrtausends die Wertvorstellungen und Ideale einer Kultur des Friedens fördern sollte und die intellektuelle Gemeinschaft hierfür sensibilisiert werden muß;

Sind der Auffassung, daß eine substantielle Veränderung und Entwicklung der Hochschulbildung, die Verbesserung ihrer Qualität und Relevanz sowie die Auseinandersetzung mit den Hauptproblemen, denen sie gegenübersteht, nur erfolgen kann, wenn die Regierungen und Hochschulbildungseinrichtungen sowie alle Beteiligten - die Studierenden und ihre Familien, Lehrer, Unternehmen und Industrie, öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft, die Parlamente, die Medien, die Berufsverbände und die Gesellschaft - an diesem Prozeß beteiligt werden. Damit müssen die Hochschuleinrichtungen gegenüber der Gesellschaft große Verantwortung übernehmen und Rechenschaft über die Nutzung öffentlicher und privater, nationaler oder internationaler Ressourcen ablegen;

Unterstreichen, daß Hochschulsysteme ihre Fähigkeit verbessern sollten, mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten zu leben, sich zu verändern, Veränderungen zu bewirken, soziale Bedürfnisse zu erfüllen sowie Solidarität und Gleichheit zu fördern. Sie sollten sich in völliger Unparteilichkeit an den Kriterien wissenschaftlicher Genauigkeit und Authentizität ausrichten, um das unerlässliche Qualitätsniveau zu erreichen und zu erhalten. Dabei sollten die Studierenden in einer Perspektive des lebenslangen Lernens im Mittelpunkt stehen; sie sollten in die Lage versetzt werden, sich zu aktiven Mitgliedern der globalen Wissensgesellschaft des nächsten Jahrhunderts zu entwickeln.

Sind ferner der Überzeugung, daß internationale Zusammenarbeit und Austausch Hauptinstrumente zur Förderung der Hochschulbildung in aller Welt darstellen;

Erklären im Folgenden:

AUFGABEN UND PFLICHTEN DER HOCHSCHULBILDUNG

Artikel 1 – Die Aufgabe zu bilden, aus-, fortzubilden und zu forschen

Wir bekräftigen die Notwendigkeit, daß die Hochschulbildung ihre wichtigsten Aufgaben und Wertvorstellungen, insbesondere ihre Mitwirkung an der Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung und an einer Verbesserung der gesamten Gesellschaft Aufrecht erhält, verstärkt und erweitert - und zwar im Hinblick darauf:

(a) Qualifizierte Hochschulabsolventen und verantwortungsbewußte Bürger auszubilden, die sich in allen Bereichen menschlichen Schaffens und Handelns bewähren können, indem sie entsprechende Qualifikationen einschließlich der beruflichen Bildung vermitteln, bei denen Fachwissen und Fähigkeiten auf hohem Niveau miteinander verknüpft werden; dazu sollten Studiengänge und Programme angeboten werden, die den gegenwärtigen und künftigen Bedürfnissen der Gesellschaft fortlaufend angepaßt werden;

(b) Möglichkeiten zur Hochschulbildung und zum lebenslangen Lernen zu schaffen, indem sie Lernenden optimale Wahlmöglichkeiten und flexible Zugangs- und Abgangsbedingungen innerhalb des Systems bietet und individuelle Entfaltung und soziale Mobilität ermöglicht, damit sich Menschen weltweit zu demokratischen Staatsbürgern entwickeln können und sie für eine aktive Beteiligung an der Gesellschaft vorbereitet werden; dies trägt zur Entwicklung der Fähigkeiten aller und zur Förderung der Menschenrechte, zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Demokratie und zum Frieden und somit insgesamt zu größerer Gerechtigkeit bei;

(c) Durch Forschung Wissen zu fördern, zu schaffen und zu verbreiten und im Rahmen ihrer Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft entsprechendes Fachwissen anzubieten, damit die Gesellschaft in ihrer kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt wird; in gleichem Maße sollte sie die naturwissenschaftliche und technologische Forschung sowie die Forschung in den Sozial- und Geisteswissenschaften und in Kunst und Kultur fördern und weiterentwickeln;

(d) Im Geiste des kulturellen Pluralismus und der kulturellen Vielfalt zum Verständnis, zur Erfassung, Erhaltung, Förderung und Verbreitung regionaler, internationaler und historischer Kulturen beizutragen;

(e) Gesellschaftliche Wertvorstellungen dadurch zu fördern, daß schon junge Menschen mit den Grundwerten eines demokratischen Bewußtseins vertraut gemacht werden und sich in Kritikfähigkeit und objektivem Urteilsvermögen üben; das heißt, daß Bildung ihnen Fähigkeiten vermitteln sollte, die zu einer größeren Entscheidungskompetenz und humanistischen Einstellungen hinführen;

(f) Zur Entwicklung und Verbesserung der Bildung auf allen Ebenen, einschließlich der Lehrerbildung beizutragen.

Artikel 2 – Ethische Dimension, Autonomie, Verantwortung und Fähigkeit zur Prognose

In Übereinstimmung mit der Empfehlung über den Status von Hochschullehrern, die im November 1997 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet wurde, sollten Hochschulen, Hochschullehrer und Studierende:

(a) ihre Schlüsselfunktionen beachten und dadurch weiterentwickeln, daß sie ihr Handeln an ethischen Standards und an wissenschaftlicher und intellektueller Objektivität ausrichten;

(b) im Bewußtsein ihrer Unabhängigkeit und Verantwortung zu ethischen, kulturellen und sozialen Problemen Stellung nehmen und über die intellektuelle Autorität verfügen, die die Gesellschaft für ihre Überlegungen, ihr Verständnis und ihr Handeln benötigt;

(c) ihre kritischen und prognostischen Fähigkeiten durch die ständige Analyse neuer sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und politischer Tendenzen verbessern und somit Prognosen im Sinne eines Frühwarnsystems erstellen können;

(d) ihre intellektuelle Kapazität und ihr moralisches Prestige nutzen, um für weltweit akzeptierte Werte wie Frieden, Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit und Solidarität im Sinne der Verfassung der UNESCO einzustehen und sie aktiv zu verbreiten;

(e) im Kontext vorgegebener Rechte und Pflichten uneingeschränkte akademische Freiheit und Autonomie genießen und dabei gegenüber der Gesellschaft Verantwortung und Rechenschaft übernehmen;

(f) an der Ermittlung und Lösung von Problemen mitwirken, die das Wohlergehen der Gemeinschaften, Nationen und der globalen Gesellschaft betreffen.

ENTWICKLUNG EINER NEUEN VISION VON HOCHSCHULBILDUNG

Artikel 3 – Schaffung gleicher Zugangsmöglichkeiten

(a) In Übereinstimmung mit Artikel 26, Ziff.1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sollte der Zugang zum Hochschulunterricht allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten lebenslang und jederzeit offenstehen; dabei sollten vorher erworbene Fähigkeiten entsprechend anerkannt werden. Demzufolge darf keinerlei Diskriminierung bei der Gewährung des Zugangs zur Hochschulbildung aufgrund von "Rasse", Geschlecht, Sprache oder Religion oder aus wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen sowie aufgrund körperlicher Behinderungen hingenommen werden.

(b) Parallel zur Schaffung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang sollten die Beziehungen der Hochschulen zu anderen Bildungsebenen, insbesondere zur Sekundarbildung, verstärkt und ggf. neu angelegt werden. Die Hochschulen müssen als System konzipiert werden und agieren, das nach allen Seiten offen ist, mit der frühen Kindheit und der Primarerziehung beginnt und sich über die gesamte Lebensspanne erstreckt. Die Hochschuleinrichtungen müssen aktiv mit Eltern, Schulen, Studierenden, sozio-ökonomischen Gruppen und Gemeinschaften zusammenarbeiten. Die Sekundarbildung sollte ihre Aufgabe nicht einzig und allein darin sehen, qualifizierte Bewerber auf die Hochschulbildung dadurch vorzubereiten, daß ihre grundsätzliche Lernfähigkeit breit angelegt wird, sondern sie sollte sie auch auf eine Vielzahl von Berufsmöglichkeiten vorbereiten und den Weg zu einem aktiven Leben eröffnen. Der Hochschulzugang sollte allen, die die Sekundarschule oder eine ähnliche Einrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder über entsprechende Zugangsqualifikationen verfügen, altersunabhängig ohne jegliche Diskriminierung und ungehindert ermöglicht werden.

(c) Aufgrund der schnell steigenden und umfassenden Nachfrage nach Hochschulbildung müssen alle Regelungen zum Hochschulzugang unter dem Gesichtspunkt der individuellen Fähigkeiten und Leistungen konzipiert werden, wie sie in Art. 3 (a) definiert sind.

(d) Der Zugang von Angehörigen besonderer Zielgruppen, wie Ureinwohner, kulturelle und sprachliche Minderheiten, benachteiligte Gruppen, Menschen, die in besetzten Gebieten leben oder von Behinderung betroffen sind, sollte erleichtert werden, da diese Menschen als Gruppe oder als Einzelpersonen über Erfahrungen und Begabungen verfügen, die für die Entwicklung der Gesellschaften und Nationen von großem Wert sind. Durch spezifische finanzielle und pädagogische Fördermaßnahmen können die Hindernisse überwunden werden, denen diese Gruppen sowohl beim Hochschulzugang als auch im Studium selbst gegenüberstehen.

Artikel 4 – Steigerung der Beteiligung von Frauen und Frauenförderung

(a) Obwohl im Hinblick auf den Zugang von Frauen zum Hochschulbereich beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, bestehen weiterhin in vielen Teilen der Welt zahlreiche soziale und wirtschaftliche, kulturelle und politische Hemmnisse, die ihnen den uneingeschränkten Zugang und die wirkliche Integration verwehren. Zur Überwindung dieser Hindernisse ist ein Erneuerungsprozeß in der Hochschulpolitik erforderlich, der Gleichberechtigung gewährleistet und Diskriminierung verhindert und ausschließlich vom Grundsatz der Fähigkeiten und Leistungen ausgeht.

(b) Verstärkte Bemühungen sind erforderlich, um im Hochschulbereich jede geschlechtspezifische Ungleichbehandlung zu beseitigen. Diese Aspekte müssen auch in den einzelnen Fachbereichen berücksichtigt werden; die Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen und in allen Fächern, in denen sie bisher unterrepräsentiert waren, muß gesteigert werden, dabei sollte insbesondere ihre aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen gefördert werden.

(c) Forschungsarbeiten zur Situation von Frauen sollten als eigenständiger Wissensbereich gefördert werden, da sie für Veränderungen im Bereich der Hochschulbildung und Gesellschaft von maßgeblicher Bedeutung sind.

(d) Politische und soziale Barrieren, die für die mangelnde Repräsentanz von Frauen ursächlich sind, sollten beseitigt und ihre aktive Mitwirkung in politischen Gremien und an Entscheidungen im Hochschulbereich und der Gesellschaft sollte gefördert werden.

Artikel 5 – Förderung des Wissens durch Forschung in den Naturwissenschaften, den Kunst-, Kultur- und den Geisteswissenschaften und Verbreitung von Forschungsergebnissen

(a) Eine der Hauptaufgaben aller Hochschulsysteme liegt darin, den Wissensfortschritt durch Forschung speziell bei den weiterführenden Studienangeboten zu fördern. Im Hinblick auf soziale und kulturelle Zielsetzungen und Bedürfnisse sollten Innovationen und fächerübergreifende Konzepte langfristig etabliert und verstärkt werden. Es ist wichtig, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung herzustellen.

(b) Die Hochschuleinrichtungen sollten sicherstellen, daß alle Mitglieder der akademischen Gemeinschaft, die in der Forschung tätig sind, entsprechende Weiterbildungsangebote sowie ausreichende Ressourcen und Unterstützung erhalten. Die Forschungsergebnisse sollten zum Nutzen aller Menschen eingesetzt und das geistige Eigentum an ihnen sollte geschützt werden, damit sie nicht mißbraucht werden können.

(c) Im Rahmen nationaler, regionaler und internationaler Forschungs- und Entwicklungspolitik sollte die Forschungsförderung fächerübergreifend angelegt sein und intensiviert werden. Dies gilt für die Sozial- und Geisteswissenschaften ebenso wie für den Bildungsbereich (einschließlich der Hochschulbildung), das Ingenieurwesen, die Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik sowie die Wissenschaften von den Künsten. Von besonderer Bedeutung ist die Steigerung des Forschungspotentials bei Hochschulforschungseinrichtungen, da eine gegenseitige Qualitätssteigerung stattfindet, wenn Hochschulbildung und Forschung auf hoher Ebene in ein und derselben Einrichtung durchgeführt werden. Diese Einrichtungen sollten sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Sektor die erforderliche materielle und finanzielle Unterstützung erhalten.

Artikel 6 – Langfristige Zielsetzungen auf der Grundlage der gesellschaftlichen Relevanz

(a) Die Bedeutung der Hochschulbildung sollte daran gemessen werden, was die Gesellschaft von den Hochschuleinrichtungen erwartet und was diese im Verhältnis zu diesen Erwartungen leisten. Dazu sind ethische Normen, politische Neutralität, Kritikfähigkeit und darüber hinaus auch ein besseres Verständnis für die Probleme der Gesellschaft und der Arbeitswelt erforderlich; das heißt langfristige Zielsetzungen müssen sich an gesellschaftlichen Zielen und Bedürfnissen sowie der Achtung der Kultur und dem Schutz der Umwelt orientieren. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist eine umfassende Allgemeinbildung und eine berufsbezogene, oft fächerübergreifende Bildung, die Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die den Einzelnen in die Lage versetzen, in einer Vielzahl sozialer Kontexte zu leben und beruflich mobil zu sein.

(b) Die Hochschulbildung sollte ihre Aufgaben gegenüber der Gesellschaft verstärkt wahrnehmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von Armut, Intoleranz, Gewalt, Analphabetismus, Hunger, Umweltzerstörung und Krankheiten; die Problemanalyse sollte deshalb fächerübergreifend erfolgen.

(c) Die Hochschulbildung sollte einen stärkeren Beitrag zur Entwicklung des gesamten Bildungssystems dadurch leisten, daß sie die Lehrerausbildung verbessert und die Curriculumentwicklung und die Bildungsforschung intensiviert.

(d) Die Hochschulbildung sollte letztlich auf die Schaffung einer neuen Gesellschaft - frei von Gewalt und Ausbeutung - abzielen, die sich aus im besten Sinne "gebildeten" Menschen zusammensetzt, die in das soziale Leben eingebunden sind, und die sich von Menschenliebe leiten lassen sowie wahrhafte Entscheidungskompetenz erlangt haben.

Artikel 7 – Verstärkung der Kontakte zur Arbeitswelt sowie Analyse und Prognose sozialer Bedürfnisse

(a) Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen im wirtschaftlichen Bereich und der Anwendung neuer Produktionsformen auf der Grundlage neuer Erkenntnisse, Arbeitsverfahren und neuartiger Informationsverarbeitung müssen die Beziehungen zwischen Hochschulen, der Arbeitswelt und anderen Teilen der Gesellschaft verstärkt und neu definiert werden.

(b) Die Beziehungen zur Arbeitswelt können durch die Beteiligung von Vertretern dieses Bereichs an der Hochschulverwaltung, die stärkere Nutzung von Praktikums- und Hospitationsmöglichkeiten im In- und Ausland sowohl für Studierende, als auch für Hochschullehrer, den Personalaustausch zwischen dem beruflichem Bereich und den Hochschulen und durch neu gestaltete Curricula mit einem stärkeren Bezug zur beruflichen Praxis verbessert werden.

(c) Da es den Hochschulen obliegt, ein Leben lang für die Vermittlung beruflicher Bildung, die Aktualisierung des Wissens und die Auffrischung der beruflichen Kenntnisse Sorge zu tragen, sollten sie die Trends in der Arbeitswelt und im wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Bereich systematisch verfolgen. Um Studierende auf die beruflichen Anforderungen vorzubereiten, sollten Hochschulen und die Arbeitswelt gemeinsam Lernprozesse, Brückenprogramme und Systeme zur Beurteilung und Anerkennung früherer Lernerfahrungen entwickeln und evaluieren, bei denen Theorie und berufliche Ausbildung miteinander verknüpft werden. Im Rahmen ihrer prognostischen Funktion sollten die Hochschuleinrichtungen unter anderem auch zur Schaffung neuer Berufsbilder beitragen.

(d) Die Entwicklung der Fähigkeit zu unternehmerischem Denken und Handeln sollte zum Hauptanliegen der Hochschulbildung werden, um die Berufschancen der Hochschulabsolventen zu verbessern, die zukünftig in zunehmendem Maße nicht mehr nur als Arbeitssuchende, sondern auch als Arbeitsplatzschaffende in Erscheinung treten werden. Die Bildungseinrichtungen sollten den Studierenden die Möglichkeit geben, im Sinne ihrer eigenen sozialen Verantwortung ihre Fähigkeiten dadurch voll und ganz zu entwickeln, daß sie sie darauf vorbereiten, an der demokratischen Gesellschaft aktiv teilzunehmen und so zum Motor für Veränderungen zu werden, mit denen auch mehr Gleichheit und Gerechtigkeit entsteht.

Artikel 8 – Diversifizierung für mehr Chancengleichheit

(a) Die Diversifizierung der Hochschulsysteme sowie der Zugangsregelungen und -kriterien ist einerseits aufgrund einer gestiegenen internationalen Nachfrage erforderlich, aber sie eröffnet auch gleichzeitig weiter gefächerte Angebote und vermittelt durch flexible Zugangs- und Abgangsbedingungen immer mehr Menschen im Laufe ihres Lebens Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulbereich.

(b) Stärker diversifizierte Hochschulsysteme zeichnen sich durch neue Formen tertiärer - öffentlicher, privater und gemeinnütziger - Einrichtungen aus. Diese Einrichtungen sollten eine Vielzahl verschiedener Bildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten anbieten: traditionelle Abschlüsse, Kurzstudiengänge, Teilzeitstudiengänge, flexible Zeitpläne, modularisierte Kurse und Fernunterricht etc.

Artikel 9 – Innovative Bildungsansätze: kritisches Denken und Kreativität

(a) In einer sich rasch verändernden Welt sind neue Perspektiven und Modelle für den Hochschulbereich gefragt, in deren Mittelpunkt immer die Studierenden stehen sollten. In den meisten Staaten sind dazu tiefgreifende Reformen und offene Zugangsmöglichkeiten erforderlich, um immer unterschiedlicheren Gruppen von Menschen gerecht zu werden; außerdem müssen Inhalte, Methoden, Verfahrensweisen und Angebote im Lichte neuer Verbindungen und Partnerschaften mit der Gesellschaft und all ihren Teilbereichen entsprechend neu orientiert werden.

(b) Die Hochschulen sollten Studierende zu informierten und motivierten Staatsbürgern heranbilden, die kritisch denken und die gesellschaftlichen Probleme analysieren können. Sie müssen in der Lage sein, Lösungsmöglichkeiten für diese Probleme zu entwickeln, sie anzuwenden und soziale Verantwortung zu übernehmen.

(c) Im Sinne dieser Zielsetzung bedarf es einer Revision der Hochschulcurricula. Dabei sollten neue und geeignete Methoden eingesetzt werden, die über die rein kognitive Beherrschung der Fächer hinausgehen. Zur Erleichterung des Erwerbs von Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten zur Kommunikation, zur kreativen und kritischen Analyse, zum unabhängigen Denken und zur Arbeit in multikulturellen Umfeldern sollten neue pädagogische und didaktische Ansätze entwickelt und gefördert werden, bei denen Kreativität und die Kombination traditionellen oder lokal überlieferter Wissens und Know-hows mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Technologien gefordert sind. In diesen neu gestalteten Curricula sollten auch geschlechtsspezifische Aspekte und der besondere kulturelle, historische und wirtschaftliche Hintergrund eines jeden Staates berücksichtigt werden. Menschenrechtserziehung und die Vermittlung von Kenntnissen über die Bedürfnisse der Gesellschaften in allen Teilen der Welt sollten Bestandteil der Curricula in allen Fächern sein, insbesondere in denjenigen, die auf eine selbständige Tätigkeit vorbereiten. Das akademische Personal sollte sich maßgeblich an der Gestaltung des Curriculums beteiligen.

(d) Neue Bildungsmethoden erfordern auch neues didaktisches Material. Darin sollten neue Testmethoden enthalten sein, mit denen nicht nur die Gedächtnisleistung, sondern auch das Verständnis, die Fähigkeit zur praktischen Arbeit und die Kreativität gesteigert werden.

Artikel 10 – Hochschulpersonal und Studierende als Hauptadressaten

(a) Eine klar definierte Personalentwicklungspolitik ist für die Hochschulen sehr wichtig. Für die Hochschullehrer, die heutzutage anstelle der Wissensvermittlung ihr Hauptaugenmerk darauf richten müssen, Studierende zu motivieren, das Lernen als solches zu lernen und selbstbestimmt zu entscheiden, müssen eindeutige politische Vorgaben entwickelt werden. Durch entsprechende Personalentwicklungsprogramme, die die fortlaufende Innovation der Curricula sowie der Lehr- und Lernmethoden fördern, sollten Möglichkeiten für Forschungstätigkeiten und zur Aktualisierung und Verbesserung der pädagogischen Fähigkeiten geschaffen werden. Gleichzeitig sollte ein entsprechender beruflicher und finanzieller Status, der zu herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre beitragen kann, gefördert werden. Grundlage dafür sollten die entsprechenden Grundsätze der Empfehlung über den Status von Hochschullehrern, die von der Generalkonferenz der UNESCO im November 1997 verabschiedet wurde, sein; dabei sollte jedoch die internationale Erfahrung stärker gewichtet werden. Im Hinblick auf die Bedeutung der Hochschulbildung für das lebenslange Lernen sollten extern erworbene Erfahrungen als bedeutsame Qualifikation für Hochschullehrer gewertet werden.

(b) Alle Hochschuleinrichtungen, die Lehrer für den Vorschul-, Primar- und Sekundarschulbereich ausbilden, sollten geeignete Maßnahmen entwickeln sowie Anreize für ständige Innovationen im Curriculum, für erfolgreiche Lehrmethoden und die Befassung mit verschiedenen Lernstilen schaffen. Dazu sind entsprechend ausgebildete Fachkräfte in den Bereichen Verwaltung und Technik erforderlich.

(c) Für nationale und institutionelle Entscheidungsträger sollten die Studierenden und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Sie sollten als wichtigste Partner und entscheidende Faktoren für die Erneuerung der Hochschulbildung angesehen werden. Sie sollten an Entscheidungen, die die jeweilige Bildungsebene betreffen, an der Evaluierung, der Erneuerung von Lehrmethoden und Curricula und der Gestaltung des institutionellen Rahmens aktiv mitwirken. Ebenso sollten sie an der Festlegung von politischen Maßnahmen und der Verwaltung der jeweiligen Einrichtung beteiligt werden. Da Studierende ein Recht auf Selbstverwaltung einschließlich des Rechts darauf haben, Vertreter aus ihren Reihen zu wählen, sollte ihre Beteiligung in diesem Bereich sichergestellt werden.

(d) Studienberatungsdienste sollten in Zusammenarbeit mit Studentenorganisationen entwickelt werden, um Studierenden unabhängig von ihrem Alter den Übergang in den Hochschulbereich zu erleichtern und den Bedürfnissen einer immer stärker diversifizierten Lerngesellschaft entgegenzukommen. Aufgabe der studentischen Beratung sollte es nicht nur sein, denjenigen, die aus Schulen und Weiterbildungseinrichtungen in den Hochschulbereich überwechseln, Hilfe zu leisten, vielmehr sollte sie auch Hochschulabsolventen und denjenigen, die im Prozeß des lebenslangen Lernens an die Hochschulen zurückkehren, zur Verfügung stehen. Dadurch wird eine gute Verbindung zwischen dem Studierenden und dem jeweiligen Studiengang sichergestellt und gleichzeitig die Abbrecherquote verringert. Studienabbrecher sollten die Möglichkeit haben, an die Hochschule zurückzukehren, wenn sie dies wünschen.

VON DEN PERSPEKTIVEN ZUR UMSETZUNG

Artikel 11 – Qualitative Evaluierung

(a) Qualität muß in der Hochschulbildung als vielschichtiges Konzept angesehen werden und alle Funktionen und Aktivitäten der Hochschulbildung einbeziehen: Lehre und akademische Programme, Forschung und Stipendien, Personal, Studierende, Gebäude, Einrichtungen, Ausstattung, Dienstleistungen für die Gemeinschaft und das akademische Umfeld. Sowohl die Selbstevaluierung als auch die externe Überprüfung, die von unabhängigen Spezialisten mit internationalen Erfahrungen durchgeführt wird, sind entscheidend für die Qualitätssteigerung. Es sollten unabhängige nationale Evaluierungsverfahren entwickelt und vergleichbare Qualitätsstandards festgelegt werden, die auf internationaler Ebene anerkannt sind. Dabei sollte das jeweilige institutionelle, nationale und regionale Umfeld berücksichtigt werden, um der Vielfalt Rechnung zu tragen und Gleichförmigkeit zu vermeiden. Alle Beteiligten sollten direkt in diesen institutionellen Evaluierungsprozeß einbezogen werden.

(b) Die Qualität von Hochschulbildung sollte ebenfalls von einer internationalen Dimension geprägt sein: Austausch von Wissen, interaktive Netzwerke, Mobilität von Lehrern und Studierenden und internationale Forschungsprojekte unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen kulturellen Wertvorstellungen und Gegebenheiten.

(c) Im Sinne der Sicherstellung und Aufrechterhaltung einer gleichbleibenden nationalen, regionalen oder internationalen Qualität müssen bestimmte Faktoren besonders beachtet werden; dazu zählen eine sorgfältige Personalauswahl und ständige Weiterbildung des Hochschulpersonals im Rahmen entsprechender Programme. Dabei sollten auch die didaktischen Methoden, die Mobilität zwischen den einzelnen Staaten, zwischen einzelnen Hochschuleinrichtungen sowie zwischen Hochschulen und der Arbeitswelt und die innerstaatliche und grenzüberschreitende studentische Mobilität gefördert werden. In diesem Prozeß sind die neuen Informationstechnologien ein wichtiges Instrument für den Erwerb von Wissen und Know-how.

Artikel 12 – Potential und Herausforderungen der neuen Technologien

Die raschen und bahnbrechenden Fortschritte im Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien haben zunehmend Einfluß darauf, wie Wissen erzeugt, erworben und weitergegeben wird. Dabei sollte nicht vergessen werden, daß die neuen Technologien inhaltliche und didaktische Innovationen ermöglichen und gleichzeitig den Hochschulzugang erweitern. Es sollte jedoch bedacht werden, daß die neuen Informationstechnologien den Bedarf an Lehrern nicht verringern, sondern vielmehr ihre Rolle im Lernprozeß verändern.In diesem Zusammenhang erhält der ständige Dialog, der Information in Wissen und Verstehen umwandelt, herausragende Bedeutung. Die Hochschulen müssen bei der Nutzung der Vorteile und Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien richtungsweisend sein, Qualität sicherstellen und Qualitätsstandards in den Bildungsgängen und Ergebnissen im Geiste von Offenheit, Gleichberechtigung und internationaler Zusammenarbeit gewährleisten, indem sie:

(a) sich an Netzwerken, dem Technologietransfer, der Bereitstellung personeller Ressourcen, der Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und der gemeinsamen Nutzung von Erfahrungen in Lehre, Ausbildung und Forschung beteiligen und auf diese Weise Wissen allgemein zugänglich machen;

(b) neue Lernmöglichkeiten vom Fernunterricht bis hin zu virtuellen Hochschuleinrichtungen und -systemen anbieten, durch die Entfernungen überbrückt und qualitativ tragfähige Bildungssysteme entwickelt werden können. Dadurch dienen sie gleichzeitig dem sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt, der Demokratisierung sowie anderen vorrangigen Zielen der Gesellschaft. Sie sollten jedoch immer darauf achten, daß diese virtuellen Bildungseinrichtungen, die auf regionalen, kontinentalen oder globalen Netzwerken aufbauen, nicht den Blick für kulturelle und soziale Identitäten verlieren.

(c) beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien für Bildungszwecke anstreben, daß die gravierenden Ungleichheiten zwischen den einzelnen Staaten der Welt und auch innerhalb dieser Staaten beim Zugang zu neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und bei der Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen beseitigt werden;

(d) die Informations- und Kommunikationstechnologien den nationalen, regionalen und lokalen Bedürfnissen anpassen und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen technischen, pädagogischen, verwaltungstechnischen und institutionellen Grundlagen sicherstellen;

(e) durch internationale Zusammenarbeit die Ermittlung der Ziele und Interessen aller Staaten, insbesondere der Entwicklungsländer, erleichtern und in diesem Kontext gleiche Zugangsmöglichkeiten, die Verstärkung der Infrastrukturen in diesem Bereich sowie die Verbreitung dieser Technologien in der gesamten Gesellschaft sicherstellen;

(f) die Entwicklung "der Wissensgesellschaft" durchgängig verfolgen und qualitativ tragfähige und adäquate Zugangsregelungen entwickeln;

(g) die durch die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffenen Möglichkeiten berücksichtigen, dabei aber darauf achten, daß die Hochschulen diese Technologien vorrangig zur Modernisierung nutzen und nicht Gefahr laufen, daß real existierende Einrichtungen über den Einsatz neuer Technologien virtuellen Charakter annehmen.

Artikel 13 – Verbesserung der Hochschulverwaltung und –finanzierung

(a) Hochschulverwaltung und -finanzierung erfordern entsprechende Fähigkeiten zur Planung und zur politischen Analyse, die auf Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen und staatlichen und nationalen Planungs- und Koordinierungsorganen aufbauen, um ein Höchstmaß an Effizienz in der Verwaltung und die kostengünstigste Nutzung der Ressourcen sicherzustellen. Die Hochschuleinrichtungen sollten zukunftsorientierte Formen des Managements einsetzen, die den Bedürfnissen ihres Umfeldes entsprechen. Hochschuladministratoren müssen schnell und sachkundig reagieren können und darüber hinaus in der Lage sein, regelmäßig durch interne und externe Evaluierung die Effizienz von Arbeitsabläufen und Verwaltungspraxis zu analysieren.

(b) Hochschuleinrichtungen sollten in die Lage versetzt werden, ihre internen Angelegenheiten autonom zu regeln, aber diese Autonomie muß an klare und transparente Rechenschaftspflichten gegenüber der Regierung, dem Parlament, den Studierenden und der Öffentlichkeit geknüpft sein.

(c) Das eigentliche Ziel der Verwaltung sollte darin bestehen, die Arbeit der jeweiligen Einrichtung durch Sicherstellung von Qualitätsstandards in Lehre, Ausbildung und Forschung und Dienstleistungen gegenüber der Gesellschaft zu verankern. Dazu ist eine Verwaltung erforderlich, bei der die gesellschaftliche Vision mit einem Verständnis für globale Fragen und effizienten Managementfähigkeiten gepaart ist. Das Hochschulmanagement beinhaltet von daher eine wesentliche soziale Verantwortung und kann durch den Dialog mit allen Beteiligten, insbesondere mit Hochschullehrern und Studierenden, erheblich verbessert werden. Die Mitwirkung von Hochschullehrern in Aufsichtsgremien der Hochschulen sollte im Rahmen geltender institutioneller Vereinbarungen erfolgen, wobei die Zahl dieser Gremien sich in dem jeweils angemessenen Rahmen bewegen sollte.

(d) Die Förderung der Nord-Süd-Zusammenarbeit ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die notwendige Finanzierung für die Stärkung der Hochschulbildung in den Entwicklungsländern sicherzustellen.

Artikel 14 – Finanzierung der Hochschulen in ihrer Funktion als Dienstleister für die Öffentlichkeit

Die Finanzierung der Hochschulen erfordert sowohl öffentliche als auch private Ressourcen. Die Rolle des Staates ist und bleibt in diesem Bereich maßgeblich.

(a) Die Diversifizierung der Hochschulfinanzierung verdeutlicht die Unterstützung der Gesellschaft für den Hochschulbereich; sie muß jedoch noch weiter verstärkt werden, um die Entwicklung der Hochschulbildung sicherzustellen, ihre Effizienz zu steigern und ihre Qualität und Relevanz zu erhalten. Die öffentliche Unterstützung der Hochschulbildung und -forschung ist auch weiterhin wichtig und notwendig, nur dadurch kann eine angemessene Erfüllung des pädagogischen und sozialen Auftrags der Hochschulen gewährleistet werden.

(b) Die Gesellschaft muß Bildung und Hochschulbildung angesichts ihrer Bedeutung für die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung auf allen Ebenen unterstützen. Die Mobilisierung der entsprechenden Kräfte hängt von dem öffentlichen Bewußtsein und der Beteiligung der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft, von den Parlamenten, den Medien, den staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, den Studierenden, den Institutionen, Familien und allen anderen Akteuren im Hochschulbereich ab.

Artikel 15 – Grenzüberschreitende und weltweite Nutzung von Wissen und Know-how

(a) Solidarität und wirkliche Partnerschaft zwischen Hochschulen in aller Welt ist wichtig für alle Bereiche der Bildung und Ausbildung, die das Verständnis für globale Fragen, die Rolle demokratischer Regierungssysteme und die menschliche Kompetenz zur Problemlösung sowie für das Zusammenleben in verschiedenen Kulturen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen fördern wollen. Mehrsprachigkeit, Austauschprogramme zwischen Lehrpersonal und Studierenden sowie Partnerschaften zwischen den Einrichtungen zur Förderung der intellektuellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit sollten integraler Bestandteil aller Hochschulsysteme sein.

(b) Die internationale Zusammenarbeit auf der Grundlage von Solidarität, Anerkennung und gegenseitiger Unterstützung sowie wirklicher Partnerschaft im Interesse aller und die grenzüberschreitende gemeinsame Nutzung von Wissen und Know-how sollten Grundlage für die Beziehungen zwischen Hochschulen in Industrienationen und Entwicklungsländern sein und vor allem den am wenigsten entwickelten Ländern zugute kommen. Hochschuleinrichtungen in Konfliktregionen oder in von Naturkatastrophen betroffenen Regionen sollten in besonderer Weise unterstützt werden. Aus diesem Grunde sollte das Curriculum ebenso wie die Lehr- und Lernprozesse eine internationale Dimension haben.

(c) Regionale und internationale Abkommen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sollten ratifiziert und umgesetzt werden; dies bezieht sich auch auf die Anerkennung der Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse der Studierenden. Dadurch wird der Wechsel von Studierenden in andere Studiengänge erleichtert und die Mobilität innerhalb und außerhalb nationaler Systeme gefördert.

Artikel 16 – Vom "brain drain" zum "brain gain"  1)

Der Abwanderung von qualifizierten Hochschulabsolventen muß Einhalt geboten werden, da sie den Entwicklungsländern und Schwellenländern hochqualifiziertes Fachwissen entzieht, das zur Steigerung des sozio-ökonomischen Fortschritts zwingend benötigt wird. Internationale Kooperationsvereinbarungen sollten auf langfristigen Partnerschaften zwischen Institutionen im Süden und im Norden aufbauen und außerdem die Süd-Süd-Zusammenarbeit fördern. Vorrangig sollten Ausbildungsprogramme in den Entwicklungsländern durchgeführt werden sowie in hochrangigen Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die regionale und internationale Netzwerke bilden; dies sollte im Wechsel mit kurzen Perioden eines Fach- und Intensivstudiums im Ausland erfolgen. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, das ausgebildete Hochschulabsolventen dauerhaft anzieht. Sachdienlich hierfür sind entweder nationale politische Maßnahmen oder internationale Vereinbarungen zur Erleichterung der - dauerhaften oder zeitweiligen Rückkehr - von hochqualifizierten Wissenschaftlern und Forschern in ihr Ursprungsland. Flankierend dazu sollte durch Kooperationsprogramme, die durch ihre internationale Dimension den Aufbau und die Verstärkung von Institutionen fördern und zugleich die vorhandenen Ressourcen nutzen, ein Prozeß des "brain gain" in Gang gesetzt werden. Besondere Bedeutung haben die im Rahmen der UNITWIN/UNESCO-Lehrstuhlprogramme gesammelten Erfahrungen und die Grundsätze, die in den regionalen Konventionen zur Anerkennung von Graden und Diplomen im Hochschulbereich enthalten sind.

Artikel 17 – Partnerschaften und Verbindungen

Partnerschaften und Verbindungen zwischen allen Beteiligten - nationalen und institutionellen Entscheidungsträgern, Hochschullehrern und Personal, Forschern und Studierenden, Verwaltungs- und technischem Personal in Hochschuleinrichtungen, dem beruflichen Sektor, von Gruppen innerhalb der Gemeinschaft - sind ein machtvolles Instrument zur Steuerung des Wandels. Daneben sind auch nichtstaatliche Organisationen Schlüsselfaktoren in diesem Prozeß. Deshalb sollte eine Partnerschaft, die von gemeinsamen Interessen, gegenseitiger Achtung und Glaubwürdigkeit getragen wird, Hauptelement zur Erneuerung des Hochschulbereichs sein.

Wir, die Teilnehmer an der Welthochschulkonferenz, nehmen diese Erklärung an und bekräftigen das Recht aller auf Bildung und auf Zugang zum Hochschulbereich nach Maßgabe individueller Fähigkeiten und Leistungen.

Wir verpflichten uns, im Rahmen unserer individuellen und kollektiven Verantwortung zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Konvention gegen Diskriminierung im Bildungswesen enthaltenen Grundsätze im Hinblick auf die Hochschulbildung zu verwirklichen.

Wir bekräftigen feierlich unsere Verpflichtung zum Frieden. Hierzu wollen wir der Friedenserziehung hohe Priorität einräumen und uns am Internationalen Jahr für eine Kultur des Friedens im Jahr 2000 beteiligen.

Wir nehmen daher diese Welterklärung über Hochschulbildung für das 21. Jahrhundert: Ausblick und Handlungsperspektiven an. Um die in dieser Erklärung festgelegten Zielsetzungen zu erreichen und insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzung stimmen wir dem nachstehenden Rahmenaktionsplan für die Reform und Verbesserung der Hochschulbildung zu.

 

1) Anm. des Übers.: brain drain = Abwanderung von Fachkräften, brain gain = Wiedergewinnung von Fachkräften  

 

Übersetzung: Übersetzungsdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz.