Rahmenaktionsplan für die Reform und Verbesserung der Hochschulbildung
verabschiedet von der UNESCO-Welthochschulkonferenz "Hochschulbildung im 21. Jahrhundert: Ausblick und Handlungsperspektiven" am 9. Oktober 1998
I. VORRANGIGE HANDLUNGSFELDER AUF NATIONALER EBENE
1. Die einzelnen Staaten, ihre Regierungen, Parlamente und andere Entscheidungsinstanzen sollten:
(a) im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, derzufolge der Hochschulunterricht "allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen muß", ggf. die rechtlichen, politischen und finanziellen Bedingungen für eine Reform und Weiterentwicklung der Hochschulbildung schaffen; nach deren Maßgabe darf keinerlei Diskriminierung erfolgen und niemand aufgrund seiner "Rasse", seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Religion, seines Alters oder aus irgendwelchen wirtschaftlichen oder sozialen Gründen oder aufgrund einer Behinderung von der Hochschulbildung oder einzelnen Studienfächern, Studiengängen und Institutionen ausgeschlossen werden;
(b) die Verbindungen zwischen Forschung und Lehre verstärken;
(c) die Hochschulbildung als Katalysator für das gesamte Bildungssystem betrachten und nutzen;
(d) die Hochschulen im Sinne des lebenslangen Lernens weiterentwickeln, Studierenden optimale Auswahlmöglichkeiten bieten und flexible Zugangs- und Abgangsmöglichkeiten innerhalb des Systems vorsehen; damit verbunden ist gleichzeitig eine Neubestimmung der Rolle der Hochschulen. Sie müssen einen offenen und kontinuierlichen Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen, Brückenprogramme entwickeln sowie vorherige Lernerfolge bewerten und anerkennen;
(e) gegebenenfalls enge Beziehungen zwischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen herstellen, da Bildung und Forschung zwei wichtige, eng miteinander zusammenhängende Elemente für den Wissensgewinn sind;
(f) innovative Kooperationssysteme zwischen Hochschuleinrichtungen und verschiedenen Bereichen der Gesellschaft schaffen, um sicherzustellen, daß sich Hochschulbildung und Forschungsprogramme zielgerichtet auf die örtliche, regionale und nationale Entwicklung auswirken;
(g) sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Hochschulbereich stellen und ihre gemeinsam in den letzten zehn Jahren auf verschiedenen Foren eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf Humanressourcen sowie materielle und finanzielle Mittel, menschliche Entwicklung, Bildung im Allgemeinen und Hochschulbildung im Besonderen nachkommen;
(h) die politischen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung neuer Partnerschaften unter Beteiligung aller Betroffenen an allen Aspekten der Hochschulbildung schaffen: am Evaluierungsprozeß, einschließlich der Neugestaltung des Curriculums und der Didaktik, an den Beratungsdiensten und an politischen Entscheidungsprozessen und an der Verwaltung der jeweiligen Einrichtung im Rahmen bestehender institutioneller Vereinbarungen;
(i) politische Maßnahmen zur Sicherung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Hochschulbereich festlegen und umsetzen und die Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen und in allen Fachbereichen stärken, in denen sie gegenwärtig unterrepräsentiert sind; darüber hinaus sollte auch ihre aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen gefördert werden;
(j) klar definierte Regelungen zum Status von Hochschullehrern entwickeln, wie sie auch in der Empfehlung über den Status von Hochschullehrern festgelegt sind, die im November 1997 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet wurde;
(k) anerkennen, daß Studierende in der Hochschulbildung sowohl Mittelpunkt als auch wichtigste Partner sind. Sie sollten durch geeignete institutionelle Strukturen an der Neugestaltung ihrer jeweiligen Studiengänge (d. h. auch: Curriculum und pädagogische Reformen) und im Rahmen der vorhandenen institutionellen Vereinbarungen an politischen Entscheidungen beteiligt werden;
(l) anerkennen, daß Studierende ein Recht auf studentische Selbstverwaltung haben;
(m) die nationale und internationale Mobilität von Hochschullehrern und Studierenden als wichtigen Bestandteil der Qualität und Relevanz von Hochschulbildung fördern;
(n) die zur Ausübung der akademischen Freiheit und der institutionellen Autonomie erforderlichen Bedingungen schaffen und in dem Ziel sicherstellen, daß die Hochschuleinrichtungen und die dort in Lehre und Forschung Tätigen ihren Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nachkommen.
2. Diejenigen Staaten, die eine im internationalen Vergleich niedrige Immatrikulationsrate im Hochschulbereich aufweisen, sollten verstärkt eine Hochschulbildung anbieten, die auf die Bedürfnisse des öffentlichen und privaten Sektors abgestimmt ist. Insbesondere der Zugang von Minderheiten und benachteiligten Gruppen sollte hierbei erweitert werden.
3. Die Schnittstelle zur allgemeinen und beruflichen Sekundarbildung sollte im Hinblick auf das lebenslange Lernen grundlegend überprüft werden. Der Zugang zu jeder Form von Hochschulbildung muß altersunabhängig denjenigen offenstehen, die die Sekundarbildung oder einen vergleichbaren Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen haben oder über bestimmte Zugangsqualifikationen verfügen. Darüber hinaus sollten insbesondere für ältere Studierende ohne formalen Sekundarschulabschluß flexible Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulbereich geschaffen werden, bei denen der Berufserfahrung ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Es sollte jedoch nicht der einzige und vorrangige Zweck der Sekundarbildung sein, auf die Hochschulbildung vorzubereiten. Sie sollte gleichermaßen auf das Arbeitsleben vorbereiten und erforderlichenfalls zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten anbieten, um Kenntnisse, Wissen und Fähigkeiten für ein breites berufliches Spektrum zu vermitteln. Das Konzept von Brückenprogrammen zur Steigerung der Durchlässigkeit sollte gefördert werden, um denjenigen, die eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Studiums in einem späteren Stadium zu bieten.
4. Konkrete Maßnahmen sollten dazu beitragen, die ständig wachsende Kluft in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung zwischen den Industrienationen und den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, zu verringern. In diesem Zusammenhang sollte die Zusammenarbeit zwischen Staaten, die sich in verschiedenen Stadien der wirtschaftlichen Entwicklung befinden, im Hinblick auf Hochschulbildung und Forschung verstärkt werden. Nach Möglichkeit sollten hierfür Haushaltsmittel bereitgestellt werden und für alle zweckdienliche Vereinbarungen zwischen nationalen und internationalen Industrieunternehmen eingesetzt werden. Auf diese Weise könnten durch geeignete Anreize und Finanzierungsmodalitäten gemeinsame Aktivitäten und Projekte in den Bereichen Bildung und Forschung initiiert und hochqualifizierte Experten in diesen Staaten herangebildet werden.
II. VORRANGIGE HANDLUNGSFELDER IM RAHMEN DER HOCHSCHULVERWALTUNG UND -EINRICHTUNGEN
5. Jede Hochschule sollte ihre Aufgaben nach Maßgabe der gegenwärtigen und künftigen Bedürfnisse der Gesellschaft definieren und sich dabei immer von der Vorstellung leiten lassen, daß Hochschulbildung für jedes Land und jede Region aus folgenden Gründen notwendig ist: das erforderliche Niveau nachhaltiger und umweltgerechter, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, eine kulturelle Kreativität, die aus einem besseren Wissen und Verständnis für das kulturelle Erbe schöpft, höherer Lebensstandard, innerstaatliches und internationales Gleichgewicht und Frieden auf der Grundlage der Menschenrechte, der Demokratie, Toleranz und gegenseitigen Achtung. Diese Zielvorstellungen sollten entsprechend der von der Generalkonferenz der UNESCO im November 1997 verabschiedeten Empfehlung über den Status von Hochschullehrern das Konzept der akademischen Freiheit beinhalten.
6. Die Hochschulen sollten bei der Prioritätensetzung in ihren Programmen und Studiengängen und Strukturen:
(a) die Regeln der Ethik und der wissenschaftlichen und intellektuellen Genauigkeit ebenso wie Vielgestaltigkeit und Interdisziplinarität beachten;
(b) sich vorrangig um die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten für alle diejenigen bemühen, die über die erforderliche Befähigung und Motivation verfügen;
(c) ihre Autonomie und ihren hohen akademischen Standard nutzen, um zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und zur Lösung von Fragen beizutragen, denen die Gesellschaft von morgen gegenübersteht. Sie sollten ihre prognostischen Fähigkeiten nutzen, indem sie neue soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Trends durch interdisziplinär angelegte Analysen untersuchen und dabei insbesondere auf folgende Kriterien achten:
- hohe Qualität, eine klare Einschätzung der sozialen Bedeutung der Studien und ihre wissenschaftlich fundierte prognostische Funktion;
- Kenntnis der grundlegenden sozialen Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung der Armut, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, des interkulturellen Dialogs und der Gestaltung einer Kultur des Friedens;
- Notwendigkeit einer engen Beziehung zu Forschungsorganisationen oder -einrichtungen, die im Bereich der Forschung beispielhafte Arbeit leisten;
- Entwicklung des gesamten Bildungssystems anhand der Empfehlungen und der neuen Bildungsziele aus dem Bericht der internationalen Kommission "Bildung für das 21. Jahrhundert", von 1996 an die UNESCO;
- grundlegende ethische Prämissen, die für alle Berufe und alle Bereiche menschlichen Strebens und Handelns gelten;
(d) insbesondere in Hochschulen so umfassend wie möglich sicherstellen, daß sich Fachbereichsangehörige an Lehre, Forschung und Betreuung von Studierenden sowie an der Behandlung von institutionellen Fragen beteiligen;
(e) alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ihre Dienstleistungen gegenüber der Gemeinschaft zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von Armut, Intoleranz, Gewalt, Analphabetismus, Hunger und Krankheit. Dies sollte durch eine interdisziplinäre Analyse der verschiedenen Herausforderungen und Probleme geschehen;
(f) ihre Beziehungen zur Arbeitswelt auf eine neue Grundlage stellen und dabei tragfähige Partnerschaften mit allen Betroffenen herstellen. Ausgangspunkt sollte ein gemeinsames Vorgehen und die gemeinsame Suche nach Lösungen für drängende Probleme der Menschheit im Rahmen einer verantwortungsbewußten Autonomie und akademischer Freiheit sein;
(g) einen hohen internationalen Qualitätsstandard und seine ständige Überprüfung sicherstellen, der Rechenschaftspflicht nachkommen und sowohl eine interne als auch eine externe Evaluierung unter Wahrung der Autonomie und der akademischen Freiheit in das reguläre Arbeitsverfahren integrieren und dafür speziell abgestimmte transparente Systeme, Strukturen und Verfahren schaffen;
(h) ausgehend von dem Konzept des lebenslangen Lernens geeignete Fortbildungsstrukturen und -programme für Hochschullehrer entwickeln, die künftig in stärkerem Maße als im bisherigen System, das auf kurzfristigen Lehrtätigkeiten aufbaut, ihre beruflichen Fähigkeiten und ihr Wissen aktualisieren und verbessern müssen;
(i) die Forschung, die ein wichtiger Bestandteil aller Hochschulsysteme ist, in allen Fachbereichen einschließlich der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie in Kunst und Kultur angesichts ihrer Bedeutung für die Entwicklung fördern und weiterentwickeln. Ebenso sollten durch bestehende Instrumente wie beispielsweise das UNESCO/UNU 1) -Forum über Hochschulbildung und die UNESCO-Lehrstühle, die Untersuchungen über den Hochschulbereich an sich verstärkt werden. Objektive Untersuchungen sind an der Zeit, um weiterhin Fortschritte in den Schlüsselbereichen Zugang, Gleichheit, Qualität, Relevanz und Diversifizierung zu erzielen;
(j) geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung und Vorurteile in Curricula und Forschung beseitigen und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern unter Studierenden und Hochschullehrern sowie auf allen Verwaltungsebenen sicherzustellen;
(k) gegebenenfalls Studierenden Beratung, Förderkurse und Betreuung sowie andere Formen der studienbezogenen Unterstützung anbieten; dies sollte auch Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Studierenden einschließen.
7. Weltweit wird zwar anerkannt, daß engere Beziehungen zwischen Hochschulbereich und Arbeitswelt generell notwendig sind, aber für die Entwicklungsländer und hier insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder sind sie aufgrund ihrer unzureichenden wirtschaftlichen Entwicklung lebenswichtig. Die Regierungen dieser Länder sollten sich darum bemühen, dieses Ziel durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise die Stärkung der Hochschul-, Berufs- und Ausbildungseinrichtungen zu erreichen. Darüber hinaus müssen auf internationaler Ebene Initiativen eingeleitet werden, um in diesen Staaten die verstärkte Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen anzustoßen. Untersucht werden sollte, wie Hochschulabgänger auf verschiedene Weise nach dem Vorbild der positiven Erfahrungen mit dem "micro-credit" 2) -System und anderer Initiativen gefördert werden können und dadurch einen Anreiz erhalten, kleine oder mittlere Unternehmen zu gründen. Auf institutioneller Ebene sollte ein Hauptanliegen der Hochschulbildung darin liegen, unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern, um die Einstellungsmöglichkeiten von Hochschulabsolventen zu verbessern, die in zunehmendem Maße nicht nur als Arbeitsuchende, sondern auch als Arbeitsplatzschaffende in Erscheinung treten werden.
8. Die neuen Technologien sollten so umfassend wie möglich genutzt werden, damit sie die Hochschuleinrichtungen bei der akademischen Entwicklung, der Erweiterung des Zugangs, der Sicherstellung der universellen Verbreitung und des Ausbaus von Wissen unterstützen und gleichzeitig der lebenslangen Bildung den Weg bereiten. Bildungseinrichtungen und Privatwirtschaft sollten sicherstellen, daß entsprechende Infrastrukturen für Informatik und Kommunikationsnetzwerke, Computerausstattung und Ausbildungsmöglichkeiten in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
9. Die Hochschuleinrichtungen sollten erwachsenen Lernenden offenstehen:
(a) indem übergreifende Regelungen zur Anerkennung von Lernergebnissen, die in unterschiedlichen Bereichen erzielt wurden, festgelegt werden und sichergestellt wird, daß Bildungsabschlüsse zwischen verschiedenen Institutionen, Bereichen und Staaten anerkannt werden;
(b) indem Forschungs- und Ausbildungspartnerschaften zwischen den Hochschulen und der Gesellschaft gebildet werden und Hochschuleinrichtungen auch externen Gruppen zur Verfügung gestellt werden;
(c) indem interdisziplinäre Forschung in allen Bereichen der Erwachsenenbildung unter Beteiligung der Betroffenen durchgeführt wird;
(d) indem flexible, offene und kreative Möglichkeiten für das Erwachsenenlernen geschaffen werden.
III. HANDLUNGEN, DIE AUF INTERNATIONALER EBENE UND INSBESONDERE AUF INITIATIVE DER UNESCO DURCHGEFÜHRT WERDEN MÜSSEN/SOLLTEN
10. Die Zusammenarbeit untereinander sollte zum integralen Bestandteil der Aufgaben der Hochschuleinrichtungen und Bildungssysteme werden. Zwischenstaatliche Organisationen, Sponsoren und nichtstaatliche Organisationen sollten verstärkt die Entwicklung von Kooperationsprojekten zwischen den einzelnen Hochschulen fördern. Hierzu eignen sich insbesondere Hochschulverbindungen auf der Grundlage von Solidarität und Partnerschaft, mit denen das Gefälle zwischen reichen und armen Ländern in den lebenswichtigen Bereichen der Aneignung und Anwendung von Wissen verringert werden kann. Jede Hochschuleinrichtung sollte die Schaffung entsprechender Strukturen und/oder Systeme zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit vorsehen.
11. Sowohl die UNESCO und andere im Hochschulbereich tätige internationale staatliche und nichtstaatliche Organisationen als auch einzelne Staaten mit ihren bilateralen und multilateralen Kooperationsprogrammen, die akademische Gemeinschaft und alle gesellschaftlichen Träger sollten die internationale akademische Mobilität weiterhin fördern. Damit soll durch eine Vermehrung von Wissen und seiner gemeinsamen Nutzung die Solidarität gefördert werden, die eines der Hauptelemente der globalen Wissensgesellschaft von morgen sein muß. In diesem Sinne sollte die gemeinsame Arbeitsstrategie (1999-2005) der sechs Zwischenstaatlichen Ausschüsse für die Anwendung der Regionalen Konventionen über die Anerkennung von Studienzeiten, Diplomen und Graden im Hochschulbereich nachdrücklich unterstützt werden. Parallel dazu muß die Zusammenarbeit unter anderem auch bei der Einrichtung von Systemen zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen verstärkt werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Südens (Süd-Süd-Zusammenarbeit), den Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Staaten mit nur wenigen oder keinerlei Hochschuleinrichtungen.
12. Die Hochschuleinrichtungen in Industrienationen sollten sich um Abkommen zur internationalen Zusammenarbeit mit Partnereinrichtungen in Entwicklungsländern und insbesondere mit denjenigen in armen Ländern bemühen. Bei ihrer Zusammenarbeit sollten die Institutionen eine gerechte und faire Anerkennung von Studienzeiten im Ausland sicherstellen. Die UNESCO sollte die Entwicklung des Hochschulbereichs in der ganzen Welt fördern und sich dabei klare und eindeutige Ziele setzen, die zu greifbaren Ergebnissen führen können. Beispielsweise könnte sie Projekte in verschiedenen Regionen realisieren, indem sie sich auf der Grundlage der Netzwerke der nationalen, regionalen und internationalen Hochschuleinrichtungen um die Schaffung und Verstärkung von anerkannten Bildungs- und Forschungseinrichtungen in den Entwicklungsländern bemüht. Als Beispiel könnte hier das UNITWIN/UNESCO-Lehrstuhlprogramm dienen.
13. Die UNESCO sollte gemeinsam mit allen Ansprechpartnern anstreben, die negativen Auswirkungen des "brain drain" zu verringern und zu einem dynamischen Prozeß des "brain gain" zu gelangen. In allen Regionen der Welt müssen die Ursachen und Folgen der Abwanderung von Fachkräften genau untersucht werden. Die internationale Gemeinschaft sollte gemeinsam eine öffentlichkeitswirksame Kampagne initiieren, die auf der akademischen Solidarität aufbaut. Dadurch sollen die in andere Länder abgewanderten Hochschulabsolventen zur Rückkehr in ihr Heimatland motiviert werden; gleichzeitig sollen für andere Freiwillige aus dem Hochschulbereich, gerade emeritierte Wissenschaftler oder junge Akademiker am Beginn ihrer akademischen Laufbahn, die an Hochschuleinrichtungen in Entwicklungsländern unterrichten und forschen möchten, Anreize geschaffen werden. Parallel dazu müssen die Entwicklungsländer in ihrem Bemühen unterstützt werden, ihre eignen Bildungsangebote auf- und auszubauen.
14. In diesem Zusammenhang sollte die UNESCO:
(a) eine bessere Koordination zwischen zwischenstaatlichen, supranationalen und nichtstaatlichen Organisationen, Agenturen und Stiftungen fördern, die bestehende Programme und Projekte der internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich unterstützen. Darüber hinaus sollte eine Abstimmung im Rahmen nationaler Prioritäten erfolgen. Dies könnte zu einer Zusammenführung und gemeinsamen Nutzung von Ressourcen führen, Doppelarbeit verhindern und durch gegenseitige Übereinkünfte und Überprüfungen bewirken, daß sinnvolle Projekte besser identifiziert und Aktionen besser umgesetzt werden können. Durch einzelne Institutionen sowie durch öffentliche und private Geldgeber sollten Programme für den schnellen Wissenstransfer, zur Förderung der institutionellen Entwicklung und zur Schaffung von anerkannten Forschungs- und Bildungseinrichtungen in allen Wissensbereichen, insbesondere zur Friedenserziehung, zur Konfliktlösung, für Menschenrechte und Demokratie unterstützt werden;
(b) gemeinsam mit der Universität der Vereinten Nationen, den Nationalkommissionen und verschiedenen zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zu einem Forum der Reflexion über Hochschulfragen werden, das folgende Aufgaben haben wird: (i) Erstellung aktueller Berichte über Hochschulfragen in allen Teilen der Welt; (ii) Förderung innovativer Ausbildungs- und Forschungsprojekte zur Verstärkung der besonderen Bedeutung der Hochschulbildung für das lebenslange Lernen; (iii) Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und Verdeutlichung der Rolle der Hochschulbildung für Demokratieerziehung, für eine nachhaltige Entwicklung und für den Frieden und (iv) Erleichterung des Informationsaustauschs und ggf. Aufbau einer Datenbank über erfolgreiche Modelle und Innovationen, auf die diejenigen Hochschuleinrichtungen, die bei der Reform der Hochschulbildung Problemen gegenüberstehen, zurückgreifen können;
(c) Hochschuleinrichtungen in den am wenigsten entwickelten Teilen der Welt und in Regionen, die unter Auswirkungen von Konflikten oder Naturkatastrophen leiden, besonders unterstützen;
(d) sich weiterhin um die Einrichtung oder/und Verstärkung von hochrangigen Forschungs- und Bildungseinrichtungen in den Entwicklungsländern bemühen;
(e) eine Initiative zur Schaffung eines internationaler Regelungen über akademische Freiheit, Autonomie und soziale Verantwortung in Verbindung mit der Empfehlung über den Status von Hochschullehrern einleiten;
(f) gemeinsam mit anderen zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und mit allen Partnern im Hochschulbereich, einschließlich der Universität der Vereinten Nationen, der NGO 3) -Kollektivkonsultation über Hochschulbildung und dem Studentenforum der UNESCO, das follow up der Welterklärung über Hochschulbildung und die Handlungsprioritäten sicherstellen. Sie sollte eine Schlüsselrolle bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung und bei der Umsetzung der für diesen Bereich geplanten Maßnahmen einnehmen. Bei der Vorbereitung des nächsten Programms und Haushalts der UNESCO sollte diesem Vorhaben Vorrang eingeräumt werden.
1) Anm. d. Übers.: UNU = United Nations University (Universität der Vereinten Nationen)
2) Anm. d. Übers.: micro-credit = Kleinstkredite als Finanzhilfen für Mittellose in den Entwicklungsländern, die sich so selbständig machen und dadurch sich selbst und ihre Familie ernähren können.
3) Anm. d. Übers.: NGO = Non Governmental Organization (nichtstaatliche Organisation)
Übersetzung: Übersetzungsdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz.



