The Power of Culture - Aktionsplan über Kulturpolitik für Entwicklung
verabschiedet von der UNESCO-Weltkonferenz "Kulturpolitik für Entwicklung", Stockholm, Schweden, 30. März - 2. April 1998
PRÄAMBEL
Die Zwischenstaatliche Konferenz über Kulturpolitik für Entwicklung, die vom 30. März bis 2. April 1998 in Stockholm stattgefunden hat,
1. in Bekräftigung der grundlegenden Prinzipien aus der Abschlußerklärung der Weltkonferenz über Kulturpolitik in Mexiko vom 6. August 1982, der sog. "Erklärung von Mexico City über Kulturpolitik", in der hervorgehoben wird, "daß die Kultur in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden kann, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen";
2. eingedenk der Tatsache, daß die Weltdekade für kulturelle Entwicklung in besonderem Maße verdeutlicht hat, wie wichtig die Anerkennung der kulturellen Dimension im Entwicklungsprozeß, die Sicherung und Bewahrung der kulturellen Identität, die Verbreiterung der Teilnahme aller am kulturellen Leben sowie die Verstärkung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit ist;
3. im Bewußtsein der Anstrengungen, die erforderlich sind, um die Herausforderungen der kulturellen Entwicklung und des Erhalts der kulturellen Vielfalt als Anliegen zu begreifen, wie dies in dem Bericht der Weltkommission über Kultur und Entwicklung "Unsere kreative Vielfalt" zum Ausdruck kommt;
4. unter Betonung der Notwendigkeit, einerseits universelle Werte zu berücksichtigen und andererseits kulturelle Vielfalt anzuerkennen, und der Notwendigkeit spezifischer nationaler Maßstäbe bei der Harmonisierung verschiedener kulturpolitischer Maßnahmen innerhalb eines Staates, und unter Betonung der Notwendigkeit, das vielfältige Spektrum kultureller Basisinitiativen zu bewahren, um das gegenseitige Verständnis ebenso zu fördern wie den Respekt und die Rücksichtnahme zwischen Individuen und Nationen angesichts der Gefahr von unvereinbaren Auffassungen und Konflikten;
5. in Anerkennung der Tatsache, daß in einem demokratischen Umfeld die Zivilgesellschaft im Kulturbereich stetig an Bedeutung gewinnen wird;
6. eingedenk der Tatsache, daß eine der Funktionen von Kulturpolitik in der Gewährleistung eines ausreichenden Freiraums für die Entfaltung der kreativen Fähigkeiten besteht;
7. im Bewußtsein des immer rascheren sozio-ökonomischen, technologischen und kulturellen Wandels und der wachsenden Ungleichheit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, ferner auch im Bewußtsein des notwendigen Schutzes des Urheberrechts und des geistigen Eigentums angesichts der Risiken und Herausforderungen, die durch das Vordringen von Kulturindustrien und den Handel mit kulturellen Produkten entstehen;
8. eingedenk der Erkenntnis, daß die Aktivitäten der UNESCO, ebenso wie die entwicklungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die Bedeutung kultureller Faktoren berücksichtigen sollten;
9. in Anbetracht der Deklaration der Konferenz der Kulturminister der Bewegung der blockfreien Staaten in Medellín, Kolumbien, vom 3.-5. September 1997 und der Ergebnisse der Panafrikanischen Konsultation über Kulturpolitik vom 10.-13. Februar 1998 in Lomé, Togo, des Treffens der Arabischen Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (ALECSO) im Februar 1998 in Tunis, des unter Schirmherrschaft des Europarats erstellten Berichts "In from the Margins" und der Charta "Pro Cultura", die im Juni 1997 in Thessaloniki angenommen wurde;
erkennt die folgenden Prinzipien an:
1. Nachhaltige Entwicklung und kulturelle Entfaltung sind wechselseitig voneinander abhängig.
2. Eines der Hauptziele menschlicher Entwicklung ist die soziale und kulturelle Entfaltung des Individuums.
3. Da der Zugang zum und die Beteiligung am kulturellen Leben ein fundamentales Recht von Menschen in allen Gemeinschaften darstellt, sind die Regierungen dazu verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, die die volle Ausübung dieses Rechts in Übereinstimmung mit Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleisten.
4. Die grundlegenden Aufgaben von Kulturpolitik bestehen darin, Zielvorgaben zu erstellen, strukturelle Voraussetzungen zu schaffen und angemessene Mittel bereitzustellen, damit ein für die menschliche Selbstentfaltung förderliches Umfeld entsteht.
5. Der Dialog zwischen den Kulturen ist sicherlich eine der fundamentalen kulturellen und politischen Herausforderungen für die Welt von heute; er ist eine Grundbedingung für das friedliche Zusammenleben der Menschen.
6. Kulturelle Kreativität ist die Quelle menschlichen Fortschritts; und kulturelle Vielfalt ist - als ein schützenswertes Gut der Menschheit - ein entscheidender Faktor in jeder Entwicklung.
7. Neue Tendenzen, und hier insbesondere die Globalisierung, schaffen immer engere Verbindungen zwischen den Kulturen und bereichern ihre gegenseitige Interaktion, sie können sich jedoch auch nachteilig auf unsere kreative Vielfalt und den kulturellen Pluralismus auswirken; um so unerläßlicher ist daher der gegenseitige Respekt.
8. Das Gleichgewicht zwischen Kultur und Entwicklung, die Achtung kultureller Identitäten, die Toleranz gegenüber kulturellen Unterschieden vor dem Hintergrund vielgestaltiger demokratischer Werte, sozio-ökonomische Gerechtigkeit und der Respekt vor territorialer Einheit und nationaler Souveränität gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen dauerhaften und gerechten Frieden.
9. Die Akzeptanz kultureller Vielfalt trägt dazu bei, diejenigen verbindenden Elemente hervorzuheben und aufzuwerten, die in Werten verwurzelt sind, welche von allen unterschiedlichen sozio-kulturellen Gruppierungen innerhalb einer Nation einvernehmlich geteilt werden können.
10. Kreativität in Gesellschaften fördert schöpferische Betätigung, die vor allem anderen einem individuellen Engagement entspringt. Dieses Engagement ist für die Gestaltung unseres künftigen Erbes unverzichtbar. Es ist wichtig, innerhalb jeder Gesellschaft die Voraussetzungen für dieses schöpferische Wirken zu erhalten und zu stärken - insbesondere die Freiheit des Künstlers.
11. Die Verteidigung lokaler und regionaler Kulturen, die von Kulturen mit einem globalen Einflußbereich bedroht sind, darf nicht dazu führen, daß die betroffenen Kulturen zu historischen Relikten ohne eigene Entwicklungsdynamik werden.
12. Wir müssen daher alle Menschen und Gemeinschaften dazu befähigen, von der eigenen Kreativität vollen Gebrauch zu machen und Wege für das Zusammenleben mit anderen zu ebnen und zu befestigen, um damit eine wahrhaft menschliche Entwicklung und den Übergang zu einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zu ermöglichen.
Die Konferenz bekräftigt infolgedessen:
1. Kulturpolitik sollte - als einer der Hauptbestandteile einer auf Gewachsenes zurückgreifenden und nachhaltigen Entwicklungspolitik - auf der Grundlage eines ganzheitlichen Vorgehens in enger Abstimmung mit politischen Maßnahmen in anderen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt werden. Jede Entwicklungspolitik muß äußerst sensibel gegenüber kulturellen Anliegen sein.
2. Der Dialog zwischen den Kulturen sollte als ein Kernanliegen der Kulturpolitik und derjenigen Institutionen, die diese auf nationaler und internationaler Ebene repräsentieren, verstanden werden; die uneingeschränkte Freiheit der Meinungsäußerung ist für diese Form des gegenseitigen Austausches und für die wirksame Beteiligung am kulturellen Leben existentiell notwendig.
3. Kulturpolitik für das kommende Jahrhundert muß vorausschauend sein und auf anhaltende Probleme ebenso eine Antwort geben können wie auf neue Erfordernisse.
4. Die tatsächliche Teilhabe aller an der Informationsgesellschaft und die Beherrschung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien stellen eine bedeutsame Dimension jeder Kulturpolitik dar.
5. Kulturpolitik sollte die Kreativität in allen ihren Ausdrucksformen fördern und dabei den Zugang zu allen Arten der kulturellen Betätigung und Erfahrung für alle Bürger, unabhängig von Nationalität, Rasse, Geschlecht, Alter und körperlicher oder geistiger Behinderung, eröffnen, außerdem sollte sie den Sinn für die kulturelle Identität und das Zugehörigkeitsgefühl von Menschen und Gemeinschaften verstärken und sie in ihrer Suche nach einer menschenwürdigen und sicheren Zukunft unterstützen.
6. Kulturpolitik sollte darauf abzielen, daß Nationen sich als vielfältige und facettenreiche Gemeinschaften innerhalb eines gemeinsamen nationalen Rahmens verstehen -als Gemeinschaften, die auf Werten gründen, die von allen Männern und Frauen gleichermaßen geteilt werden können und allen Mitgliedern der Gemeinschaft Zugangsmöglichkeiten, Bewegungsspielräume und Mitsprachemöglichkeiten eröffnen.
7. Kulturpolitik sollte auch darauf abzielen, die soziale Integration und die Lebensqualität aller Mitglieder der Gesellschaft ohne jede Diskriminierung zu steigern.
8. Kulturpolitik muß die Gleichheit der Geschlechter berücksichtigen und dabei die Gleichheit der Rechte der Frauen und ihre Freiheit zur Meinungsäußerung voll anerkennen und sicherstellen, daß ihr Zugang zu Positionen garantiert ist, auf denen Entscheidungen getroffen werden.
9. Regierungen sollten sich bei der Konzipierung und Umsetzung solcher kulturpolitischer Initiativen, die in die allgemeinen Entwicklungsstrategien eingebettet sind, um eine enge Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft bemühen.
10. In einer Welt wachsender gegenseitiger Abhängigkeit sollte die Erneuerung der Kulturpolitik gleichermaßen auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene ansetzen.
11. Die Staaten sollten in dem gemeinsamen Anliegen zusammenarbeiten, eine Welt der interkulturellen Kommunikation, Information und gegenseitigen Verständigung aufzubauen, in der die Vielfalt kultureller Werte, ethischer Überzeugungen und Verhaltensmuster eine wahrhafte Kultur des Friedens fördert.
12. Kulturpolitik sollte besonderen Wert darauf legen, Wege und Mittel zu eröffnen und zu verstärken, um allen Teilen der Bevölkerung einen breiteren Zugang zur Kultur zu ermöglichen, Formen des sozialen Ausschlusses und Marginalisierungen zu bekämpfen und alle Aktivitäten zu unterstützen, die zur Demokratisierung des kulturellen Lebens beitragen.
13. Im Rahmen der Kulturpolitik sollte dem unverzichtbaren Beitrag von Kulturschaffenden zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Identitätsfindung und zur kulturellen Entwicklung der Gesellschaft besondere Anerkennung zukommen.
14. Jede Kulturpolitik sollte alle Elemente berücksichtigen, die das kulturelle Leben gestalten: das künstlerische Schaffen, die Erhaltung des kulturellen Erbes und die Verbreitung kultureller Güter. Es ist wichtig, im Sinne einer wirksamen Kulturpolitik ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen diesen Faktoren sicherzustellen, jedoch gleichzeitig im Auge zu behalten, daß der freie Zugang zur Kultur und ihre Verbreitung unmöglich sind ohne die Aufrechterhaltung einer schöpferischen Dynamik, die durch wirksame rechtliche Rahmenbedingungen geschützt wird.
I. POLITISCHE ZIELVORGABEN ALS EMPFEHLUNG AN DIE MITGLIEDSTAATEN
Auf der Grundlage der oben angeführten Prinzipien empfiehlt die Konferenz den Staaten, die folgenden fünf politischen Zielvorgaben und Aktionsleitlinien anzunehmen:
Zielvorgabe 1: Kulturpolitik zu einem der Schlüsselelemente einer Entwicklungsstrategie zu gestalten.
1. Kulturpolitische Maßnahmen so zu erarbeiten und festzulegen bzw. bereits existierende in der Weise umzugestalten, daß sie zu einem der Schlüsselelemente für eine gewachsene und nachhaltige Entwicklung werden.
2. Zu diesem Zwecke die Integration der Kulturpolitik in die allgemeine Entwicklungsplanung zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Wechselwirkung zwischen kulturpolitischen und sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
3. Zu der von der UNESCO unternommenen Ausarbeitung von Richtlinien für die Entwicklung eines internationalen Forschungs- und Fortbildungsprogramms zu Kultur und Entwicklung beizutragen.
4. Unter Berücksichtigung der jeweiligen innerstaatlichen Bedingungen ein verbreitertes Konzept nationaler Kulturpolitik zu vertreten und praktisch umzusetzen und dabei die Beteiligung der Zivilgesellschaft einschließlich der Medien aktiv zu suchen.
5. Die umfassende Beteiligung der schöpferisch Tätigen und ihrer Berufsverbände bei der Verwirklichung dieser neuen Vision sicherzustellen.
6. Verfahrensschritte zu entwickeln und zu verbessern, mit denen eine Querschnittsabstimmung kulturpolitischer Maßnahmen erzielt werden kann.
7. Auf internationaler und regionaler Ebene in der Durchführung kultureller Aktivitäten zusammenzuarbeiten, um den Herausforderungen der Verstädterung, der Globalisierung und der laufenden technologischen Umbrüche wirksam zu begegnen.
8. Alle Aktivitäten zu fördern, die geeignet sind, das Bewußtsein der Bevölkerung und der Entscheidungsgremien dahingehend zu schärfen, daß kulturelle Faktoren im Zuge einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden.
9. Den Austausch und den Dialog zwischen Individuen, Gemeinschaften und Staaten auf der Grundlage von Wertvorstellungen zu fördern, die von allen gleichermaßen anerkannt werden.
10. Anzustreben, daß - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der UNESCO - die Anerkennung der kulturellen Dimension in der nächsten Internationalen Entwicklungsstrategie zum Tragen kommt und in diesem Sinne die Debatte sowohl im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) als auch in der Vollversammlung der Vereinten Nationen anzuregen.
Zielvorgabe 2: Die Kreativität und die Teilnahme am kulturellen Leben zu fördern
1. In dem Bemühen fortzufahren, den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen einer Nation mit dem gleichen Respekt zu begegnen und ihnen die gleichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten und dabei in besonderem Maße lokale Initiativen zu unterstützen, welche die Vielfalt des kulturellen Spektrums widerspiegeln.
2. Durch allgemeine und städtische kulturpolitische Maßnahmen die Entwicklung eines lokalen, kreativen und für alle zugänglichen kulturellen Lebens und eines pluralistischen Umgangs mit der Vielfalt sicherzustellen.
3. Kenntnis und Verständnis kultureller und sprachlicher Vielfalt durch die Verstärkung kultureller Inhalte in der schulischen und außerschulischen Bildung und dabei insbesondere durch Anstöße zum Erlernen einer oder mehrerer Fremdsprachen zu fördern.
4. Neue Verbindungslinien zwischen Kultur und Bildungswesen zu schaffen, um die volle Anerkennung von Kultur und Künsten als einer grundlegenden Dimension einer Bildung für alle sicherzustellen, die Kunsterziehung auszubauen und schöpferische Kreativität auf allen Bildungsebenen anzuregen.
5. Das Erfordernis anzuerkennen, daß der Durchsetzung der bestehenden internationalen Menschenrechtsinstrumente wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Wiener Menschenrechtserklärung ein besonderes Gewicht zukommt, und in diesem Zusammenhang ein Bestandsverzeichnis kultureller Rechte zu erstellen, für das die bestehenden völkerrechtlichen Instrumente, die sich auf kulturelle Rechte beziehen, ausgewertet werden.
6. Kulturpolitische Maßnahmen, kulturelle Programme, Institutionen und Projekte so zu fördern, daß die volle Beteiligung aller Menschen in der Gesellschaft unter Wahrung gleicher Rechte gewährleistet wird.
7. Der Rolle der Kultur in sozialen Transformationsprozessen größere Aufmerksamkeit zu schenken.
8. Die Beiträge und Leistungen von Frauen in Kultur und Entwicklung anzuerkennen, und die Beteiligung von Frauen bei der Planung und Durchsetzung von kulturpolitischen Maßnahmen auf allen Ebenen zu gewährleisten.
9. Alle kulturpolitischen Maßnahmen, Programme und Institutionen dahingehend zu überprüfen, daß speziell die Rechte der Kinder ebenso wie diejenigen von schutzbedürftigen Gruppen mit speziellen Bildungs- und Kulturbedürfnissen beachtet werden; die Ansprüche und Wünsche junger Menschen ernstzunehmen und ihre neuen kulturellen Ausdrucksformen in besonderem Maße zu unterstützen, ebenso wie die Wünsche und Bedürfnisse älterer Menschen, die nur allzu oft vom kulturellen Leben ausgeschlossen sind.
10. Angemessene Mittel für Bildung, Kulturforschung und -information bereitzustellen, die erforderlich sind, um kulturpolitische Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
Zielvorgabe 3: Politikplanung und politische Praxis im Sinne verstärkter Maßnahmen für die Wahrung und Aufwertung des materiellen und immateriellen sowie des beweglichen und unbeweglichen Kulturerbes zu gestalten und Kulturindustrien zu fördern.
1. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Anwendung der Konventionen und Empfehlungen der UNESCO über die Erhaltung des beweglichen und unbeweglichen Erbes, den Schutz traditioneller Kultur und der Volkskultur, den Status des Künstlers und sonstiger damit verbundener Fragen immer wieder in Erinnerung zu bringen und nachhaltig zu bekräftigen.
2. Die Wirksamkeit kultureller Programme durch Fortbildungsmaßnahmen für nationale Experten, Kulturverwalter und -manager zu verbessern und dabei Frauen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten zuzusichern.
3. Die traditionellen Begriffsinhalte des Erbes neu zu definieren, das heutzutage als Gesamtheit aller natürlichen und kulturellen, materiellen und immateriellen Elemente verstanden werden muß, unabhängig davon, ob sie dem überlieferten Erbe zugerechnet werden oder neu geschaffen wurden. Es sind diese Elemente, mit deren Hilfe soziale Gruppen sich ihrer eigenen Identität vergewissern und die Bereitschaft entwickeln, ihr verbessertes und vertieftes Identitätsverständnis an künftige Generationen weiterzugeben.
4. Das Aufkommen neuer Kategorien im Bereich des kulturellen Erbes, wie etwa Kulturlandschaften, das Industrieerbe und den Kulturtourismus anzuerkennen.
5. Forschung, Bestandsaufnahmen, Archivierung und Katalogisierung des Erbes einschließlich der mündlichen Überlieferung zu intensivieren, so daß für traditionelle ebenso wie für wissenschaftliche Erhaltungsmaßnahmen angemessene und wirksame Modalitäten gefunden werden können.
6. Mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen und diplomatischen Mitteln die Rückkehr von Kulturgut in das jeweilige Ursprungsland und/oder seine Rückerstattung zu fördern.
7. Den Schutz von Gebäuden, Stätten, Ensembles und Landschaften von kulturellem Wert in städtische und regionale Entwicklungspläne, Programme und Politikmaßnahmen einzubeziehen und mit Hilfe solcher Pläne, Programme und Maßnahmen zu garantieren.
8. Bürger und örtliche Gemeinschaften an Erhaltungsmaßnahmen für das Erbe unmittelbar zu beteiligen und ein Verzeichnis der wirksamsten Maßnahmen zur Erhaltung des Erbes zu erarbeiten.
9. Sicherzustellen, daß der Tourismus Kulturen und Umwelt respektiert und daß die aus dem Tourismus erwirtschafteten Einnahmen auch in sinnvoller Weise in die Erhaltung des Erbes und zur Verstärkung der kulturellen Entwicklung reinvestiert werden.
10. Vorrangig den Aufbau eines Netzwerks auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu betreiben, in das Künstler und Verwalter kultureller Projekte und Einrichtungen mit dem Ziel einbezogen werden, den Zugang zur Kultur sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zu verbessern.
11. Künstler, Designer und Kunsthandwerker durch die Absicherung, Wahrung und Verbesserung der Urheberrechte zu unterstützen und diese Rechte in bezug auf den Markt sowohl vor Ort als auch weltweit zu festigen, indem kommerzieller Mißbrauch verhindert wird.
12. Für die Auffassung zu werben, daß der Unterschied zwischen kulturellen Gütern und Dienstleistungen einerseits und sonstigen kommerziellen Gütern andererseits voll anerkannt wird und daß jene entsprechend anders zu behandeln sind.
13. Die Zusammenarbeit zwischen Regierung, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Kultur dadurch zu intensivieren, daß den letzteren angemessene rechtliche Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
14. Den illegalen Transfer von Kulturgut weltweit zu verhindern und hier insbesondere den Erwerb von Objekten unbestimmter Herkunft durch Museen und Privatsammler zu unterbinden.
Zielvorgabe 4: Die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der und für die Informationsgesellschaft zu fördern
1. Kommunikationsnetzwerke wie Radio, Fernsehen und Informationstechnologien zur Verfügung zu stellen, die dem Kultur- und Bildungsbedarf der Öffentlichkeit dienen; das Engagement von Radio, Fernsehen, Presse und anderen Medien für Fragen der kulturellen Entwicklung anzuregen, u.a. im Hinblick auf die Förderung lokaler, regionaler und nationaler Kulturen und Sprachen, die Erforschung und Bewahrung des nationalen Erbes und die Förderung der Vielfalt kultureller Traditionen und indigener wie nationaler kultureller Identitäten, und dabei die redaktionelle Unabhängigkeit für die öffentlich-rechtlichen Medien sicherzustellen.
2. Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens für Gemeinschaften, Sprachgruppen und Minderheiten in Betracht zu ziehen und ihnen Sendeplätze einzuräumen, insbesondere auf örtlicher Ebene und mit der Absicht, die Gewaltfreiheit zu fördern.
3. Innerstaatliche Maßnahmen zur Förderung der Medienvielfalt und Meinungsfreiheit in die Wege zu leiten bzw. zu verstärken.
4. Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder mit dem Gebrauch der neuen Medientechnologien vertraut zu machen, und um Gewalt und Intoleranz zu bekämpfen, insbesondere durch die Förderung der Tätigkeit von Zentren oder Einrichtungen, die sich auf den Austausch von Information über Kinder und Gewalt auf dem Bildschirm spezialisiert haben.
5. Die Entwicklung und den Gebrauch der neuen Technologien und Kommunikations- und Informationsdienste zu fördern, die Wichtigkeit des finanzierbaren Zugangs zu Datenautobahnen und Informationsdiensten und die gleichberechtigte Verwendung verschiedener Sprachen in den Vordergrund zu stellen, und den Einsatz neuer Technologien im öffentlichen Dienstleistungssektor zu fördern.
6. Darüber hinaus Bildungsziele zu fördern, die der Beherrschung und dem kreativen Gebrauch der neuen Informationstechnologien durch die junge Generation als Nutzer und Verfasser von Botschaften und Inhalten dienen, und dabei einer Bildung zu staatsbürgerlichen Werten und der Lehrerfortbildung in den neuen Technologien den Vorrang einzuräumen.
7. Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung von Archiven, Museen, Bibliotheken und anderen von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite erstellten oder zusammengetragenen Informationssammlungen auszuarbeiten, hierbei nach Möglichkeit Methoden der Digitalisierung einzusetzen, und Mechanismen zu etablieren, die den Zugang zu diesen Inhalten ermöglichen und erleichtern, einschließlich der Förderung der betreffenden Einrichtungen als Zentren der Information, der Bildung und des lebensbegleitenden Lernens.
8. Das Wissen über das Kultur- und Naturerbe mit Hilfe der durch die neuen Technologien gegebenen virtuellen Darstellungsmöglichkeiten zu vertiefen.
9. Die Bedeutung der neuen Medientechnologien für die Arbeit schöpferisch tätiger Menschen und die Schlüsselrolle des künstlerischen Schaffens beim Aufbau der Informationsgesellschaft anzuerkennen.
10. Im Bereich der audiovisuellen Medien, speziell in der Fortbildung und der Entwicklung und Verbreitung audiovisueller Produktionen zusammenzuarbeiten.
11. Die kulturelle Zusammenarbeit anzuregen, insbesondere durch gemeinsame Projekte im Bereich der Kulturindustrien (Produktion, Investition und Übertragung von Verwertungsrechten).
12. Die Forschung zur Beziehung zwischen Kultur und ihrer Verbreitung in den Medien und durch die neuen Informationsdienste anzuregen und Hilfe bei allen Bemühungen zu leisten, Methoden zur Erfassung und Evaluierung der Darstellung von Kultur in den Medien zu koordinieren und, falls möglich, aufeinander abzustimmen.
Zielvorgabe 5: Mehr personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die kulturelle Entwicklung verfügbar zu machen.
1. Anzustreben, daß Investitionen in die kulturelle Entwicklung auf nationaler Ebene aufrechterhalten bzw. erhöht werden, und erforderlichenfalls einen bestimmten Prozentsatz des staatlichen Haushalts in Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielvorgaben, Prioritäten und Planungen für diesen Zweck bereitzustellen.
2. Die örtlichen Behörden dazu aufzufordern, ihre Mittelzuweisungen für kulturelle Aktivitäten zu erhöhen und sie zu ermutigen, ihrer Rolle im Bereich der kulturellen Entwicklung mehr Geltung zu verschaffen.
3. Finanzpolitische Rahmenbedingungen für kulturelle Aktivitäten zu schaffen und fortzuentwickeln, die geeignet sind, die Unterstützung der Wirtschaft für die kulturelle Entwicklung zu verstärken, und Förderinstrumente wie öffentliche Stiftungen und gewinnbringende Projekte aus kulturellen Institutionen, aus Tourismus und Sport zu schaffen.
4. Alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen, die sicherstellen können, daß Regierungen die Auswirkungen oder voraussichtlichen Folgen ihres politischen Handelns auf die kulturelle Entwicklung eines anderen Staates mitberücksichtigen.
5. Die Fonds und Programme der Vereinten Nationen, insbesondere die UNDP, die zuständigen Finanzierungsinstitutionen und die nationalen und regionalen Geldgeber aufzufordern, stärker als bislang Entwicklungsprojekte mit einer substantiellen Kulturkomponente zu fördern.
II. EMPFEHLUNGEN AN DEN GENERALDIREKTOR DER UNESCO
Die Konferenz empfiehlt dem Generaldirektor der UNESCO die folgenden Handlungsleitlinien:
1. Bei der Vorbereitung des künftigen UNESCO-Programms den vorliegenden Aktionsplan zu berücksichtigen.
2. Eine umfassende Strategie für ein konkretes follow-up dieser Konferenz zu erarbeiten, in der auch die Option enthalten sein sollte, ob ein Weltgipfel über Kultur und Entwicklung ausgerichtet werden sollte oder nicht, und diese Frage dem Exekutivrat vorzulegen.
3. Den Aufbau von Netzwerken für Forschung und Information über Kulturpolitik für Entwicklung anzuregen und dabei die Frage der Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Kulturpolitik zu prüfen.
4. Diesen Aktionsplan dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und über ihn der Vollversammlung zu übermitteln mit der Absicht, der Vollversammlung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Resolution 52/197 die Ergebnisse dieser Konferenz bei ihrer 53. Sitzung zu unterbreiten.
5. Diesen Aktionsplan den Leitern aller Sonderorganisationen der Vereinten Nationen sowie anderen zwischenstaatlichen Organisationen auf internationaler und regionaler Ebene mit der Absicht zu übermitteln, die Einbeziehung kultureller Zielvorgaben in allen ihren Entwicklungsprogrammen und Aktivitäten in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und mit deren Billigung anzustreben.
6. Das Ziel weiterzuverfolgen, die Integration einer kulturellen Perspektive in die nächste Internationale Entwicklungsstrategie zu verwirklichen und die Sondereinrichtungen aufzufordern, ihre entwicklungspolitische Praxis und Gesamtplanung im Lichte dieser kulturellen Perspektive zu evaluieren.
7. Dem Exekutivrat eine Serie von Projekten vorzuschlagen, mit denen die Reflexion, der Erfahrungsaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Projekte gefördert werden, die geeignet sind, Kulturpolitik mit dem Ziel einer nachhaltigen menschlichen Entwicklung zu fördern.
8. Dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorzuschlagen, daß ein Jahr der Dekade zur Armutsbekämpfung (1997-2006) den Verbindungen zwischen Kultur und Entwicklung und der Überwindung der Armut gewidmet wird.
9. Die UNESCO sollte im Lichte der Ergebnisse des Erdgipfels, des Erdgipfels +5 und Habitat II Initiativen entwickeln, um die entscheidende Rolle des kulturellen Erbes für die Umwelt und seine Bedeutung für den Prozeß einer nachhaltigen Entwicklung herauszustellen.
10. Die Mitgliedstaaten dazu einzuladen, der UNESCO ihre kulturellen Strategien darzulegen, damit der Austausch von Informationen, Ideen und praktischen Maßnahmen gefördert wird.
11. Politikanleitungen und Programmvorgaben zu erarbeiten sowie die Zuweisung und Einwerbung extrabudgetärer Mittel sicherzustellen, damit die multilaterale Kulturkooperation in dem Sinne intensiviert wird, daß die Forschung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in und für Kulturpolitik und Entwicklung verbessert wird.
12. Mittel und Wege zu prüfen, mit der die Zusammenarbeit zwischen der UNESCO und anderen internationalen Organisationen fortentwickelt werden kann.
13. Die Herausgabe eines zweijährlich erscheinenden Weltkulturberichts durch die UNESCO weiterzuverfolgen.
14. Die Schaffung einer Beobachtungsstelle für Maßnahmen der Sprachpolitik zu initiieren.
Übersetzung: Nichtamtliche Übersetzung durch das Sekretariats der Kultusministerkonferenz und die Deutsche UNESCO-Kommission.
Weitere Informationen über die Stockholm-Konferenz sind auf der Homepage der UNESCO verfügbar.



