Erklärung über interkulturelle Bildung im neuen europäischen Umfeld
Wir, die Europäischen Erziehungsminister der 48 Vertragsstaaten der Europäischen Kulturkonvention, die wir aus Anlass der 21. Sitzung der Ständigen Konferenz vom 10. bis 12. November 2003 in Athen zusammentreffen, nehmen die folgende Erklärung an:
1. Bekräftigen, dass die Demokratie – das gemeinsame politische System all unserer Staaten – an diesem symbolischen Ort, an dem sie ihren Ursprung nahm, sowohl für heutige als auch für künftige Generationen, einen Bezugswert darstellt;
2. Stellen die Vielfalt unserer Gesellschaften im Hinblick auf Herkunft, Kultur, Sprache, Religionen und Bildungssysteme fest;
3. Nehmen die sozialen Konflikte und Kontroversen, die sich aus der Koexistenz unterschiedlicher Wertsysteme ergeben können, zur Kenntnis;
4. Sind bestrebt, den multikulturellen Charakter der europäischen Gesellschaft zu bewahren und eine Situation zu verhindern, in der die Globalisierung Prozesse des Ausschlusses und der Marginalisierung verstärkt;
5. Sind uns des beunruhigenden Fortbestehens fremdenfeindlicher und rassistischer Praktiken, der Gewalt und Intoleranz bewusst, die sich manchmal auch auf die Bildungseinrichtungen auswirken;
6. Erkennen an, dass sich der Europarat seit mehr als 50 Jahren sowohl theoretisch als auch praktisch um die Entwicklung der Demokratieerziehung bemüht:
- indem er die Grundwerte der Organisation umsetzt, insbesondere die Menschenrechte, pluralistische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit;
- indem er die Bedeutung der Demokratieerziehung als eines der Ziele der Bildungspolitik in Europa hervorhebt, insbesondere seit dem ersten Gipfel der Staats- und Regierungschefs (Wien, Oktober 1993);
- indem er die reichen Erfahrungen nutzt, die der Europarat im Rahmen seiner prioritären Projekte im Bildungsbereich gesammelt hat;
- indem er das Mandat umsetzt, das dem Europarat nach dem zweiten Gipfel der Staats- und Regierungschefs (Straßburg, Oktober 1997) übertragen wurde, auf dem die Bildung als vorrangiges Ziel für die Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten anerkannt wurde;
7. Erkennen die Rolle der interkulturellen Bildung und den wichtigen Beitrag des Europarats zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Einheit und Vielfalt unserer europäischen Gesellschaften an;
8. Wiederholen unsere Verpflichtung zur Europäischen Kulturkonvention als Grundtext für die europäische Zusammenarbeit im Bildungsbereich und sind bestrebt, diese Verpflichtung in die Praxis umzusetzen;
- indem wir uns intensiv im Jahr 2004 an den Feierlichkeiten beteiligen, die den 50. Jahrestag ihres Inkrafttretens kennzeichnen;
- indem wir den Grundsatz unterstützen, die Möglichkeit zu untersuchen, ein Zusatzprotokoll zu erstellen, mit dem der Text der Konvention aktualisiert wird, um die herausragendsten Entwicklungen der letzten Jahrzehnte sowie die künftigen Prioritäten im Bildungsbereich zu berücksichtigen.
9. Nehmen mit Zufriedenheit die Fortschritte und Ergebnisse der Projekte und Aktivitäten zur Kenntnis, die gegenwärtig vom Europarat durchgeführt werden, darunter insbesondere:
- die Umsetzung des "Tages der Erinnerung an den Holocaust und der Vorbeugung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Rahmen der Empfehlung (2001)15 des Ministerkomitees zum "Geschichtsunterricht im 21. Jahrhundert" und das neue Projekt über "Die europäische Dimension im Geschichtsunterricht", das sich mit entscheidenden Daten in der Geschichte des europäischen Kontinents befasst;
- den Erfolg des Europäischen Jahres der Sprachen und des jährlich stattfindenden "Europäischen Sprachentages", mit dem alljährlich die sprachliche Vielfalt gefeiert und die interkulturelle Bildung verstärkt wird;
- die Einführung des Projekts "Die neue interkulturelle Herausforderung an die Bildung: religiöse Vielfalt und Dialog in Europa", das einen wichtigen Beitrag zu den gemeinsamen Zielen des gegenseitigen Verständnisses, der Achtung und des Zusammenleben lernens darstellt;
- die Umsetzung des Projektes über "Die Erziehung der Kinder von Roma/Sinti" im Rahmen von Empfehlung R(2000)4 des Ministerkomitees, das die Grundsätze der interkulturellen Bildung verdeutlicht;
- das Programm über Strategien und Initiativen zur Demokratieerziehung, das in Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen durchgeführt wird und sich mit dem Bologna-Prozess, der Konvention von Lissabon (die gemeinsam mit der UNESCO erarbeitet wurde), gemeinsamer Verwaltung, Qualitätssicherung und öffentlicher Verantwortung im Rahmen des Konzepts des lebenslangen Lernens befasst;
- das Projekt über "Demokratie- und Menschenrechtserziehung", das im "Europäischen Jahr der Demokratieerziehung" 2005 und darüber hinaus durch die Umsetzung der Empfehlung (2002)12 und die Weiterentwicklung des Konzepts "Demokratieerziehung" verlängert werden sollte;
10. Rufen den Europarat auf:
- der Bildung im Allgemeinen mehr Bedeutung zuzumessen und aus den in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen zu schöpfen sowie erfolgreich diejenigen Aspekte seines Arbeitsprogramms weiterzuverfolgen, die u.a. Bildungspolitiken, Geschichtsunterricht, Sprachpolitiken und Demokratieerziehung betreffen;
- auf der Grundlage der Grundprinzipien der Organisation seine Zusammenarbeit im Bereich der politischen Bildung und Demokratieerziehung fortzusetzen;
- sein Arbeitsprogramm auf die Steigerung der Bildungsqualität zu konzentrieren als Reaktion auf die Herausforderungen, die die Vielfalt unserer Gesellschaften mit sich bringen, indem er die Demokratieerziehung und interkulturelle Bildung zu Schlüsselementen der Reform der Bildungspolitik macht.
11. Bitten den Europarat als Organisation mit reichen Erfahrungen in den Bereichen Gestaltung der Vielfalt, interkulturelle Bildung und Bildungsqualität sein Bildungsprogramm und seine Arbeitsmethoden entsprechend anzupassen, um die nachstehenden Strategien umzusetzen und diesen Aktivitäten einen neuen Anstoß zu geben, indem er einen zusammenhängenden, durchführbaren und integrierten Aktionsplan entwickelt.
Hierzu sollte er:
a. neue konzeptionelle Untersuchungen über interkulturelle Bildung einleiten, um die Terminologie anzupassen und klar und eindeutig Inhalt und Kontext der interkulturellen Bildung festzulegen;
b. dazu beitragen, die europäische Dimension der Bildung im Rahmen der Globalisierung verständlich zu machen durch Einführung der Achtung der Menschenrechte und der Vielfalt, der Grundlagen für die Gestaltung der Vielfalt, die Öffnung gegenüber anderen Kulturen, den interreligiösen Dialog und den "euro-arabischen Dialog";
c. die Bemühungen im Bereich der Inhalte der Lernmethoden und der Unterrichtsmaterialien verstärken, um den Mitgliedstaaten beispielhafte pädagogische Instrumente an die Hand zu geben, die eine Berücksichtigung der interkulturellen Dimension in den Curricula ermöglichen;
d. Analyseinstrumente entwickeln und Beispiele für gute Praktiken ermitteln und weitergeben, die in Schulbüchern den interkulturellen und pluralistischen Ansatz herausstellen;
e. Programme zur Kommunikation und gegenseitigen Verständigung entwickeln, insbesondere durch den Fremdsprachenunterricht und durch Förderung der Bewusstseinsbildung für den zusätzlichen Wert der sprachlichen Vielfalt in multikulturellen Gesellschaften;
f. die Mitgliedsstaaten anhalten, in ihre Bildungspolitiken die interkulturelle Dimension aufzunehmen, um den Dialog zwischen den Kulturen entsprechend zu berücksichtigen;
g. Untersuchungen über das soziale und kooperative Lernen fördern, um das "Zusammenleben zu lernen" sowie die interkulturelle Dimension in allen Unterrichtsaktivitäten zu berücksichtigen;
h. Initiativen und Versuche mit demokratischer Verwaltung in Schulen unterstützen, insbesondere durch Partnerschaften, die Mitwirkung von Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit Gemeinschaften, Eltern und der Gesellschaft;
i. Instrumente zur Qualitätssicherung entwickeln, die sich an der Demokratieerziehung unter Berücksichtigung der interkulturellen Dimension orientieren und Qualitätsindikatoren und Instrumente zur Selbstbeurteilung und zur autozentrierten Entwicklung von Bildungseinrichtungen entwickeln;
j. Modelle für gute Praktiken in den Bereichen demokratische Verwaltung und Qualitätssicherung in Schulen ermitteln und die potenziellen Nutzer auf ihren Gebrauch vorbereiten;
k. die interkulturelle Bildung und die Gestaltung der Vielfalt in ihrem Programm zur ständigen Weiterbildung des pädagogischen Personals verstärken und die Mitgliedsstaaten auffordern, zu diesem Programm durch Organisation von Seminaren beizutragen, die Themen behandeln, die sich direkt auf die Ziele der vorliegenden Erklärung beziehen;
l. Arbeitsmethoden erarbeiten und fördern, die dazu geeignet sind, in die eigenen Aus- und Fortbildungsprogramme der einzelnen Staaten die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung, des Pluralismus und der Gleichheit einzuführen;
m. das Potenzial der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die Förderung des interkulturellen Lernens im globalen Umfeld anerkennen;
n. Bildungsstrategien und Arbeitsmethoden entwickeln, um Lehrer darauf vorzubereiten, neue Situationen zu bewältigen, die sich in unseren Schulen aufgrund von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Marginalisierung ergeben und Konflikte gewaltfrei zu lösen;
o. die Entwicklung von beruflichen Kompetenzen für den Lehrerberuf fördern, die die Fähigkeiten berücksichtigen, die in einem Team in Verbindung mit den Rollen des Unterstützers von Lernprozessen, des Konfliktmediators, des Beraters, des Partners, des Managers menschlicher Fähigkeiten vorhanden sein müssen;
p. ein globales Konzept des institutionellen Zusammenlebens fördern, um eine Lerngemeinschaft zu schaffen, in der das versteckte Curriculum, das Schulklima, die organisatorische Kultur der Schule sowie die außerschulische Bildung berücksichtigt werden;
q. die Mitgliedstaaten anhalten, anzuerkennen, dass die Gestaltung der Vielfalt nicht nur ein Problem der Schulen ist, sondern dass es die gesamte Gesellschaft betrifft, insbesondere im Hinblick auf politische Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Familie, Migration;
12. Rufen den Europarat auf, ein Europäisches Jahr der Demokratieerziehung (2005) zu organisieren, durch das die Leistungen des Europarats im Bereich der Demokratieerziehung herausgestellt und umgesetzt werden können;
13. Erkennen den besonderen Beitrag des Europarats zur Demokratieerziehung an und wünschen, dass sich zwischen den Tätigkeiten dieser Organisation und der ihrer wichtigsten Partner, insbesondere der Europäischen Union, der UNESCO und der OECD neue Synergien entwickeln;
14. Unterstützen die aktuellen globalen Prozesse, die sich mit der Entwicklung der Bildung befassen, wie beispielsweise Bildung für alle (Aktionsplan von Dakar), qualitativ gutes lebenslanges Lernen, Bildung für nachhaltige Entwicklung (wie die Dekade der Vereinten Nationen "Bildung für nachhaltige Entwicklung") und Erziehung zu Demokratie und Menschenrechten).
15. Sind entschlossen, alles Erforderliche in die Wege zu leiten, um die interkulturelle Bildung zu einer wichtigen Komponente unserer Bildungspolitiken zu machen; dazu sind geeignete Maßnahmen auf der Ebene der Curricula, der Schulverwaltung und der Lehrerausbildung erforderlich.
Übersetzung: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (I. Veiders)



