Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

Mai 2009

Bollywood, Nollywood, Hollywood – Welche Filme sieht die Welt?

Kulturelle Vielfalt in der Filmproduktion

Von Christine M. Merkel

Filme und Videos tragen zum Verständnis von Kulturen bei. Eine UNESCO-Studie untersuchte, welche Filme die Welt sieht. Wer produziert was? Was sehen Zuschauer gerne? Die im Mai 2009 veröffentlichte Studie zeigt: Filmförderung braucht vor allem einen Blick für Vielfalt.

Bollywood-Produktionen sind der Top-Favorit beim indischen Publikum
© Thundershead (Flickr CC)

Nirgendwo werden so viele Spielfilme produziert wie in Indien und Nigeria – erst auf Platz drei folgen die USA. Nach der UNESCO-Studie waren es im indischen "Bollywood" 1091 Produktionen im Jahr 2006, in Nigeria, wo die Filmindustrie "Nollywood" heißt, 872 Produktionen. Auf dem dritten Platz ist die USA mit 485 Großproduktionen. Auf Bollywood, Nollywood, Hollywood folgen acht Länder, die 2006 jeweils mehr als hundert Filme in Spielfilmlänge produzierten. Deutschland liegt mit 174 Filmen auf Platz sieben hinter Japan (417), China (330) und Frankreich (203).

Ausgeprägte Filmkultur in Nigeria

Die Studie hebt besonders das Wachstum der Filmindustrie in Nigeria hervor. Dort gebe es zwar so gut wie keine Kinos, aber dennoch eine sehr ausgeprägte Filmkultur. Nigerias Produzenten setzten vor allem auf die kostengünstige Videoproduktion. 99 Prozent aller Filme würden in selbst organisierten Do-it-yourself-Kinos in der Nachbarschaft geschaut. Ein entscheidendes Merkmal für die nigerianische Erfolgsgeschichte sei die Mehrsprachigkeit. Über 56 Prozent der Nollywood-Filme würden in den Landessprachen Yoruba (31 Prozent), Hausa (24 Prozent) und Igbo (1 Prozent) produziert, rund 44 Prozent der Filme in englischer Sprache.

Weltweit ist Englisch die dominierende Filmsprache. Insgesamt 36 Prozent aller Filme im Jahr 2006 wurden in englischer Sprache produziert. Für die Studie hat das UNESCO-Institut für Statistik (UIS) Daten aus 99 Ländern ausgewertet. (Weitere Informationen auf der Website des UIS)

Bollywood-Produktionen sind der Top-Favorit beim indischen Publikum, in Frankreich sind sieben der Top-Ten-Filme der Kinocharts aus eigener Produktion, in Japan und in Marokko sind es immerhin noch die Hälfte der zehn populärsten Filme. Anders sieht es zum Beispiel in Australien, Bulgarien, Costa Rica, Kanada, Namibia, Rumänien und Slowenien aus: Dort waren alle zehn meistgesehenen Filme "made in the U.S.". Trotz der zahlenmäßigen Übermacht der indischen und nigerianischen Filme bleiben die amerikanischen Filme laut der Studie die erfolgreichsten.

UNESCO-Generaldirektor: Kulturbetrieb oft unterschätzt

"Diese Daten sind ein Beweis dafür, dass der Platz der Kultur auf der politischen Agenda überdacht werden muss", sagte UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura. "Die Film- und Videoproduktion ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie die Kulturindustrie – als Träger von Identitäten, Werten und Inhalten – die Tür zum Dialog und Verständnis von Kulturen öffnen kann." Die Studie unterstreiche, wie wichtig das UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt ist.

Die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hebt den Doppelcharakter kultureller Güter und Dienstleistungen hervor, die sowohl einen wirtschaftlichen als auch einen kulturellen Aspekt haben. Filme als kulturelles Gut dürfen daher nicht so behandelt werden, als hätten sie nur einen kommerziellen Wert. Dennoch droht die heimische Filmindustrie in vielen Ländern durch den globalen Wettbewerb an den Rand gedrängt zu werden. Die UNESCO-Konvention schafft einen rechtlichen Rahmen, um dem entgegenzuwirken.

Europäischer Gerichtshof stärkt kulturelle Vielfalt

Anfang März 2009 stärkte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg kulturelle Vielfalt in der europäischen Filmproduktion. Die EU-Staaten dürfen demnach Fernsehveranstalter dazu verpflichten, einen Teil ihrer Betriebseinnahmen in die Produktion inländischer und europäischer Filme zu investieren. Diese kulturpolitische Regelung sei möglich, wenn es dem Allgemeininteresse dient, so die Richter.

Der spanische Privatsenderverband Uteca hatte beim EuGH dagegen geklagt, dass in Spanien fünf Prozent der Einnahmen in europäische Filmproduktionen fließen müssen, wobei 60 Prozent dieser Summe wiederum für Filme verwendet werden müssen, deren Originalsprache Spanisch oder eine andere Amtssprache Spaniens ist. Die spanischen kommerziellen Rundfunkanbieter sahen dadurch das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs verletzt.

Die Richter sahen dies anders. Diese Regelung der spanischen Kultur- und Medienpolitik habe kulturelle Gründe und ziele auf Schutz und Förderung der Vielsprachigkeit und der Vielfalt des kulturellen Angebots ab, erklärten die Richter. Sie sei damit sowohl mit der EU-Fernsehrichtlinie als auch mit anderen Regelungen des Gemeinschaftsrechts vereinbar. Das Urteil stützte sich auf das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt (Aktenzeichen C-222/07, Quelle: epd-Medien Nr. 18 vom 7. März 2009). Die Europäische Gemeinschaft ist dem UNESCO-Übereinkommen im Dezember 2006 beigetreten.


unesco heute online • Redaktion: Dieter Offenhäußer / Kurt Schlünkes
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