Mai 2009
"Die UNESCO-Konvention ist für das EU-Recht von außerordentlicher Bedeutung"
Interview mit Ruth Hieronymi
Die Europäische Gemeinschaft hat das UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt 2006 ratifiziert. Abgeordnete des Europaparlaments haben die Umsetzung der Konvention seither kritisch begleitet – etwa bei der Überarbeitung der Europäischen Fernsehrichtlinie. Die EU-Abgeordnete und Kulturpolitikerin Ruth Hieronymi fordert, europaweit elektronische kulturelle und kreative Dienste besser zu schützen.
unesco heute: Frau Hieronymi, Sie haben die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zu Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch die Europäische Gemeinschaft seit 2007 beobachtet. Was sind Ihre wichtigsten Erfahrungen?
Ruth Hieronymi: Für Deutschland lassen sich derzeit drei Lektionen ableiten: Erstens handelt es sich bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention um Fragen, die nicht nur das nationale und internationale Recht betreffen, sondern für die auch das europäische Recht von außerordentlicher Bedeutung ist. Zweitens fallen nach europäischem Recht "Dienste der Informationsgesellschaft" unabhängig vom Inhalt unter die wirtschaftspolitischen Regeln des elektronischen Handels. Es ist also dringend notwendig, für "kulturelle Dienste der Informationsgesellschaft" auf EU-Ebene einen eigenen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Doppelcharakter als Kultur- und Wirtschaftsgut berücksichtigt. Drittens kann dieser europäische Rechtsrahmen im Sinne der UNESCO-Konvention außereuropäische Regeln anregen.
unesco heute: Am 7. Juni 2009 wählen die Bürgerinnen und Bürger ein neues Europaparlament. Was empfehlen Sie vor allem neu gewählten Parlamentariern, in der europäischen Kulturpolitik zu tun?
Hieronymi: Die wichtigste Priorität für die nächsten Jahre ist für mich eindeutig der Schutz des geistigen Eigentums. Auch im digitalen Zeitalter ist der Schutz des geistigen Eigentums unverzichtbar, um kreative Dienste und Güter auch zukünftig zu ermöglichen. Hierbei geht es nicht vorrangig darum, zu regulieren, sondern sich mit den Herausforderungen des Internets auseinanderzusetzen. Es geht darum, neue Regeln zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind und die es erlauben, die kulturelle Vielfalt auch in Zukunft zu erhalten.
unesco heute: Sie haben die Arbeit der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt von Anfang an aufmerksam verfolgt und aktiv unterstützt. Worauf sollte die Koalition Ihrer Meinung nach achten?
Hieronymi: Sie sollte sich gegenüber der nationalen Politik vor allem bewusst machen, was für dramatische Konsequenzen es hat, dass europaweit elektronische kulturelle und kreative Dienste nicht geschützt sind.
unesco heute: Welche weiteren Anregungen möchten Sie den kulturpolitisch Verantwortlichen in Deutschland mit auf den Weg geben?
Hieronymi: Eine europäische Lösung für den notwendigen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende kulturelle und kreative Dienste hängt entscheidend auch vom Einsatz der deutschen Gesetzgeber in Bund und Ländern ab. Beide sollten Initiativen ergreifen, um die UNESCO-Konvention in europäisches Recht umzusetzen.
Das Interview führte Christine M. Merkel für unesco heute.
unesco heute online • Redaktion: Dieter Offenhäußer / Kurt Schlünkes
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