Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

November 2008


Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit

UNESCO-Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes tagt vom 4. bis 9. November 2008 in Istanbul

Nôgaku-Theater, Japan
Foto © UNESCO/Dou Matar Gueye

Das UNESCO-Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat auf seiner Tagung vom 4. bis 9. November 2008 in Istanbul beschlossen, in die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" als erstes alle 90 kulturellen Ausdrucksformen aufzunehmen, die von der UNESCO in den Jahren 2001, 2003 und 2005 zu "Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit" erklärt wurden.

Damit ist der erste Schritt zur Schaffung der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes erfolgt. In den kommenden Jahren wird die Liste fortgeschreiben. Das Zwischenstaatliche Komitee wird auf seiner nächsten Tagung im Herbst 2009 über die ersten Neueinschreibungen entscheiden. Hierzu liegen dem Komitee bereits 111 Vorschläge aus 35 Ländern vor.

Mit der Einrichtung der Repräsentativen Liste verfolgt die UNESCO das Ziel, eine bessere Sichtbarkeit des immateriellen Kulturerbes zu gewährleisten, das Bewusstsein für seine Bedeutung zu stärken und den Respekt vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität zu fördern. Die UNESCO-Liste rückt über Jahrhunderte überlieferte Traditionen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden, in den Blickpunkt. Zum immateriellen Erbe der Menschheit zählen kulturelle Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie damit verbundene Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume.

Tanzzeremonie des Mevlevi-Ordens, Türkei
Foto © UNESCO/Danica Bijeljac

Mit der Einschreibung der 90 "Meisterwerke" in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes sind nun bereits die Länder Asiens und der Pazifikregion mit 26 Eintragungen, Europa mit 20, Lateinamerika und die Karibik mit 19, Afrika mit 18 und die arabische Region mit 7 Eintragungen in der Liste vertreten. Sie verzeichnet unter anderem das indische Kuttiyattam Sanskrit Theater, die Kunqu-Oper in China, das Nôgaku-Theater in Japan, die Prozession der Riesen und Drachen in Belgien/Frankreich, den georgischen Polyphongesang, die Tanzzeremonie des Mevlevi-Ordens in der Türkei und den brasilianischen "Samba de Roda".

Das Zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ist das Exekutivorgan für die Umsetzung des im Oktober 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz beschlossenen internationalen Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Im April 2006 ist das Übereinkommen in Kraft getreten, bisher haben 104 Staaten es ratifiziert. Mit dem Übereinkommen werden die Aktivitäten der UNESCO zur Inventarisierung, Sammlung und Revitalisierung kultureller Traditionen und vom Aussterben bedrohter Sprachen in völkerrechtlich verbindlichem Rahmen umgesetzt.

Weitere Informationen
Das UNESCO-Programm zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes


unesco heute online • Redaktion: Dieter Offenhäußer / Kurt Schlünkes
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