Konventionen
Die UNESCO ist auf zwischenstaatlicher Ebene normativ tätig. Die Generalkonferenz unterscheidet bei normativen Texten zwischen Konventionen, Empfehlungen und Erklärungen.
Konventionen können nur mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden. Sie sind für die Staaten, die sie ratifiziert haben, rechtsverbindlich. Die Annahme erfolgt in Deutschland durch den Bundestag. Die UNESCO hat über 20 internationale Konventionen verabschiedet, darunter die Urheberrechtskonvention (1952), die Welterbekonvention (1972) und die Konvention gegen Doping im Sport (2005).
Empfehlungen und Erklärungen werden mit einfacher Mehrheit verabschiedet und sind völkerrechtlich nicht verbindlich, setzen aber internationale Standards - etwa die Erklärung zum Schutz genetischer Daten (2003) oder die Universelle Erklärung über Bioethik und Menschenrechte (2005). Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen über die Verwirklichung der Konventionen und Empfehlungen zu berichten.




