Deutsche UNESCO Kommission e.V.

SCHRIFTGRÖSSE

Februar 2007

UNESCO-Übereinkommen gegen Doping im Sport ist am 1. Februar 2007 in Kraft getreten

Am 11. Dezember 2006 ratifizierte Luxemburg als 30. Staat die UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport. Damit ist das Übereinkommen am 1. Februar 2007, drei Monate nach Eingang der 30. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO, in Kraft getreten. Es handelt sich um das erste weltweite Instrument zur Prävention und zum Kampf gegen Doping im Sport. Deutschland hat an der Erarbeitung aktiv mitgewirkt.

Doping-Kontrolleure bei der Fussballweltmeisterschaft 2006
© photofreund (Flickr CC)

Insgesamt 41 Staaten haben das Abkommen bislang ratifiziert: Albanien, Algerien, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, China, Cook Islands, Dänemark, Finnland, Ghana, Griechenland, Großbritannien, Island, Jamaika, Japan, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mauritius, Monaco, Mozambique, Namibia, Nauru, Neuseeland, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Peru, Rumänien, Russland, Schweden, Seychellen, Spanien, Südafrika, Tunesien und Ukraine.

In Deutschland befindet sich die Anti-Doping-Konvention im Ratifizierungsverfahren.

Fair Play: Kinder beim Händeschütteln nach einem Tennismatch
© UNESCO

Das Übereinkommen war auf der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 19. Oktober 2005 in Paris einstimmig verabschiedet worden. Man reagierte damit auf zunehmende Doping-Skandale bei großen internationalen Sportveranstaltungen.

Das Übereinkommen soll die Regierungen stärker als bisher in den Kampf gegen Doping einbinden. Es enthält auch eine Liste verbotener Substanzen und Methoden, die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ständig aktualisiert wird. 

Die Vertragsstaatenkonferenz wird zum ersten Mal vom 5. bis  7. Februar 2007 in Paris zusammentreten und sich mit der Implementierung der Konvention beschäftigen.
 

Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport
International Convention against Doping in Sport

unesco heute online • Redaktion: Dieter Offenhäußer / Kurt Schlünkes
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